EU verlängert Sanktionen gegen Russland
BRÜSSEL. Die Wirtschaftssanktionen der EU gegen Russland werden trotz der Wiederbelebung des Friedensprozesses für die Ostukraine bis Ende Juli 2020 verlängert. Darauf einigten sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union am Donnerstag bei ihrem Gipfel in Brüssel.
Grund für die Entscheidung ist, dass es bisher unklar ist, ob es wirklich zu Fortschritten kommt.
Die EU hatte die Handels- und Investitionsbeschränkungen trotz Milliardenverlusten für heimische Unternehmen zuletzt im Juni bis zum 31. Jänner 2020 verlängert. Sie sollen nun weitere sechs Monate gelten. Sie richten sich gegen russische Staatsbanken, den Im- und Export von Rüstungsgütern sowie die Öl- und Gasindustrie.
Das Signal für die Wiederbelebung des Friedensprozesses war am Montag von einem Vierergipfel in Paris ausgegangen. Nach jahrelangem Stillstand im Ringen um eine Lösung des Konflikts in der Ostukraine bekannte sich der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj vor den Augen der Weltöffentlichkeit zum Friedensplan von 2015. Für Russland, das die Separatisten in den Regionen Luhansk und Donezk unterstützt, galt dies als wichtigstes Ergebnis des Gipfels. Mit dabei waren auch die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron.
Nach der aktuellen EU-Beschlusslage kann Russland erst auf eine Aufhebung der Wirtschaftssanktionen hoffen, wenn die Vereinbarungen des Minsker Friedensplanes zum Ukraine-Konflikt komplett erfüllt sind. Mit der Koppelung der Sanktionen an den Friedensplan wollen die EU-Staaten den russischen Präsidenten Wladimir Putin dazu bewegen, seinen Einfluss auf die pro-russischen Separatisten in der Ostukraine stärker für eine Beilegung des Konfliktes zu nutzen.
Sanktionen kosten dreistelligen Milliardenbetrag
Experten gehen nach Angaben von Diplomaten davon aus, dass die Sanktionen Russland bereits einen dreistelligen Milliardenbetrag gekostet haben. Doch auch die europäische Konjunktur wird in Mitleidenschaft gezogen, da die Strafmaßnahmen den Handel vieler EU-Unternehmen mit Russland erschweren und Moskau im Gegenzug Einfuhrverbote für westliche Agrarprodukte wie Obst und Fleisch verhängt hat.
Eingeführt wurden die EU-Strafmaßnahmen nach der völkerrechtswidrigen Annexion der ukrainischen Krim-Halbinsel und dem Absturz eines malaysischen Flugzeugs mit 298 Menschen an Bord über der Ostukraine im Juli 2014. Es soll nach Angaben von westlichen Ermittlern von prorussischen Separatisten abgeschossen worden sein.
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