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Statt Herz-OP zum Zahnarzt geschickt: 70-Jähriger starb

Von nachrichten.at/apa, 23. März 2019, 11:43 Uhr
Spital Operation Arzt Patient
Bild: Weihbold

GRAZ. Ein Patient des Grazer LKH soll im Jänner vor einer Herzoperation nach Hause geschickt worden sein, um sich einen Zahn behandeln zu lassen.

Der Mann starb kurz darauf, berichtete die "Kleine Zeitung" in ihrer Samstagsausgabe. Nun erfolgte eine Anzeige der Patientenombudsschaft.

Der 70-Jährige war auf der Kardiologie des LKH in Behandlung, dort wurde auch ein erster Eingriff durchgeführt. Anschließend sollte sich der Patient auf der Herzchirurgie einer Operation unterziehen. Dort entdeckte man allerdings einen "beherdeten Zahn", der bei einer Operation ein Risiko darstellen könnte. Also wurde der Patient entlassen, damit er sich bei einem Zahnarzt in Behandlung begeben könne. Doch dazu kam es nicht mehr, denn der Mann hatte zu Hause einen Anfall und starb.

Die Witwe des Verstorbenen betonte, ihre Mann sei auf der Kardiologie hervorragend behandelt worden, meinte aber gleichzeitig, "solche Zustände gehören abgeschafft". Seitens der Krankenanstaltengesellschaft (Kages) gab es vorläufig keine Stellungnahme dazu, man habe von sich aus eine Überprüfung der Herzchirurgie beantragt, hieß es. Die Staatsanwaltschaft Graz konnte am Samstag auf APA-Anfrage zu dem Fall noch nichts sagen.

Video: Im Jänner ist ein Patient des LKH Graz vor einer dringenden Herzoperation zum Zahnarzt geschickt worden, um sich dort behandeln zu lassen. Der Mann starb kurz darauf.

 

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24  Kommentare
24  Kommentare
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Feuerspucker (520 Kommentare)
am 25.03.2019 01:51

Hurra , lebensgefährliche Spargesinnung im LKH Graz ?
Wer zahlt den externen Zahnarzt bei stationären Patienten ? Das LKH ? Wer zitiert den Arzt für Zusatzkosten ? Der Kontroller ? Wer haftet dennoch ? Der Arzt ? Wer recherchiert nach ? Der Journalist ?
Wer verbietet die Öffentlichkeit korrekt zu informieren ? Der Sparefrohpolitiker ? Wer leidet durch Gesundheitsbürokratiewahnsinn ? Der Patient ? Der gesunde Politiker ? Wir , falls Patient ? Und wer zahlt die unorganisierten In–Exlagerung von Gesundheitsleistungen ? Wir schon wieder ? Und was sagt der Herr Politiker dazu ? „Wenn nicht Arzt schuldig , dann wir selber wegen Mangelzähneputzen !“

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 24.03.2019 10:40

Ein tragischer Vorfall. Allerdings gebietet es die ärztliche Sorgfalt auch, dass bei einem beherdeten Zahn KEINE Operation durchgeführt wird, außer es ist ein Notfall. Ist genauso wie mit offenen Wunden, auf welche man vor einer Operation untersucht wird.

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Altabernichtbloed (332 Kommentare)
am 24.03.2019 09:25

Da keiner, außer den zuständigen Ärzten, die genaue Krankengeschichte kennt, sind mEn Schuldzuweisungen nichts, als Spekulationen.

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zweitaccount (4.217 Kommentare)
am 23.03.2019 16:38

Nicht alles, was den Weg in eine Zeitung findet, ist ein Skandal.

Dass es so ein Vorfall dennoch dorthin schafft, zeigt, dass es Journalisten gibt, die ihre Aufgabe nicht erfüllen.

Recherche ist die Anamnese der Journalisten. Die behandelnden Ärze haben sicher weniger falsch gemacht, als jene, die mit dem Schreiben ihr Geld verdienen.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 23.03.2019 18:29

eine steile Behauptung.
die Fakten (Krankenhausaufenthalt und wegschicken, dadurch sterben)

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Orlando2312 (22.333 Kommentare)
am 24.03.2019 10:06

Die Herzattacke hätte er auch im Krankenhaus haben können. Und nicht jedes Mal kann erfolgreich wiederbelebt werden.

Das Negativum an der Sache ist, dass in Krankenhäusern offenbar keine Zahnbehandlung gemacht werden kann, nicht einmal, wenn eine Kieferstation vorhanden ist.

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megaooen (36 Kommentare)
am 24.03.2019 22:46

@Rufi: nein keine steile Behauptung, sondern nur ein Vorgehen streng nach den Regeln der ärztlichen Kunst

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Southbend (631 Kommentare)
am 23.03.2019 14:40

Ein beherdeter Zahn ist eine Sepsisquelle und gehört selbstverständlich vor einer Plan Op entfernt.
Hätte der Patient postoperativ eine Blutvergiftung aufgrund des Zahnes erlitten,was würde dann in der Zeitung stehen?

