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Doppelstaatsbürgerschaften: Bisher 85 Aberkennungen

Von nachrichten.at/apa, 21. Oktober 2018, 11:41 Uhr

WIEN. Die Überprüfung österreichisch-türkischer Doppelstaatsbürgerschaften hat bisher mindestens 85 Austro-Türken den österreichischen Pass gekostet. Das hat ein Rundruf der APA bei den Landesregierungen ergeben.

Bisher haben nach Angaben der zuständigen Landesregierungen 85 illegale Doppelstaatsbürger rechtskräftig ihre österreichische Staatsbürgerschaft verloren, rund 100 weitere Aberkennungen sind noch nicht rechtskräftig. Vollständig sind diese Zahlen aber nicht, denn die Kärntner Landesregierung machte keine Angaben. Außerdem weist Salzburg darauf hin, dass sich die Zahlen laufend ändern (etwa durch Übersiedlung in andere Bundesländer).

Ausgelöst wurde die Prüfung Tausender mutmaßlicher Doppelstaatsbürger durch Listen, die den Behörden von der FPÖ zugespielt wurden. Allein in Wien wurden daraufhin 18.000 Prüfverfahren eingeleitet, in Oberösterreich 4.000 und in Tirol 1.900. Den Betroffenen droht in vielen Fällen der Entzug der Staatsbürgerschaft. Denn wer sich in Österreich einbürgern lässt, muss seine alte Staatsangehörigkeit zurücklegen und darf sie danach auch nicht wieder annehmen.

Aufzeichnungen nicht verlässlich

Allerdings zeigt der Bundesländer-Rundruf auch, dass die in den angeblichen türkischen Wählerlisten enthaltenen Informationen in vielen Fällen nicht verlässlich sind. Eine Salzburgerin hatte zuletzt berichtet, von den türkischen Behörden irrtümlich als Wahlberechtigte geführt worden zu sein, obwohl sie ihre Staatsbürgerschaft schon 2003 zurückgelegt hatte. Einen derartigen Behördenfehler der türkischen Seite habe man auch in Vorarlberg entdeckt, heißt es im Büro des zuständigen Landesrats Christian Gartner (ÖVP). Und in der Steiermark konnten gleich 72 Personen nachweisen, dass sie zwar auf der Liste stehen, die türkische Staatsbürgerschaft aber gar nicht besitzen.

Noch größer ist aber die Zahl jener Österreicherinnen und Österreicher, bei denen sich der Verdacht zerstreut hat, weil sie völlig legal über die Doppelstaatsbürgerschaft verfügen. Möglich ist das beispielsweise, wenn die Mutter Türkin und der Vater Österreicher ist - dann haben die Kinder ab Geburt automatisch beide Staatsbürgerschaften. In Wien betrifft das bisher 834 Personen, in der Steiermark 311, in Niederösterreich etwa 100 Fälle und im Burgenland 63.

Salzburg an erster Stelle

Die meisten rechtskräftigen Aberkennungen gab es den Angaben zufolge in Salzburg (28) und Niederösterreich (25). Danach folgen Wien (13), Oberösterreich (9), Vorarlberg und das Burgenland (je 4) sowie die Steiermark (2).

In Tirol gibt es noch keine rechtskräftigen Entscheidungen, weil man noch auf den Ausgang eines Musterverfahrens beim Landesverwaltungsgericht wartet. Allerdings weist die Landesregierung darauf hin, dass schon vor Auftauchen der Listen immer wieder Feststellungsverfahren durchgeführt wurden. So ist in Tirol seit 2015 in 30 Fällen "in Folge des Wiedererwerbs der türkischen Staatsangehörigkeit der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft eingetreten".

Österreichweit könnte die Zahl der Betroffenen in den kommenden Monaten noch deutlich ansteigen. Neben rund 100 noch nicht rechtskräftigen Bescheiden sind nämlich noch Hunderte in Vorbereitung. Alleine in Wien hat die Magistratsabteilung 35 bereits weitere 915 Personen über den negativen Ausgang ihres "Feststellungsverfahrens" informiert. Sie müssen nun nachweisen, dass sie die türkische Staatsbürgerschaft nicht nachträglich wieder angenommen haben. Zusätzlich wird sich auch noch der Verfassungsgerichtshof mit der Causa befassen: Vier Beschwerden liegen bereits beim Höchstgericht.

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29  Kommentare
29  Kommentare
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abarth124 (701 Kommentare)
am 21.10.2018 23:04

In Salzburg alleine sind noch 320 Verfahren anhängig. Der Aufwand und die Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem Ergebnis, das mehr als unbefriedigend ist.
Statt sich zu bemühen, dass straffällig gewordenen die Staatsbürgerschaft entzogen wird, erwischt es wieder gut integrierte Personen.

