Besuchsregelung im Krankenhaus wird gelockert
WIEN. Punktuelle Erleichterungen wird die dritte Novelle der mittlerweile vierten Corona-Schutzmaßnahmenverordnung bringen, die am kommenden Montag in den Hauptausschuss des Nationalrates kommt.
Modifiziert werden unter anderem die Besuchsregeln in Kranken- und Kuranstalten sowie die Gültigkeitsdauer von PCR-Tests, die ein negatives Ergebnis ausweisen. Diese gelten zukünftig für 72 Stunden als Eintritts- bzw. Ausreiseberechtigung. Bei den weniger aussagekräftigen Antigentests bleibt die Gültigkeitsdauer wie bisher auf 48 Stunden beschränkt.
Antikörpertests, die eine durchgemachte Erkrankung nachweisen, sind zukünftig nicht mehr sechs, sondern nur noch drei Monate gültig. "Diese Änderung beruht auf neuen medizinischen Erkenntnissen", heißt es aus dem Gesundheitsministerium dazu.
Die Besuchsregeln für sogenannte Gesundheitsorte werden gelockert. Nunmehr ist ein Besucher pro Tag zugelassen, allerdings in Verbindung mit einer verpflichtenden Testung auf Sars-Cov-2. Ausgenommen davon sind Notfälle, kritische Lebensereignisse und Entbindungen. Für Patienten gebe es natürlich keine Verpflichtung, einen negativen Test vorzulegen, so das Gesundheitsministerium.
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