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Facebook am Arbeitsplatz

Von Daniela Ullrich, 19. Oktober 2017, 14:07 Uhr
Bild: colourbox.de // Der Chef darf bestimmen, ob Arbeitnehmer Facebook am Arbeitsplatz nutzen dürfen, oder nicht.

Web 2.0 Dienste wie Facebook sind längst allgegenwärtig am Arbeitsplatz. Falsch genützt können sie den Job kosten.

  • Die Verwendung von Facebook am Arbeitsplatz

Die Frage, ob Arbeitnehmer Facebook am Arbeitsplatz nutzen dürfen, wird von den Arbeitgebern unterschiedlich
behandelt. Manche Unternehmen lassen eine Nutzung zu, andere haben diesbezüglich keine
Regelungen getroffen und wieder andere Unternehmen verbieten eine Nutzung oder sperren diverse Portale
gänzlich. Festzuhalten ist grundsätzlich, dass es dem Arbeitgeber erlaubt ist, die Verwendung von Facebook
& Co am Arbeitsplatz zu verbieten.

  • Verwendung von privaten Facebook- Daten durch den Arbeitgeber

Was der durchschnittliche Facebook-User oft nicht bedenkt, aber häufig geschieht, ist, dass Arbeitgeber die
Online-Identitäten ihrer Mitarbeiter durchforsten und die gewonnenen Informationen für unternehmenseigene
Interessen verwerten. So kann es passieren, dass Bewerber im Zuge eines Bewerbungsgespräches
auf verschiedene Arten von Aktivitäten oder Ansichten angesprochen werden, die aus der Auswertung des
Facebook-Profils gewonnen wurden. Auch können solche Informationen den Ausschlag dafür geben, welcher
Mitarbeiter eine interne Beförderung erhält. Selbst wenn Beschäftigte ihre Facebook-Einstellungen dahin
gehend ändern, dass nur Freunde diverse Postings angezeigt bekommen, kann es sein, dass diese Informationen
an die Chefetage gelangen.

  • Entlassung wegen Facebook-Schmähungen

Facebook ist kein geeigneter Ort, um sich das Herz über die Arbeit auszuschütten. Wer über die Vorgesetzten oder Kollegen lästert, kann sich arg in die Nesseln setzen und schlimmstenfalls eine Klage wegen Ehrverletzung und Rufschädigung samt Schadenersatzforderung riskieren.

  • Facebook am Arbeitsplatz als Überwachungsinstrument
Nicht die User suchen eine Information - relevante Informationen „finden“ ihre Adressaten. Weil
dieses Web 2.0 Prinzip so gut funktioniert, wird auch „Krankfeiern“ immer öfter via Facebook entdeckt.
 
  • Kann der Chef zur Facebook-Nutzung zwingen?
Immer mehr Firmen sprechen ihre Kunden mit eigenen Facebookseiten an. Können Vorgesetzte
die Arbeitnehmer dazu verpflichten, mit Namen und Foto im Facebook-Firmenprofil aufzutreten,
etwa um Anfragen zu beantworten? „Wenn dies bei der Begründung des Dienstverhältnisses verein-
bart wurde oder zu den Arbeitsaufgaben auch Repräsentation zählt und ein Medienauftritt schlüssig
dazu gehört, kann ein Auftritt in den neuen Medien schwer abgelehnt werden", so AK Arbeits-
rechtsexperten.

 

 

 

 

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