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 23.03.2019 18:30

dass er im KH nicht entsprechend behandelt wurde,

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 23.03.2019 18:31

Gruft wie gesprungen: einen derart kranken menschen kann man nicht zwischen zwei Herzoperationen wegschicken ins Ungewisse.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 23.03.2019 18:36

(gehupft kennt das deutsche Wörterbuch des Computers nicht)

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( Kommentare)
am 23.03.2019 18:43

Meines schon. Gehupft. Gehupft. Gehupft.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 23.03.2019 21:57

Entweder
du hast keine Wortergänzung und automatische Textersetzung ( alte Systemen habens nicht ),
du hast es ausgeschaltet, oder
du paßt beim Schreiben auf.

Vonwegen: schreiben kann ich es auch, so ist das nicht grinsen

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Orlando2312 (22.333 Kommentare)
am 24.03.2019 10:01

Ich habe diese trottelige Auto-Vervollständigung immer und überall ausgeschaltet. Was das System da an Vorschlägen daherbringt ist oft haarsträubend!!!

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jago (57.723 Kommentare)
am 24.03.2019 13:52

Wovon redet ihr denn?

Mein Word Star kennt das gar nicht.

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( Kommentare)
am 24.03.2019 10:11

Ich habe auch ohne Deine Erklärung gewusst, was gemeint war.
War so schwer nicht zu verstehen. 😉

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Sensibelchen (827 Kommentare)
am 24.03.2019 22:43

"...auf der Kardiologie des LKH in Behandlung, dort wurde auch ein erster Eingriff durchgeführt. Anschließend sollte sich der Patient auf der Herzchirurgie einer Operation unterziehen."
Was war mit dem ersten Eingriff gemeint?

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decordoba (3.803 Kommentare)
am 23.03.2019 12:57

Eine Geschichte aus den 70-er Jahren - OT:
-
Ein Mann hatte eine verengte Prostata. Sein Hausarzt schickte ihn in das AKH. Damals wurden die Überweisungsscheine noch händisch geschrieben. Der Arzt hatte eine Doktor-Schrift und schieb "Uro"Abteilung auf den Schein. Im AKH haben sie "Neuro" gelesen.
-
Auf der Neuro haben sie dem alten Mann eine Alkoholentwöhungskur verpasst. Sie haben sonst kein psychisches Leiden bei ihm gefunden. Nach 2 Wochen fragte der Patient, wann sie nun endlich was bei ihm machen, wegen dem Harnlassen. Erst dann wurde der Irrtum aufgeklärt und der Patient in die Urologie verlegt.

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zwergbumsti (1.008 Kommentare)
am 23.03.2019 16:21

Das hat aber wenig mit diesem Artikel zu tun.

Hier geht es nicht um einen Irrtum.
Ein beherdeter Zahn gehört vor einer OP natürlich entfernt. MMn haben die Ärzte richtig gehandelt.
Es ist sehr tragisch, daß der Herr in der Zwischenzeit einem Anfall erlegen ist.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 23.03.2019 18:39

Klar, wenn er zwischen zwei Operationen den Unbilden der Öffentlichkeit ausgesetzt ist. In einem ordentlichen KH wirst du dich nach einer Operation schwertun, ausser Haus gehen zu dürfen.
Wenns nicht anders geht, bringt die Rettung den Mann in eine Zahnambulanz. So schauts aus.

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Feuerspucker (520 Kommentare)
am 25.03.2019 01:30

Hurra , dem der die Hintergründe kennt !
Wenn der Patient stationär zum Zahnarzt extern fährt , dann zählt das arme „Krankenhausbudget“ ! Und der Kontroller zitiert den Arzt ! So schaut´s aus im Gesundheitswesen ! Stimmt das ? Wer frägt nach ?

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Liberandum (128 Kommentare)
am 23.03.2019 16:26

Es gibt keine verengte Prostata !
Im zunehmenden Alter gibt es eine vergrößerte Prostata !
Der Patient wird schon gefragt,wo das Problem liegt.
Immerhin gibt es als erstes eine Anlaufstelle in einem Krankenhaus!
Also so ist das nicht,wie Sie das beschreiben !!!!

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 23.03.2019 18:35

Entscheidend ist, wo sich das Prostatagewebe vermehrt. Dehnt sich das Organ in Richtung Harnröhre aus, engt es diese ein und der Harn kann nicht mehr ungehindert abfließen.
https://www.prostagutt.de/bph/?showMandatoryTexts=1&gclid=CjwKCAjwstfkBRBoEiwADTmnEGlp9nU5DxgBI21iF9Fkm-WHlYxv1tRGbOc01Rsj6bfYSDj-xOayIxoCPPoQAvD_BwE

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jago (57.723 Kommentare)
am 24.03.2019 13:58

Wenn ein Deutschlehrer auf einen Mediziner trifft, dann gibts Babylon.

Verengtte Harnröhre habe sogar ich Elektriker verstanden grinsen

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