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Falsche Amtsvermerke nach Wiener Derby: Freisprüche für Polizisten

Von nachrichten.at/apa, 17. Februar 2020, 14:24 Uhr

WIEN. Zwei Polizisten, die nach einem Einsatz beim Fußball-Derby zwischen Rapid und Austria Wien falsche Aktenvermerke angelegt hatten, standen heute vor Gericht.

Die Beamten wurden am Montag am Wiener Landesgericht vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden, obwohl sie - wie der vorsitzende Richter ausdrücklich betonte - objektiv falsche Amtsvermerke angelegt und damit einen Fußballfan der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt hatten. 

Das Gericht ging allerdings davon aus, dass kein wissentlicher Befugnismissbrauch gegeben war. Die Freisprüche erfolgten im Zweifel. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Anklagevertreterin gab vorerst keine Erklärung ab.

Fußballfan stürzte auf Chefinspektor

Die Angeklagten - ein Kontrollinspektor und eine Offizierin, beide mit langjähriger Berufserfahrung - waren am 16. September 2018 im Allianz Stadion im Einsatz, als es beim Wiener Fußball-Derby zwischen Rapid und Austria Wien zu einem Platzsturm von Rapid-Anhängern kam. Ein Austria-Fan - er soll der Truppe "Unsterblich Wien" angehören, der aufgrund neonazistischer Umtriebe mittlerweile offiziell der Fanklub-Status aberkannt wurde - wollte daraufhin in den Fan-Bereich der gegnerischen Mannschaft vordringen, um sich offenbar abzureagieren. Der Ordnerdienst konnte ihn mithilfe der Polizei daran hindern.

Als er abgeführt wurde, beschimpfte der Mann, der ein T-Shirt mit der Aufschrift "ACAB (All Cops Are Bastards, Anm.) - Troublemaker Germany" trug die Beamten, versuchte den Angeklagten zu beißen und bedachte dessen mitangeklagte Kollegin mit obszönen Gesten. Der Angeklagte nahm ihn darauf in die Halsklammer, beim weiteren Versuch, den Mann zu bändigen, verlor die Gruppe das Gleichgewicht und stürzte auf einen Chefinspektor, der sich dabei schwere Verletzungen zuzog.

Überwachungskameras widerlegten Vermerke

Nach der Festnahme des Fußballfans verfasste der Angeklagte einen Amtsvermerk, in dem davon die Rede war, der Austria-Anhänger habe mit seinem linken Ellenbogen nach hinten ausgeschlagen und dabei einem Beamten einen heftigen Schlag im Bereich der linken Schulter versetzt, so dass die Gruppe zu Sturz kam. Die mitangeklagte Offizierin legte am folgenden Tag in einem ergänzenden Bericht noch ein Schäuferl nach. Sie stellte fest, der Mann habe sich "aktiv mit Gewalt gewehrt", wiederholt gegen die Polizei "losgeschlagen" und sich "versteift", um sich der Amtshandlung zu widersetzen.

Die beschriebenen Szenen wurden von im Stadion angebrachten Überwachungskameras in gestochen scharfen Bildern aufgezeichnet, und das Material widerlegte - wie Staatsanwältin Romina Kaschnitz betonte - die schriftlichen Feststellungen der beiden Angeklagten. Ein gegen den mehrfach Vorbestraften bereits eingebrachter Strafantrag wegen schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt - bei der Staatsanwaltschaft hatte man das den Verdächtigen entlastende Video zunächst nicht gesichtet - wurde in weiterer Folge zurückgezogen. "Hätte es das Video nicht gegeben, wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Gefängnisstrafe gekommen", gab die Staatsanwältin zu bedenken.

"Seit 42 Stunden im Dienst"

Die von Verteidiger Roland Kier vertretenen Angeklagten versicherten, sie hätten ihre Amtsvermerke nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. "Man hat aufgrund der Körpersprache erkennen können, dass er aggressiv war", erinnerte sich der Kontrollinspektor an den Beginn der Amtshandlung. Der Mann sei im weiteren Verlauf "sicher nicht mit der Halsklammer einverstanden" gewesen und habe eine ruckartige Bewegung mit dem linken Ellenbogen gemacht. Er sei von einem Schlag ausgegangen: "Ich war mir sehr sicher, dass das so stattgefunden hat." In diesem Zusammenhang erwähnte der Polizist, dass er zu diesem Zeitpunkt seit 42 Stunden im Dienst war.

Auch die Offizierin blieb bei ihrer Darstellung. Sie sei überzeugt gewesen, dass er mit dem Ellenbogen aus- bzw. um sich schlug. Der Rechtsvertreter der beiden Beamten bemerkte abschließend, es gebe kein Motiv, weshalb die beiden wissentlich ein falsches Schriftstück produzieren hätten sollen. Man könne ihnen nicht unterstellen, sie hätten den Fußballfan bewusst "hineintheatern wollen". Der Betroffene selbst war seiner Zeugenladung nicht nachgekommen.

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