Etwa eine Aberkennung in dem Fall eines türkischen Mannes, der 40 Jahre in Österreich gelebt und gearbeitet hat und sicher keine türkische Staatsbürgerschaft besitzt, was die türkischen Behörden nicht bestätigen wollen.
Theoretisch hätte er in den vergangenen Jahren die türkische wieder beantragen können, so die Argumentation der Behörde.

Fazit: Die Aktion ist eine reine Schikane, eine kostspielige Maßnahme zur Diskriminierung aller Ausländer und vermutlich genauso illegal wie die Affäre im BVT.

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oneo (19.368 Kommentare)
am 21.10.2018 20:20

Weiter so, die Zahl muß 5-stellig werden.

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CarlCarlson (1.919 Kommentare)
am 21.10.2018 20:31

Dürfte sich ganz leicht bis anno 2136 ausgehen.

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abarth124 (701 Kommentare)
am 21.10.2018 23:06

Was an der FPÖ am meisten auffällt, ist die übermässige Beschäftigung der Gerichte.

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 21.10.2018 15:25

Die angeblichen zehntausenden sind immerhin schon zweistellig. Glückwunsch.

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Wuchteldrucker (3.184 Kommentare)
am 21.10.2018 20:09

Immerhin wurde ein erster Schritt gemacht. Die Verleihung der Staatsbürgerschaft hat nicht umsonst rechtliche Rahmenbedingungen.

Eher stellt sich die Frage, warum die Vorgängerregierungen nichts unternommen haben. Aber wahrscheinlich war der Druck der SPÖ auf den Juniorpartner zu hoch... kein Wunder, die SPÖ wird fast nur von eingebürgerten Türken und Kurden gewählt.

Man braucht sich nur den 1. Maiaufmarsch anschauen... ohne Türken ein Ausflug von drei Altersheimen und ein paar zwangsverpflichteten Lehrlingen.

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abarth124 (701 Kommentare)
am 21.10.2018 23:12

Türken wählen wie Österreicher alle Parteien.

Was mit den nach den Aberkennungen staatenlosen Menschen gemacht wird, ist noch offen. Die Betroffenen werden sich um Aufenthaltstitel kümmern müssen.

Österreich wird zu einer illiberalen Demokratie, es ist reine Willkür und vermutlich verfassungsrechtlich mindestens bedenklich wenn nicht illegal.

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KeinSpieler (643 Kommentare)
am 21.10.2018 20:29

Es wurden aus Kostengründen nur einige Fälle von Missbrauch der österr. Staatsbürgerschaft ausjudiziert; nachdem hier der Weg durch die Instanzen so ausgegangen ist, dass durch die illegale Wiedererlangung der türk Staatsbürgerschaft die össterr. automatisch erloschen ist, kann es bei allen noch offenen Fällen sehr rasch gehen!

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abarth124 (701 Kommentare)
am 21.10.2018 23:08

Das ist nicht richtig, jeder Einzelfall muss durch die Instanzen gehen und die Rechtssprechung ist teilsweise merkwürdig. Fälle von Aberkennungen, wenn ein Elternteil Österreicher ist, dürften nicht legal sein.

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spoe (13.503 Kommentare)
am 21.10.2018 15:22

Vor einer Woche musste man noch von Vorwürfen lesen, es ginge in dieser Sache nichts weiter. Die Medien und deren parteipolitische Unabhängigkeit werden immer fraglicher.

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glingo (4.978 Kommentare)
am 21.10.2018 17:10

Türkische Wählerliste: Mehr als 27.000 Personen verdächtig!
1 Jahr später wurden bis lang 85 Aberkannt
man wir wohl im diesem Jahrhundert nicht mehr fertig!

ist es nicht besser man würde die jetzigen Einbürgerungen Streng kontrollieren nicht nur die der Türken!

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Wuchteldrucker (3.184 Kommentare)
am 21.10.2018 20:12

Guter Mann... ihnen ist offensichtlich die geplante Änderung im Staatsbürgerschaftsgesetz entgangen. Einbürgerungen erst nach 10 Jahren und nicht wie unter der SPÖ Regierung nach fünf Jahren.

Es wird überall etwas getan, es gehen nächste Woche schon wieder hunderte neue Bescheide raus... die Entscheidung des obersten Gerichtshof bringt das jetzt erst richtig ins Rollen.

Hätten alles die Vorgängerregierungen auch machen können, aber für echte Maßnahmen braucht es wohl die FPÖ.

