"Reichsbürger" muss nach Auto-Attacke auf Polizisten in Haft
STUTTGART. Nach einer Auto-Attacke auf einen Polizisten muss ein sogenannter Reichsbürger wegen versuchten Mordes ins Gefängnis.
Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte den 62-Jährigen am Freitag zu zehn Jahren Haft. Der Deutsche soll vor gut einem Jahr vor mehreren Verkehrskontrollen geflohen und schließlich auf einen Polizisten zugesteuert sein, den er mit seinem Wagen erfasste und schwer verletzte.
Der Tischler aus der Gemeinde Efringen-Kirchen ist der erste sogenannte Reichsbürger, der von der deutschen Bundesanwaltschaft vor Gericht angeklagt worden ist. Der betroffene Polizist leidet bis heute unter einer posttraumatischen Belastungsstörung und ist dienstunfähig.
Die Bundesanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft wegen versuchten Mordes für den 62-Jährigen gefordert, die Nebenklage eine Haftstrafe "im zweistelligen Bereich". Die Verteidigung sah den Vorwurf eines vorsätzlichen versuchten Tötungsdelikts nicht als bewiesen an und hatte argumentiert, alle anderen Vorwürfe seien mit den 13 Monaten Untersuchungshaft bereits abgegolten.
Dazu noch 5 Jahre FS-Entzug nach Haftentlassung (Quelle swr.de)
Vor dem Gesetz gibt es da kein Unterschied ob dies ein Reichsbürger oder sonst wer ist, bei diesen schlimmen Straftaten (eine davon wäre schon genug) käme jeder ins Gefängnis.
Und angesichts dessen daß dem Polizisten sein Leben jetzt, für immer zerstört ist
sind 10 Jahre Haft eh viel zuwenig.
Das ist der Verteidigung von Reichsbürger sicher auch klar,(aber das sind RA und sie müssen versuchen; für ihren Mandanten, denn von ihmwerden sie auch bezahlt, ) nur das best mögliche: die geringste Strafe oder Straffreiheit nach nur 13 Monaten Untersuchungshaft zu erreichen.
Obwohl die Verteidiger Jura und das Recht studiert haben und sicher auch wissen das diese Strafe nicht gerecht wäre. Versuchen sie trotzdem das zu erreichen.
Wäre interessant zu wissen: ob sich die Bundesanwaltschaft oder doch die Verteidigung durchgesetzt hat.
Steht ja nirgends: wie lange der nun büßt. Oder ob er nach dem 13 Monaten eh schon frei kam. ?