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Gericht: Hochfahren von Reaktor untersagt

18. Jänner 2020, 00:04 Uhr
Gericht: Hochfahren von Reaktor untersagt
Atomkraftwerk Ikata Bild: Kyodo

TOKIO/FUKUSHIMA. Fast neun Jahre nach der Atomkatastrophe von Fukushima hat ein Gericht das Wiederhochfahren eines Reaktors untersagt.

Der Reaktor des AKW Ikata dürfe wegen drohender Erdbeben und Vulkanausbrüche nicht wieder ans Netz gehen, entschied das Gericht in Hiroshima am Freitag. Es hob damit die Entscheidung einer niedrigeren Instanz auf. In Fukushima hatte sich nach einem schweren Beben und einem Tsunami im März 2011 das schlimmste Atomunglück seit Tschernobyl 1986 ereignet. Weil das Kühlsystem ausfiel, kam es in drei der sechs Reaktoren zur Kernschmelze. Das Gebiet in einem weiten Umkreis wurde radioaktiv verseucht.

Nach der Katastrophe hatte die japanische Regierung alle Reaktoren im Land heruntergefahren. Viele sind bis heute nicht wieder ans Netz gegangen. Die Regierung von Ministerpräsident Shinzo Abe will aber an der Atomenergie festhalten.

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