Tausende Bausparverträge gekündigt
WIEN / KARLSRUHE. Deutsches Gericht gab Bausparkassen Recht – Noch kein Urteil in Österreich.
Die Bausparkassen in Österreich wollen Tausende hoch verzinste Bausparverträge loswerden, die zwischen den 1970er- und 2000er-Jahren abgeschlossen wurden. Wenn die Kunden im Vorjahr einer Senkung des Zinses nicht zustimmten, wurde ihr Bausparer, wie berichtet, gekündigt. Bei Wüstenrot ist das Problem am größten.
Die Bausparkasse hat mit ihren Kunden einst etwa zwei Prozent Fixzins vereinbart – unbefristet. Das sei in der aktuellen Niedrigstzinsphase "unzumutbar", argumentiert Wüstenrot. Konsumentenschützer bekämpfen die Kündigungen.
In Deutschland hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun den Bausparkassen aber teilweise Rückenwind gegeben – in einem Prozess gegen die deutsche Wüstenrot. Laut Urteil dürfen Bausparkassen Bausparverträge kündigen – wenn der Kunde das entsprechende Bauspardarlehen zehn Jahre nach Zuteilungsreife noch nicht abgerufen hat.
Musterklagen eingebracht
Zur Erklärung: Bausparer werden in Deutschland und Österreich grundsätzlich abgeschlossen, um Anspruch auf ein Bauspardarlehen zu bekommen. Der Zeitpunkt dieser Zuteilungsreife ist je nach Vertrag unterschiedlich. Man hat beispielsweise einen Bausparer mit 20.000 Euro Vertragssumme abgeschlossen. Hat man die Hälfte davon angespart, bekommt man 10.000 Euro Darlehen. Viele Kunden rufen aber die Darlehen nicht ab und sparen einfach weiter an.
In Österreich hat die Arbeiterkammer (AK) im Oktober zwei Musterklagen gegen Wüstenrot eingebracht. Die Verfahren laufen. Zwei weitere folgen in den nächsten Wochen, sagt Robert Panowitz vom Konsumentenschutz der AK Wien. Die Kündigungen seien in jenen Fällen rechtswidrig, in denen der Kunde die vereinbarte Vertragssumme noch nicht erreicht habe, so die AK.
Unumstritten ist, dass Bausparkassen Verträge kündigen dürfen, die von Kunden schon voll oder darüber hinaus bespart wurden. Diese haben nämlich auch keinen Anspruch mehr auf ein Darlehen.