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Lockdown und Impfpflicht: Die Eckpunkte im Detail

Von nachrichten.at/apa, 21. November 2021, 21:09 Uhr
(Symbolbild) Bild: (Volker Weihbold)

WIEN. Was gilt ab Montag, wer darf trotz Lockdowns aufsperren und wann kommt die Impfpflicht? Wir geben einen Überblick über die Maßnahmen.

In Österreich gilt ab Montag, 22. November wegen der dramatischen Corona-Lage wieder ein landesweiter Lockdown für alle - auch für Geimpfte. Wie schon aus früheren derartigen Phasen bekannt, müssen Handel, Gastronomie und Co. zusperren - und zwar bis einschließlich 12. Dezember, in Oberösterreich bis 19. Danach soll für Geimpfte und Genesene wieder geöffnet werden, der Lockdown für Ungeimpfte geht aber weiter. Ab dem Februar 2022 soll es eine Impfpflicht geben.

Die Details der Vorschriften wurden in einer Verordnung von Gesundheitsminister Wolfang Mückstein (Grüne) festgeschrieben, die am Sonntagabend erlassen wurde. Im Folgenden die Eckpunkte des "Lockdowns" sowie der geplanten Impf-Maßnahmen.

Impfpflicht und Grüner Pass

Ab Februar 2022 soll in Österreich eine Corona-Impfpflicht eingeführt werden. Bei Verstößen dagegen drohen Verwaltungsstrafen. Zur Impfung gezwungen wird man (wohl) nicht. Details stehen noch nicht fest, ein Gesetz dafür soll nun ausgearbeitet werden.

Änderungen soll es ab Februar 2022 auch beim Grünen Pass geben. Ab dann verliert dieser seine Gültigkeit für Zutritte in 2G-Bereiche, sobald sieben Monate nach dem Zweitstich verstrichen sind (die derzeitige Frist beträgt neun Monate). Bei vorangegangenen Impfungen mit Vektorimpfstoffen (wie Astra-Zeneca) ist ab sofort ausdrücklich die dritte Dosis ab dem vierten Monat empfohlen, bei mRNA-Impfstoffen (Pfizer oder Moderna) ist der Dritte Stich ab dem vierten Monat "möglich".

Ausgangsbeschränkungen

Der "Lockdown" gilt ab 22. November bundesweit - und zwar für alle und das rund um die Uhr. Vorgesehen ist eine Dauer von 20 Tagen. Damit werden die schon in früheren Pandemie-Phasen gültigen Ausgangsbeschränkungen wieder für alle in Kraft gesetzt - zuletzt galten diese nur für die Ungeimpften. Den eigenen Wohnbereich verlassen darf man damit wieder nur aus den bekannten Gründen, etwa für den Gang zur Arbeit oder zur Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens. Weiterhin möglich bleibt der Gang zum Arzt und zu sonstigen Gesundheitsdienstleistungen oder der Weg zur Impfung oder Testung.

Auch die "Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse" sowie der Weg zur Schule oder Universität ist gestattet. Ebenso darf man wieder u.a. zur Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und zur "Ausübung familiärer Pflichten" das Haus verlassen. Kontakt abseits des eigenen Haushaltes ist nur zu - einzelnen - engsten Angehörigen oder wichtigen Bezugspersonen erlaubt. Auch die Versorgung von Tieren oder die Wahrnehmung behördlicher Termine zählen zu den Ausnahmegründen, ebenso der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

Wieder zurück ist der 2-Meter-Abstand: Zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist laut dem Entwurf an allen öffentlichen Orten, aber z.B. auch am Arbeitsplatz, darauf zu achten, dass ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten wird.

Schule

Die Schulen bleiben grundsätzlich offen. Vorgesehen ist "Präsenzunterricht für all jene, die es benötigen". Es besteht aber ein Appell der Bundesregierung und der Landeshauptleute, Schüler zu Hause zu betreuen, "dort wo dies möglich ist". Für diese Kinder sollen "Lernpakete" sichergestellt werden, ein klassisches Homeschooling ist das aber nicht. Für alle Schulstufen gilt eine Maskenpflicht im Schulgebäude sowie in Klassen- und Gruppenräumen. Auch die Kindergärten bleiben offen.

