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Corona-Absagen: Strafanzeige gegen Hinterhäuser & Co abgewiesen

Von nachrichten.at/apa, 23. Jänner 2024, 13:03 Uhr
Markus Hinterhäuser
Markus Hinterhäuser Bild: APA/FRANZ NEUMAYR

SALZBURG/WIEN. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat jetzt eine Strafanzeige des Berufsverbands für Freischaffende der Darstellenden Kunst und Musik "art but fair UNITED" gegen den Intendanten der Salzburger Festspiele, Markus Hinterhäuser, den Kaufmännischen Direktor Lukas Crepaz und Ex-Festspielpräsidentin Helga Rabl-Stadler abgewiesen.

Die Anzeige wurde in Zusammenhang mit dem Vorwurf der Verletzung der Zahlungspflicht nach Absagen im Coronajahr 2020 eingebracht. Die von "art but fair UNITED" angezeigten Tatbestände lauteten auf schweren Betrug durch Täuschung, Nötigung und gefährliche Drohung, sowie auf "Untreue im Zusammenhang mit nichtwidmungsgemäßer Verwendung von Sponsorengeld für die coronabedingt verkürzte Version der Salzburger Festspiele 2020", so der Berufsverband. Die Anzeige wurde im Dezember 2023 bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien eingebracht und landete im Jänner 2024 bei der Staatsanwaltschaft Salzburg. Dort wurde geprüft, ob ein Anfangsverdacht vorliegt.

Die Salzburger Festspiele erklärten schließlich am Dienstag in einer Aussendung, dass die Staatsanwaltschaft Salzburg in der eingebrachten Strafanzeige nicht einmal einen Anfangsverdacht erkenne und daher kein Ermittlungsverfahren einleite. "Sie bestätigt damit, dass die schwerwiegenden Anschuldigungen von Wolfgang Ablinger-Sperrhacke und seinem Verein jeglicher Grundlage entbehren", hieß es in einer Medienmitteilung. Auf APA-Anfrage bestätigte am Dienstag die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Elena Haslinger: "Wir haben von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mangels Anfangsverdachtes abgesehen".

Ablinger-Sperrhacke: "Musterklage"

Wie die Salzburger Festspiele in der Aussendung erklärten, habe das Direktorium inmitten der Coronapandemie im Sommer 2020 als einziges Festival unter Aufnahme eines hohen persönlichen Risikos über 1400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon rund 900 Künstlerinnen und Künstlern, in arbeitslosen Zeiten Beschäftigung gegeben. "Das von den Salzburger Festspielen hierfür entwickelte Präventionskonzept wurde weltweit Grundlage für die Ermöglichung von Kulturveranstaltungen in der Pandemie."

In der Causa ist auch ein zivilrechtliches Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht (ASG) Wien anhängig. "art but fair UNITED", als dessen Sprecher der Kammersänger Ablinger-Sperrhacke fungiert, sieht die Causa als Musterklage, bei der auch angeblich unzulässige Dienstverhältnisse im Chorbereich und jahrzehntelange Nichtbezahlung und -versicherung der Vorprobenzeit gegenüber den Zusatzmitgliedern der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor gerichtlich geklärt werden sollen.

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2  Kommentare
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vinzenz2015 (46.505 Kommentare)
am 24.01.2024 17:38

Den Kunstschaffenden parasitäre Ansprüche zu unterstellen, ist typisch für die Kulturvergessenheit und kulturelle Ingnoranz jener
Die sehnsüchtig hoffen ans Ruder zu kommen!

Wenn das geschieht und die parteipoltische Idee durchsetzt,
dass nur das Kultur wäre,
was ' das Volk' als Guldur sich vorstellt, dann geht das an die österreichische Seele als Kulturvolk,
das das Kultur als Erbe pflegt und das Neue aufgeschlossen fördert!

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Klettermaxe (10.765 Kommentare)
am 23.01.2024 14:22

Unglaublich, wie die Künstler doppelt abkassieren wollten und das mittels einer intriganten Anzeige planten. Die COVID-Förderungen für die Ausfälle von Gagen waren mehr als großzügig!

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