Schüler bekommen Laptops gratis oder verbilligt
WIEN. Am Dienstagabend hat Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) das entsprechende Gesetz in Begutachtung geschickt.
Die Digitalisierung an den Schulen soll vorangetrieben werden. Daher werden ab dem Schuljahr 2021/2022 an den Bundesschulen mobile Endgeräte wie Notebooks und Tablets an Schüler der fünften Schulstufe stark verbilligt oder sogar gratis weitergegeben. Entsprechende Pläne existieren schon seit vor dem Sommer.
Für das erste Jahr gibt es noch eine weitere Ausnahme. Profitieren können auch Schüler, die die fünfte Klasse wiederholen sowie Jugendliche aus der sechsten Schulstufe. Voraussetzung dafür, dass an einem Standort überhaupt die staatliche Beihilfe wirksam wird, ist, dass es dort ein spezifisches Digitalisierungskonzept gibt.
Bezahlen müssen die Eltern 25 Prozent des Einkaufspreises, dafür geht das Gerät in den Besitz des Schülers über. Ausgenommen von der Zuzahlung werden jene Familien, die Mindestsicherung, Ausgleichszulage oder Notstandshilfe beziehen, von den Rundfunkgebühren befreit sind oder wo ein im gleichen Haushalt lebendes Geschwisterkind im Jahr davor eine Beihilfe gemäß Schulbeihilfe- oder Studienförderungsgesetz bezogen hat. In diesen Fällen sind die mobilen Endgeräte gratis.
Zur Gewährleistung der Unterrichtsziele können Lehrpersonen während des IT-gestützten oder ortsungebundenen Unterrichts mittels Fernverwaltung auf die Geräte der jeweiligen Schüler zugreifen. Dies ist freilich so auszugestalten, dass der Eingriff nicht unbemerkt durch die Jugendlichen stattfinden kann.
Endgeräte sollen auch dem Lehrpersonal als Lernbehelf zur Verfügung gestellt werden. Im Bereich der Landeslehrpersonen, die ja in den Mittelschulen tätig sind, soll als Anschubfinanzierung den Ländern die Möglichkeit zu einem durch den Bund finanzierten Erwerb von digitalen Endgeräten für die Schuljahre 2021/22 und 2022/23 im Ausmaß von drei Endgeräten je erstmals teilnehmender Klasse an anspruchsberechtigten Schulen geschaffen werden.
Definiert werden digitale Endgeräte folgendermaßen: Einrichtungen zur elektronischen oder nachrichtentechnischen Übermittlung, Speicherung und Verarbeitung von Sprache, Text, Stand- und Bewegtbildern sowie Daten, die zur Datenverarbeitung und -kommunikation eingesetzt werden können, insbesondere Notebooks oder Tablets.
Evaluiert wird das Projekt laut Gesetzesentwurf bis spätestens Ende 2024.
Über Sinn und Unsinn kann man eventuell noch "philosophieren".
Sehr interessant ist aber vor allem, dass endlich für zeitgemäße Ausstattung der Schulen Geld vorhanden ist - vor Jahren mussten wir als Absolventenverein unserer Schule noch Turnmatten spenden!
Wo kommt auf einmal all dieses Geld her?, wo noch dazu die Einnahmen gewaltig sinken?
Zuerst Lock-Down, um die Wirtschaft endgültig mit fadenscheinigen Argumenten (Restaurants zu, weil die Ansteckung erfolgt primär privat !?!) in den Ruin zu treiben.
Als nächsten erfolgt der endgültige Bankrott - was die Lehman Brothers und auch nicht die DOT-Blase schafften, wird jetzt mit dem COVID19-Mantel vollendet!
Da wird sich wieder ein Unternehmer die Hände reiben und sich beglückwünschen, dass er mit den richtigen Personen "befreundet" ist ...
Extrem hochpädagogische Aktion 10 und 11jährigen einen Laptop zu schenken. Die Kinder sitzen ja noch zu wenig vor Handy, Tablet, PC u TV.
Der inkompetente u überforderte türkise Minister wird stattdessen wahrscheinlich wieder Musik u Bewegung u Sport kürzen.
Irgendwie ist mir da eine kürzlich vom Unterrichtsminister getätigte Äußerung zu den Softwarelizenzen in Erinnerung. Würde mich nicht wundern, wenn da nicht ein Konzern dahinter steckte, der sich auf diese Art die Konsumidioten von morgen heranzuzüchten versucht...
Selten so viel unausgegorenen Unsinn gelesen.