Handelsgericht: Fiat-TV-Spot hat gegen Gesetz verstoßen
WIEN. Das Handelsgericht Wien hat das Autounternehmen Fiat für einen Werbespot verurteilt.
Dieser habe nicht alle gesetzlich geforderten Informationen enthalten. Das Handelsgericht (HG) Wien gab dem VKI recht, der geklagt hatte. Das Urteil in erster Instanz ist nicht rechtskräftig.
Wenn eine Werbung eine "Aufforderung zum Kauf" darstellt, muss sie alle für den Verbraucher wichtigen Informationen enthalten. In dem TV-Spot für einen Leasingvertrag seien dem Verbraucher aber für seine Entscheidung wesentliche Informationen vorenthalten worden.
Gemeint ist der Fiat-TV-Spot mit dem bekannten Schauspieler Adrien Brody. Die Werbung wurde allein im Juli 2017 mehr als 1400 Mal in Österreich gesendet und dauerte 30 Sekunden lang. Darin wurde blickfangartig rund vier Sekunden lang mit der Leasingrate in Höhe von 65,- Euro im Monat geworben.
Der TV-Spot bei Fiat:
Gesamtbetrag sei entscheidend
In Werbung für Kredit-und Leasingverträge müssen Informationen wie der Sollzinssatz, der effektive Jahreszinssatz und der Gesamtbetrag enthalten sein, schreibt der VKI in einer Aussendung heute, Montag. Und zwar laut dem Verbraucherkreditgesetz klar, prägnant und auffallend, .
"Der Sinn dieser Informationspflicht besteht darin, den Verbrauchern vor Augen zu führen, mit welchen Belastungen sie bei einem allfälligen Vertragsabschluss zu rechnen haben und sie so in die Lage zu versetzen, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen", sagt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.
Es reicht aber offensichtlich, wenn man solche Informationen unleserlich klein oder nur kurz einblendet.
Gerade bei der Werbung gehört noch viel genauer hingesehen. Da wird man doch sowieso nicht mehr informiert sondern nur mit Emotionen und einem Lifestyle geködert.
Kriegt nun der VKI das Strafgeld oder die Republik?
Keiner - die werden sich schon Außergerichtlich Einigen - nehme ich mal an.....