Kirchenreformer gegen „Privilegien-Volksbegehren“

WIEN. Margit Hauft bezeichnet „Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien als „populistisch".
Die Ablehnungsfront gegen das sogenannte „Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien“ wächst: Gestern haben sich die Laieninitiative und die Plattform „Wir sind Kirche“ klar von dem Begehren distanziert, das ab kommenden Montag zur Unterschrift aufliegt. Zuvor hatte dies auch das für Religion zuständige Unterrichtsministerium getan.
Die Initiatoren des Volksbegehrens, hinter dem neben atheistischen Gruppen auch eine Plattform „Betroffene kirchlicher Gewalt“ steht, fordern unter anderem die Abschaffung angeblicher kirchlicher Privilegien, eine „klare Trennung“ von Kirche und Staat sowie die Streichung von staatlichen Zahlungen an die Kirche (wobei auch Entgelte für erbrachte Leistungen im Sozialbereich eingerechnet werden, die sonst der Staat übernehmen müsste). Das Volksbegehren fordert zudem ein „Bundesgesetz zur Aufklärung kirchlicher Missbrauchs- und Gewaltverbrechen“.
Das Unterrichtsministerium hat gegenüber Kathpress seine Haltung festgestellt, wonach eine nicht gerechtfertigte Besserstellung von Religionsgemeinschaften als solche nicht bestehe. Die von diesen erbrachten Leistungen seien im öffentlichen Interesse. Die Begründung des Volksbegehrens würde „teilweise Fehler oder unbewiesene Behauptungen“ enthalten.
Laut Margit Hauft, Vorsitzende der Laieninitiative, zielt das Volksbegehren darauf ab, die Kirche aus der Öffentlichkeit zu verdrängen und ihre Ressourcen einzuschränken. Dass dabei von Privilegien die Rede sei, wertete sie als populistisch. Ähnlich sieht das Hans Peter Hurka, Vorsitzender der Plattform „Wir sind Kirche“. „Die Forderungen (des Volksbegehrens, Anm.) sind zu global, zu undifferenziert und schaden potenziell den Menschen.“ „Wir sind Kirche“ begrüßt im Gegensatz zu den Initiatoren des Volksbegehrens beim Umgang mit den Missbrauchsfällen die Arbeit der kirchlichen Klasnic-Kommission. Diese sei „beispielgebend für staatliche Institutionen“.
Seite des Volksbegehrens: kirchen-privilegien.at; Antwort der Religionsgemeinschaften: proreligion.at.
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