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Niederösterreich: Verfassungswidrige Corona-Strafen werden zurückgezahlt

Von nachrichten.at/apa, 17. März 2023, 17:55 Uhr
Drei Jahre Corona: Ein Rückblick
17. November 2020: Zweiter Lockdown beginnt. Bild: GERT EGGENBERGER (APA)

ST. PÖLTEN. Im Arbeitsübereinkommen von ÖVP und FPÖ in Niederösterreich nimmt das Thema Corona eine wichtige Stellung ein.

Der Punkt steht im 36-seitigen Papier an erster Stelle, auch bei den Verhandlungen war Covid im Fokus. Vorgesehen ist im Bundesland nun, dass verfassungswidrige Covid-Strafen zurückgezahlt werden. Eingerichtet wird für zwei Jahre ein 30 Millionen schwerer Fonds. Vereinbart wurde auch, dass das Land keine weiteren Werbemaßnahmen für die Corona-Impfung durchführt.

"Schäden wieder gut machen"

"Mehr als drei Jahre lang haben Pandemie und Corona-Maßnahmen das Leben der Bevölkerung in allen Lebensbereichen massiv beeinflusst. Verantwortungsvolle Politik bedeutet, kritisch zurückzublicken, Fehler einzugestehen und aus ihnen zu lernen. Wir wissen, dass durch die Pandemie und eine Reihe von Maßnahmen Schäden entstanden sind", steht im Corona-Kapitel des Arbeitsübereinkommens vorangestellt zu lesen. "Wir verständigen uns daher darauf, die im Zuge der Pandemie gesetzten Maßnahmen aufzuarbeiten und Maßnahmen zu setzen, die entstandenen Schäden - so gut dies möglich ist - wieder gut zu machen", heißt es weiter.

Aussehen soll dies wie folgt: Für die Dauer von zwei Jahren wird der mit 30 Millionen Euro dotierte Corona-Fonds eingerichtet. Verwendet werden Budgetmittel, eingebracht werden aber auch rund 1,3 Millionen Euro an Strafgeldern, die dem Land zugeflossen sind. Finanziert werden sollen aus diesem Topf u.a. Beratungsleistungen im Fall individueller Schäden, medizinische Betreuung von Menschen mit Impfbeeinträchtigungen, Kosten zur Behandlung psychischer Probleme, erforderliche Therapien, Mehraufwendungen für Heimunterricht sowie sonstige erforderliche Unterstützungen in erster Linie für Kinder und Jugendliche. Aufgezählt wurden hier Gutscheine für Nachhilfe und Freizeitaktivitäten. Die Landesregierung werde entsprechende Förderrichtlinien erlassen, heißt es.

Strafgelder werden rückerstattet

Von Amts wegen und persönlich an Betroffene rückerstattet werden laut dem Papier jene - wegen Verletzung von Corona-Beschränkungen bezahlten - Strafgelder, "die aufgrund von Bestimmungen verhängt wurden, die in der Folge vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind".

Zusätzlich zum Corona-Fonds wird eine "unabhängige, unbefangene und weisungsfreie" Evaluierungskommission eingerichtet. Beschäftigen soll sie sich mit den Maßnahmen, Auswirkungen und Folgen der Pandemie. Exemplarisch angeführt sind Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen. "Die Ergebnisse dieser Kommission sollen für das Land Orientierung für Maßnahmen im Falle einer allfällig neuerlich auftretenden Pandemie sein", wird betont.

Auswirkungen gibt es indes auch auf den Landesdienst. Dezidiert festgehalten wird, dass das Land dort, wo es Personalhoheit hat, keine Maßnahmen setzt, "die auf eine direkte oder indirekte Corona-Impfpflicht hinauslaufen". Bewerber, deren Gesuch aufgrund der seit Juni des Vorjahres nicht mehr geltenden Impfpflicht im Landesdienst nicht weiter verfolgt worden ist, sind zu einer neuerlichen Bewerbung einzuladen. Zudem wird die Maskenpflicht für das Personal in den Kliniken der Landesgesundheitsagentur per 30. April aufgehoben.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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DeaLi86 (1.740 Kommentare)
am 19.03.2023 21:57

Das ist wie eine Verhöhnung gegenüber der Corona- Toten, Long- Covid Kranken und dem Gesundheitspersonal das angegriffen und ausgebuht wurde.😡

Wenn Österreich gar nichts gemacht hätte, wäre es auch nicht recht gewesen.😠

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.431 Kommentare)
am 17.03.2023 21:32

Welchen Machterhalts-Teufel da die Kikl-Leitner geritten hat?

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