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Drittes Corona-Paket im Bundesrat besiegelt

Von nachrichten.at/apa, 04. April 2020, 16:18 Uhr

WIEN. Das dritte Corona-Paket der türkis-grünen Koalition hat am Samstagnachmittag auch den Bundesrat passiert und damit die letzte parlamentarische Hürde genommen.

Neben ÖVP und Grünen stimmte auch die SPÖ zu und ermöglichte die nötige Zweidrittelmehrheit, lediglich die FPÖ wandte sich dagegen. Die NEOS, im Nationalrat ebenfalls ablehnend, sind im Bundesrat nicht vertreten.

Wie schon der Nationalrat am Freitag tagte auch der Bundesrat am Samstag in reduzierter Besetzung, um die Infektionsgefahr zu minimieren. Lediglich 35 der 61 Mandatare der Länderkammer waren anwesend. Die meisten trugen Mund-Nasen-Schutz, lediglich die Freiheitlichen verweigerten diesen erneut.

Die FPÖ erneuerte auch ihre Kritik daran, dass das Corona-Paket in Form von Sammelgesetzen zur Abstimmung stand. Der blaue Bundesrat Josef Ofener sprach deshalb von einer "alternativlosen Befehlsausgabe" der Regierungsfraktionen. Die Vorschläge der Opposition würden hingegen ignoriert. Seitens der Regierung warben Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) und Alma Zadic (Grüne) um Verständnis und Zustimmung.

Diese Hilfen wurden beschlossen

Fonds aufgestockt: Durch das Paket wird etwa der Covid-19-Krisenbewältigungsfonds von vier auf 28 Mrd. Euro aufdotiert und der Härtefallfonds von einer auf zwei Milliarden aufgestockt. Sonderzuwendungen, die wegen Leistungen während der Corona-Krise ausgeschüttet wurden, werden bis zu 3.000 Euro steuerfrei gestellt.

Keine Delogierungen: Im Sinne der Mieter werden Delogierungen während der Krise verboten. Auch Klagen wegen nicht bezahlter Mieten sind unzulässig. Kredite von Verbrauchern und Kleinstunternehmen müssen drei Monate lang gestundet werden. Ein Hilfspaket wird auch Zeitungen und Privatsendern zugestanden.

Das Pendlerpauschale kann weiter bezogen werden, wenn man wegen der Corona-Krise z.B. im Home-Office arbeitet. Die eigentlich mit Mai fällige Erhöhung der Gerichtsgebühren wird zumindest bis zum Jahresende ausgesetzt. Für einen Fonds zur Hilfe für einkommensschwache Familien mit Kindern werden 30 Millionen zur Verfügung gestellt. Weiters wird klar gestellt, dass die Unfallversicherung auch für das Home Office gilt.

Für den künftig in Supermärkten verpflichtenden Mund- und Nasenschutz wird in dem Gesetzespaket klar gestellt, dass für entsprechende Schnellmasken keine Zertifizierung nach dem Medizinproduktegesetz notwendig ist. Zuletzt waren noch Bestimmungen hinzugekommen, mit denen etwa ermöglicht wird, für die Zurücknahme verhängter Betretungsverbote bestimmte Auflagen anzuordnen. Auch wurden die Rahmenbedingungen für eine bezahlte Auszeit wegen eines besonderen Risikos bei einer Corona-Erkrankung festgelegt.

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2  Kommentare
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snooker (4.427 Kommentare)
am 05.04.2020 12:55

Bundesrat?
Einmal mehr ist festzustellen, wie unnötig dieser ist!

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( Kommentare)
am 04.04.2020 17:19

"Auch wurden die Rahmenbedingungen für eine bezahlte Auszeit wegen eines besonderen Risikos bei einer Corona-Erkrankung festgelegt."

--> Zitat aus dem 3. Covid-19 Gesetz, Artikel 45 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes:
"(3) Legt ein Betroffener seinem Dienstgeber dieses COVID-19-Risiko-Attest vor, hat er Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung und Fortzahlung des Entgelts, ... [es werden ein paar Ausnahmen wie Möglichkeit zu HomeOffice etc. aufgezählt] ...
(4) Abs. 3 gilt nicht für Betroffene, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind."

Aha. Mehr sage ich nicht.

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