Handel, Dienstleistungen, Freizeit, Kultur

Der gesamte Handel abseits der Grundversorger muss schließen. Offen bleiben damit u.a. nur der Lebensmittelhandel (auch Supermärkte), Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken, Postdiensteanbieter sowie Trafiken und Zeitungskioske. Sperren müssen auch die "körpernahen" Dienstleister, etwa Friseure oder Kosmetiker. Auch beinahe der gesamte Freizeitbereich ist vom Lockdown betroffen - von den Schwimmbädern über Zoos, Spielhallen und Vergnügungsparks, Indoorspielplätze, Tanzschulen bis hin zu Prostitutionseinrichtungen. Auch der gesamte Kulturbereich wird heruntergefahren. Theater, Konzertsäle, Kinos, Museen und Bibliotheken schließen ihre Pforten. Lediglich Autokinos dürfen offen bleiben.

Gastronomie und Hotellerie

Die gesamte Gastronomie sperrt ebenfalls zu. Lediglich Betriebskantinen sowie gastronomische Betriebe in Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen, sofern nicht Besucher bedient werden, oder Schulen und Kindergärten sind ausgenommen. Das Abholen von Speisen ist gestattet, alkoholische Getränke dürfen nur verschlossen verkauft werden. Diese Speisen und Getränke dürfen nicht im Umkreis von 50 Metern rund um den Betrieb konsumiert werden. Lieferservice bleibt erlaubt.

Beherbergungsbetriebe sind ebenfalls betroffen. Ausnahmen gibt es für jene Gäste, die zum Zeitpunkt des Lockdown-Beginns schon eingecheckt sind, diese dürfen bis zum vereinbarten Ende des Aufenthalts bleiben. Ebenso erlaubt sind Übernachtungen aus beruflichen Gründen oder wenn ein dringendes Wohnbedürfnis vorliegt. Auch Internate bleiben offen.

Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3G-Regel. Sofern der Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, darf man am Arbeitsort (wie gehabt) nur erscheinen, sofern man geimpft, genesen oder getestet ist. Für den Test reicht ein Antigentest, dieser muss allerdings von einer zuständigen Stelle abgenommen werden (Apotheke, Teststraße). Die höherwertigen PCR-Tests gelten ebenso, eine angedachte Verpflichtung zu diesen ist derzeit noch nicht in Kraft. Wohnzimmertest werden weiterhin nicht anerkannt.

Auch wird es eine Empfehlung zu Home-Office für alle Bereiche geben, wo dies möglich ist und wo es eine entsprechende Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Arbeitnehmer gibt. Auch im Bundesdienst wird dies umgesetzt.

Krankenanstalten und Pflegeheime

Besuche in Krankenanstalten und Pflegeheimen sind nur zulässig, wenn die Besucher über einen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) und zusätzlich über einen aktuellen negativen PCR-Test verfügen. In Pflegeheimen sind Besuche mit jeweils höchstens zwei Personen pro Bewohner pro Tag gestattet, im Krankenhaus ein Besucher pro Patient und Woche. Für Minderjährige und Hilfsbedürftige gibt es weniger strikte Regeln, hier dürfen zusätzlich zwei Personen pro Tag zu Besuch kommen. Schwangere dürfen zu Untersuchungen und zur Entbindung sowie danach von maximal einer Person begleitet bzw. besucht werden.

Maskenpflicht

In allen geschlossenen Innenräumen (abseits des Privatbereiches) gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Dies betrifft auch den Arbeitsplatz. Ausnahmen gibt es nur, wenn entsprechende bauliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, etwa Trennwände oder Plexiglasscheiben. FFP2-Masken müssen wie gewohnt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden, aber auch bei der gemeinsamen Benützung von Kraftfahrzeugen (sofern man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt).

Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Kinder zwischen sieben und 14 Jahren sowie Schwangere dürfen statt der FFP2-Maske auch einen einfachen Mund-Nasen-Schutz benutzen.

Kontrollen

Die Kontrollen der Vorschriften sollen verschärft werden, auch wurde eine Erhöhung der Strafen angekündigt. Details sind hier noch ausständig.

Sport, Skifahren, Eislaufen

Der Breitensport (Vereinssport) wird eingestellt. Skibetrieb wird während des Lockdowns entgegen ursprünglicher Pläne nun doch möglich sein. Bei der Benützung von Seil- und Zahnradbahnen ist ein 2G-Nachweis mitzuführen. Außerdem muss in geschlossenen Gondeln und abdeckbaren Sesselliften eine FFP2-Maske getragen werden - dies gilt auch für geschlossene Stationsgebäude.

Auch andere Outdoor-Sportstätten dürfen betreten werden. Den jeweiligen Sport darf man allerdings nur gemeinsam mit Angehörigen oder "wichtigen Bezugspersonen" ausüben. Außerdem sind nur Sportarten gestattet, bei denen es zu keinem Körperkontakt kommt. Dies legt nahe, dass etwa Eislaufplätze wie schon in vorherigen Lockdowns offen halten können. Auch andere Sportplätze im Freien, wie etwa für Golf oder Tennis, dürfen wohl neuerlich benutzt werden. Betreten werden können auch die dazu gehörenden Innenräumlichkeiten (z.B. Garderoben), dies allerdings nur mit FFP2-Maske.

Spitzensportveranstaltungen finden in Österreich ab Montag weiterhin statt, allerdings nur noch ohne Zuschauer - es kommt also etwa in der Fußball-Bundesliga wieder zu "Geisterspielen". Auch der Daviscup in Innsbruck geht ohne Zuschauer über die Bühne.

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33  Kommentare
33  Kommentare
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oeh (929 Kommentare)
am 22.11.2021 08:22

Unbedingt sollten jetzt Krankenhäuser soweit wie es geht vermieden. Sie sind viel zu gefährlich und wegen der Krankenhäuser gibt es doch diesen Lockdown!

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adaschauher (12.083 Kommentare)
am 22.11.2021 06:25

Net aufregen

Unser Herr Graf Bobby hat sich ja eh bei allen entschuldigt und seine Domi(nierend)a hat eh schon Recht gesprochen und der Kogler?

Sitzt irgendwo und sagt nix mehr weil er wie immer im geistigen Lockdown ist

Diese Regierung ist eine Katastrophe!

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( Kommentare)
am 21.11.2021 23:36

Am besten würde es wirken wenn niemand irgendwohin geht. Alle bleiben zuhause oder bei ihrer Arbeit.

Lasst die Regierung machen was sie will.

Leidtragende sind die Kleinunternehmen. Bald gibts dann nur noch Großkonzerne und das wars

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TerraMata (1.122 Kommentare)
am 21.11.2021 22:51

Coronapartys geht`s noch am Land draussen ?? Damit man nicht impfen muss um den Genesen Status zu bekommen. Die Gehirne scheinen von Corona verbrannt zu sein.

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klam (162 Kommentare)
am 21.11.2021 22:42

Im Zentrum sind wieder die Weiblichen "Gscheidhaferl" live und diskutieren über die vergangenheit weil von der Zukunft haben's ja eh kann Schimmer

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Jo1963 (360 Kommentare)
am 21.11.2021 22:24

Die Wintersaison ist gerettet. Den sie dürfen öffnen. Wo bleibt hier das Bedürfnis?
Hier darf man das Haus verlassen und 0 bis 500 km fahren. So wie im letzten Jahr und mit dabei der Campingbus.
So einen Schwachsinn hat man noch nicht erlebt.

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meisteral (11.760 Kommentare)
am 21.11.2021 22:12

Dies wird der meistignorierte LD der Geschichte.
Die Leute werden alle, geimpft, genesen oder gestört, diese Maßnahmen nicht mehr mittragen. Und mit Recht!

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whatsthebeautyoftheemptyspace (202 Kommentare)
am 21.11.2021 22:13

Sehr richtig.

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deskaisersneuekleider (4.150 Kommentare)
am 21.11.2021 22:14

Glaube ich persönlich nicht.

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Harbachoed-Kater (4.911 Kommentare)
am 21.11.2021 22:30

Hast recht, da helfen nur saftige Strafen. Vernunft ist nicht zu erwarten, wie geht das ohne Verstand?

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.351 Kommentare)
am 21.11.2021 23:36

Ich trage die Maßnahmen zähneknirschend mit.
Es kann allerdings passieren, dass ich mir kein Blatt vor dem (ffp2-maskierten) Mund nehme, falls wer glaubt, Vorgaben ignorieren zu müssen.

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( Kommentare)
am 21.11.2021 22:06

Ich bewege mich trotzdem weiter draussen wie es mir passt.

Einsperren lasse ich mich definitiv nicht. Gruppen meiden und alleine spazieren gehen.
Mich interessiert dieser ganze Lockdown wahn nicht. Entweder es kommen gescheite Regelungen zur bekämpfung oder man lässt alles wie es ist.

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clem1212 (732 Kommentare)
am 21.11.2021 22:04

Darf ich auf meine Enkelkinder aufpassen, während meine Tochter ihrer Arbeit nach geht?

Kann mir das jemand sagen, ob das unter familiäre Pflichten fällt?

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whatsthebeautyoftheemptyspace (202 Kommentare)
am 21.11.2021 22:05

Natürlich können Sie das.
Natürlich dürfen Sie das auch.

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clem1212 (732 Kommentare)
am 21.11.2021 22:16

Wir sind alle geimpft, bis auf die Kleinen.

Und ehrlich gesagt, ich würde sowieso auf die Kinder aufpassen, ob erlaubt oder nicht.

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hortensia52 (388 Kommentare)
am 21.11.2021 22:18

Was wäre die Alternative? Die Kinder sich selbst zu überlassen? Ich betreue meine Enkelkinder, wenn es nötig ist. Daran kann mich nichts und niemand hindern!

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whatsthebeautyoftheemptyspace (202 Kommentare)
am 21.11.2021 21:42

Amazon jubelt.

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lucky890 (2.146 Kommentare)
am 21.11.2021 22:19

Nachweislich Ungeimpfte bekommen 10% Rabatt bis 19.12.

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Harbachoed-Kater (4.911 Kommentare)
am 21.11.2021 22:31

Kickl im Glück.

Was bekommen dann Geimpfte?

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Fuerchterlich.21 (121 Kommentare)
am 21.11.2021 21:28

Ab Februar Impflicht.Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen.Zur Impfung gezwungen wird nicht?? Wie soll man das verstehen? I checks ned.

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Tinto (1.323 Kommentare)
am 21.11.2021 21:50

@ FUERCHTERLICH.21

Österreich eben!🇦🇹

Was will man von den Bundeswendehälsen Schallenberg & seiner Crew - auch die Landeshäuptlinge plus deren Crew nicht zu vergessen - mittlerweile schon anderes erwarten als Chaos!🤡

Gutes Beispiel ist die Impfpflicht ab Februar 2022, die kommen soll, Verwaltungsstrafen sollen drohen, obwohl niemand zur Covidimpfung gezwungen werden soll!🤔

Sigmund Freud hätte seine Freude bei solchen Patienten von Volksvertretern von BK Schallenberg abwärts!🤭

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deskaisersneuekleider (4.150 Kommentare)
am 21.11.2021 22:14

Niemand kommt vorbei und verabreicht Ihnen zwangsweise eine Spritze. Sie zahlen halt. Fraglich, ob das Zuwiderhandeln gegen die Impfpflicht mehrmalige Strafen (zB alle 3 Monate) nach sich zieht.

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( Kommentare)
am 21.11.2021 21:27

Denken wir nach
- was kostet unserem Fortschritt der Lockdown
- was kostet unserer und besonders der Zukunft unserer Kinder der Lockdown
- Muss das wirklich sein
- Können wir nicht jeder seinen Beitrag leisten für die Gemeinschaft, dass dieses der wirklich letzte Lockdown sein wird, dass das Virus nur durch unsere Mithilfe endemisch wird, so wie alle anderen bisherigen Virene
- Übernehmen wir alle gemeinsam die Verantwortung für eine solche neue Zukunft

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kmal (1.032 Kommentare)
am 21.11.2021 21:34

Das finde ich auch - nie wieder Türkis

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Isso (384 Kommentare)
am 21.11.2021 21:47

Kann ich nur zustimmen. Weil ja die armen Skifahrer müssen ja auf die Piste aber bei den Kindern is eh egal wenns ned in der Schule sind.

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Subzero (317 Kommentare)
am 21.11.2021 22:10

Die seilbahnbetreiber (stichwort adlerrunde) haben halt einen guten draht ins kanzleramt zwinkern

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Petziziege (3.590 Kommentare)
am 21.11.2021 21:25

Das wird Morgen wieder eine Gaudi im Lagerhaus geben...

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Gruenenfreundin (3.291 Kommentare)
am 21.11.2021 21:19

...und was ist eigentlich an den gefährlichsten Nadelöhren, via denen die Seuche weltweit verschleppt wurde u. deren Mutationen global verschleppt werden - den Flughäfen?
Neulich fand man einen Coronatoten in Hamburg im Flieger, weil auf Flughäfen offenbar sehr sehr schlampig kontrolliert bzw. getestet wird.

Sollte da nicht einmal ein Reporter recherchieren - am besten mit versteckter Kamera? Oder ist diese Branche wirklich allmächtig?

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artie_ziff (3.531 Kommentare)
am 21.11.2021 22:14

Sie schreiben so dumme Posting und behaupten 2 akademische Studien absolviert zu haben.

Aha; und sonst?

Miss Universum warst auch?

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deskaisersneuekleider (4.150 Kommentare)
am 21.11.2021 22:16

Soziologie und Pädagogik ; )

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hochhaus (1.821 Kommentare)
am 21.11.2021 22:18

Bist du vielleicht der Herpferd? Der hat auch zwei Studien begonnen.

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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 21.11.2021 21:16

Abgelehnt!

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seppl63 (1.039 Kommentare)
am 21.11.2021 21:20

Is eh wurscht 😉

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