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Einreise nach Österreich gelockert

Von nachrichten.at/apa, 16. April 2020, 14:34 Uhr
Wenn der Lebenspartner in Deutschland wohnt, darf er nach Österreich einreisen. Bild: (APA/BARBARA GINDL)

WIEN. Bei besonderen familiären Gründen und für einen Besuch des Lebenspartners reicht nun eine "Eigenerklärung" statt wie bisher ein ärztliches Attest.

Die neue Ausnahmebestimmung für die Einreise nach Österreich hat das Gesundheitsministerium am Donnerstag bestätigt.

Wie Vorarlberg Online "vol.at" am Wochenende berichtet hat, können Familienmitglieder und ausländische Personen bei Nachweis besonders berücksichtigungswürdiger Gründe im familiären Kreis mittlerweile leichter die Grenze passieren. Anstatt eines ärztlichen Zeugnisses über die negative Coronavirus-Testung kann nunmehr eine Eigenerklärung an der Grenze vorgewiesen werden. 

Als besondere familiäre Gründe sind beispielsweise Besuche von Familienangehörigen bei Krankheit oder eigener Kinder im Rahmen von Obsorgeverpflichtungen oder gesetzlichen Besuchsrechten definiert. 

Auch zwingende Gründe der Tierversorgung lassen sich ab sofort anführen, um die Grenze leichter passieren zu können. Für Pferdebesitzer bzw. -halter, die ihr Tier bzw. ihre Tiere in einem Stall außerhalb von Österreich eingestellt haben, bedeutet diese Neuregelung eine wichtige Vereinfachung für den Grenzübertritt. 

Die Ausnahmebestimmungen gelten, wie das Gesundheitsministerium erklärte, für Einreisen an allen österreichischen Außengrenzen gleichermaßen. So wurde in einer Verordnung des Gesundheitsministeriums (ausgegeben am 9. April) "über Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten" die Wortfolge "unter besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis oder zwingenden Gründen der Tierversorgung im Einzelfall, welche bei der Kontrolle glaubhaft zu machen sind" eingefügt.

Lebenspartner darf einreisen

Auch wenn der Lebenspartner in der Schweiz, Liechtenstein oder in Deutschland lebt, darf er für einen Besuch nach Österreich einreisen, wie das Gesundheitsministerium bestätigt.

Aus dem Gesundheitsministerium heißt es, dass das Sehen des Lebenspartners zur Deckung der "notwendigen Grundbedürfnisse" zähle. In Österreich fällt der Besuch des Lebenspartners also unter einen "besonders berücksichtigungswürdigen Grund im familiären Kreis". Das heißt, dass Lebenspartner nach österreichischem Recht nach Österreich einreisen dürfen. Allerdings muss die Lebenspartnerschaft bei der Grenzkontrolle glaubhaft gemacht werden, etwa durch die Wohnsitzbestätigung beim Partner in Österreich.

Darüber hinaus ist laut dem Bericht zu beachten, dass Lebenspartner aus der Schweiz und Liechtenstein nach dortigem Recht nicht ausreisen dürfen. Es seien in diesem Zusammenhang Fälle bekannt, wonach von Schweizer Seite deshalb ein Strafgeld von 100 Schweizer Franken bei der Wiedereinreise eingehoben wurde. Weiters dürfe nach den deutschen Bestimmungen der Besuch nicht länger als 48 Stunden dauern, ansonsten müsse man bei der Heimreise nach Deutschland in Quarantäne.

Deutschland: Einreise für private Zwecke nicht erlaubt

Aus österreichischer Sicht wäre es auch als in Österreich Wohnhafter möglich, den Lebenspartner in der Schweiz, Liechtenstein oder Deutschland zu besuchen, jedoch ist dies derzeit faktisch für die Länder Deutschland, Schweiz und Liechtenstein nicht möglich. Denn der Besuch eines Lebenspartners fällt in den Nachbarstaaten nicht unter jene Ausnahmen, aufgrund derer man einreisen darf. Dies gilt nach wie vor nur für besonders berücksichtigungswürdige Umstände bzw. für "Situationen äußerster Notwendigkeit". Einreisen für Privatzwecke fallen da nicht darunter.

Unterschiedliche Regelungen lösten Verwirrung aus

Unterschiedliche Einreisebestimmungen an den Grenzübergängen hatten am Osterwochenende für Verwirrung gesorgt. "Fakt ist, dass die Behörden im Drei-Länder-Eck die Bestimmungen unterschiedlich vollziehen", so Gantner in "vol.at". Vorarlberg sei hier das einzige Land, das eine Einreise von Lebenspartnern unter Auflagen gestattet.

Gantner empfiehlt, sich vor einer Ein- bzw. Ausreise über die jeweils aktuell geltenden Bestimmungen der Nachbarstaaten Schweiz, Liechtenstein und Deutschland zu informieren. Derzeit liefen Gespräche mit allen beteiligten Stellen in den Nachbarländern, um eine Lösung für diese schwierige zwischenmenschliche Situation zu finden.

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11  Kommentare
11  Kommentare
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jopc (7.371 Kommentare)
am 17.04.2020 12:59

Auch der Grenzübertritt der Pendler oder sonstiger beruflicher Tätigkeit ist bereits wieder in Bürokratie ausgeartet. Ohne diese geht es wahrscheinlich nicht.
Für regelmäßige Berufsausübung in Deutschland braucht man ein Formular, erhältlich auf WKÖ zur Einreise nach Deutschland.
Zur Wiedereinreise nach Österreich braucht man ein anderes Formular, erhältlich auf WKÖ.
Zusätzlich einen formlosen Arbeitsauftrag der Firma.
Sagt mal, spinnt ihr?
Der Arbeitsauftrag müßte doch genug sein.

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bergere (3.190 Kommentare)
am 17.04.2020 12:50

Grüne Politik halt. