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Berufliche Nutzung von WhatsApp ist nicht erlaubt

23. Mai 2018, 07:37 Uhr
Silhouettes of mobile users are seen next to logos of social media apps Signal, Whatsapp and Telegram projected on a screen in this picture illustration
Bild: Reuters

Datenschutz- und Lizenzproblem kann für Firmen teuer werden.

Nicht nur privat wird der beliebteste Messengerdienst WhatsApp von 1,3 Milliarden Menschen weltweit genutzt, sondern immer häufiger auch beruflich. Mitarbeiter wollen und müssen unabhängig von Schreibtisch und Laptop miteinander arbeiten und kommunizieren – da bietet sich der unkomplizierte Dienst an. Der Haken daran: Aus Datenschutz-Gründen ist das nicht erlaubt.

Zwei Probleme gibt es: Erstens greift WhatsApp auf alle Kontaktdaten zu und speichert sie noch dazu in den USA. "Wer WhatsApp legal nutzen will, müsste den Zugriff auf die Kontaktdaten vor der Installation deaktivieren", sagt Rechtsanwalt und Professor für IT-Recht an der Fachhochschule in Hagenberg, Peter Burgstaller. Ansonsten müssten die Nutzer all ihre Kontakt-Adressen, die nicht bei WhatsApp sind, um Zustimmung bitten, dass deren Daten an WhatsApp weitergegeben werden dürfen. In der Praxis macht das niemand. Auch wenn ein Installateur ein Foto aus der überfluteten Wohnung eines Kunden wegen eines dringend benötigten Ersatzteils in die Firma schickt, bräuchte er dessen Zustimmung.

Ab 25. Mai gilt die neue Datenschutzgrundverordnung. Damit drohen Firmen bei nicht gesetzeskonformem Umgang mit personenbezogenen Daten drakonische Strafen. Freilich dürfte die Behörde anfangs nicht so scharf schießen, doch die Maximalstrafe von 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Umsatzes sollte zu denken geben. Nicht umsonst schauen sich, wie auch Datenschutz-Experte Michael Pachinger von SCWP Schindhelm feststellt, viele Unternehmen bereits nach Alternativen zu WhatsApp um bzw. verbieten ihren Beschäftigten den Einsatz dieser Kommunikations-Software. Pachinger sieht die Verwendung dieses Dienstes ebenfalls als datenschutzrechtlich nicht zulässig im Geschäftsleben. "Auch in der privaten Nutzung ist er sehr problematisch."

In Deutschland gibt es bereits Urteile zur rechtswidrigen Nutzung von WhatsApp. Auch in Österreich ist damit zu rechnen.

Nur private Nutzung

Der zweite Aspekt: WhatsApp darf laut Nutzungsbestimmungen nur für private Zwecke verwendet werden. Kommunizieren Mitarbeiter eines Betriebes über diese Plattform, kann die Firma lizenzrechtliche Schwierigkeiten bekommen. "Das ist sogar das größere Risiko, weil hier wegen Urheberrechtsverletzung sogar ein strafrechtlicher Verstoß vorliegen kann." Unternehmen müssten sich eine Businessversion der App installieren. Für kleine Unternehmen ist diese gratis, für größere kostenpflichtig.

Tipps:

Andere Dienste: Man ist WhatsApp nicht ausgeliefert, es gibt Alternativen. Rechtsanwalt Pachinger empfiehlt aus datenschutzrechtlicher Sicht den Messenger.

Signal: Diesen verwendet auch Whistleblower Edward Snowden. Signal funktioniert gleich wie WhatsApp und hat mehr als fünf Millionen Downloads. Die Kontakte werden zwar abgefragt, aber nur anonymisiert und somit unlesbar für Signal.

Eigene Mitarbeiter-Apps: Manche Unternehmen verwenden eigene Kommunikationsplattformen, die datenschutzkonform sind.

 

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