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abarth124 (701 Kommentare)
am 21.10.2018 23:16

Schlechter Mann, vom Aufscheinen in der Wählerevidenz wussten Betroffenen oft selbst nichts. Eine Betroffenen ist in Österreich geboren, mit einem Österreicher verheiratet, arbeitet hier und ist bestens integriert, warum muss dieser Frau die Staatsbürgerschaft entzogen werden? Das ist reine Willkür!

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glingo (4.978 Kommentare)
am 22.10.2018 12:31

Schlechter Mann!
2013 Blau????

Eine Regierungsvorlage zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes wurde nach dem Beschluss im Ministerrat am 30. April 2013 im Nationalrat eingebracht und ist seit 1. August 2013 in Kraft. Künftig wird es besonders gut integrierten Personen möglich sein, nicht erst nach in der Regel zehn Jahren, sondern bereits nach einer Aufenthaltsdauer von sechs Jahren eingebürgert zu werden.

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am 21.10.2018 15:01

wuchteldrucker:die linken Maulhelden werden auch von ihrer Ideologie nicht abweichen.denn dazu fehlt ihnen die Logik.

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abarth124 (701 Kommentare)
am 21.10.2018 23:17

Der Aktion fehlt jede Logik. Die Ideologie dahinter ist dunkelbraun.

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( Kommentare)
am 21.10.2018 14:59

jetzt wird in diesen fall auch endlich hart durchgegriffen.endlich.da vergönne ich eher den südtirolern einen österreichischen pass.den Südtirol gehörte einmal zu Österreich.und die leute wissen den pass auch sicherlich mehr zu schätzen.

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 21.10.2018 15:15

Bosnien gehörte auch einmal zu Österreich, Sie Blitzkneisser.

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 21.10.2018 16:54

Also ich bin oft in Südtirol, meine Eltern waren von Meran, hab also noch Verwandte dort. Aber so glücklich sind die Südtiroler mit den Doppelpass nicht gerade. sie sind eher genervt von der Sache.

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penunce (9.674 Kommentare)
am 21.10.2018 13:52

Das haben wir den besten Innenminister seit bestehen der zweiten Republik zu verdanjen, wer es noch nicht immer mitgekriegt hat; sein Name ist K I C K L !💪🏿 🤣

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abarth124 (701 Kommentare)
am 21.10.2018 23:18

Es ist schlimm. Schlimaz.

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Maireder (2.427 Kommentare)
am 21.10.2018 13:11

Wer als Österreicher an türkischen Wahlen teilnimmt sollte automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft verlieren !
Danach kann er, wenn er will ein Touristen Visum in Österreich beantragen und nach Ablauf dieses Visums sollte er wieder schleunigst ins Sultanat am Bosporus heimkehren !

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jago (57.723 Kommentare)
am 21.10.2018 13:24

> Wer als Österreicher an türkischen Wahlen teilnimmt sollte ...

Noch eine Variante für die Gesetzgebung in Österreich? Zugegeben, ich habe ja auch Wünsche an die Verfassung, das Dreimächtesystem betreffend. Zum Beispiel das Ende der Klubdisziplin und die Gesetze aus dem Parlament, so wie es im §1 der Verfassung steht.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 21.10.2018 17:00

Das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz hat keine Paragraphen. Sondern Artikel.

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Orlando2312 (22.329 Kommentare)
am 21.10.2018 17:56

...das Ende der Klubdisziplin...

Hier gebe ich Ihnen völlig Recht, jago. Wenn jeder Mandatar nach seinem Gewissen im Interesse der Wähler seines Wahlkreises abstimmen würde, dann wäre der von Ihnen erwähnte §1 schon fast gegeben.

Jetzt müssen Sie mir nur noch erklären, wie man diesen Klubzwang abschafft. Stelle ich mir sehr schwierig vor. Eine Verbesserung wäre, dass IMMER geheim abgestimmt wird.

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Flachmann (7.191 Kommentare)
am 21.10.2018 12:22

Na geht doch,jetzt gehört das Tempo erhöht und weiters gehören die Hassprediger ins Auge gefasst!

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jago (57.723 Kommentare)
am 21.10.2018 13:17

> Na geht doch,...
Ungeheuerlich, wie der Patriotismus und die Rechtsstaatlichkeit ineinander greifen.

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Wuchteldrucker (3.184 Kommentare)
am 21.10.2018 14:33

Konservative Kräfte bekennen sich zur Rechtsstaatlichkeit, linke Maulhelden nur zur eigenen Ideologie.

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 21.10.2018 15:17

Als Nicht-Konservativer wissen Sie das natürlich genau.

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