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News aus den Klassenzimmern

Von Sonderthemen-Redaktion, 30. September 2023, 00:04 Uhr
News aus den Klassenzimmern
Oberstufler haben künftig mehr Wahlfreiheiten. Bild: Pexels/Ivan Samkov

Neue Lehrpläne und Co. – das aktuelle Schuljahr bringt einige Änderungen.

Am 11. September 2023 begann in Oberösterreich das aktuelle Schuljahr für rund 200.000 Schülerinnen und Schüler sowie etwa 21.000 Lehrkräfte. Es bringt einige Neuerungen mit sich, vor allem, was die Lehrinhalte betrifft.

Finanzbildung verstärkt

Seit 2018 wird an der Reform der Lehrpläne für Volksschulen, Mittelschulen und AHS-Unterstufen gearbeitet. Sie treten nun "rollierend" in Kraft, also ab dem Schuljahr 2023/24 für die jeweils ersten Klassen Volksschule bzw. Mittelschule/AHS-Unterstufe, ab dem Schuljahr 2024/25 dann auch für die jeweils zweiten Klassen und so fort.

Die aktuelle Reform beinhaltet unter anderem allgemeine Bildungsziele, allgemeine didaktische Grundsätze, fächerübergreifende Kompetenzen sowie 47 Fachlehrpläne. Verstärkt werden sollen unter anderem Finanz- und Wirtschaftsbildung. Außerdem werden die "Umfassende Landesverteidigung" und das "Österreichische Modell der Interessenvertretung und Sozialpartnerschaft" in den Lehrplänen verankert.

Unterrichtsfächer erhalten neue Namen

Zudem erhalten gewisse Fächer eine neue Gegenstandsbezeichnung. Eltern dürfen sich also nicht wundern, wenn sich zum Beispiel die Fächer "Bildnerische Erziehung", "Technisches Werken, Textiles Werken" oder "Geographie und Wirtschaftskunde" nicht mehr auf den Stundenplänen ihrer Kinder finden lassen, diese wurden nun in "Kunst und Gestaltung", "Technik und Design" sowie "Geografie und wirtschaftliche Bildung" umbenannt.

"Digitale Grundbildung" vollständig ausgerollt

Im aktuellen Schuljahr wird außerdem das Fach "Digitale Grundbildung" in allen geplanten Schulstufen unterrichtet. Nachdem es den Pflichtgegenstand bisher nur in den ersten drei Klassen der AHS-Unterstufe und der Mittelschule gab, kamen mit September nun auch die jeweils vierten Klassen dazu.

Künftig wird die "Digitale Grundbildung" auch an Sonderschulen unterrichtet. Anders als an AHS-Unterstufen und Mittelschulen, wo es ein Pflichtfach ist, soll der Gegenstand an den Sonderschulen aber grundsätzlich als in andere Fächer integrierte sogenannte "verbindliche Übung" unterrichtet werden.

Änderungen an den Oberstufen

Mehr Entscheidungsfreiheit erhalten die Schulen der Oberstufen. Sie können sich zwischen der herkömmlichen ganzjährigen und der semestrierten Oberstufe entscheiden.

Bei Letzterer wird ab der zweiten Klasse BMHS bzw. der sechsten Klasse AHS der Stoff in Semestermodule unterteilt. Bei einem Fünfer muss nur das negative Modul wiederholt werden. Ursprünglich wollte das Ministerium eine verpflichtende Umstellung auf die semestrierte Form, nach Widerstand an den Schulen können diese nun wählen.

Sie können künftig außerdem schulautonom auf ein Kurssystem umstellen, bei dem alternative Pflichtgegenstände (vor allem Wahlpflichtgegenstände) angeboten werden und das Stundenausmaß für einzelne Fächer auf ein Mindestmaß reduziert wird. Die Schülerinnen und Schüler können dabei Unterrichtsgegenstände austauschen, Gegenstände aus höheren Semestern vorziehen oder (zum Ausbessern eines Nichtgenügends aus einem niedrigeren Semester) wiederholen.

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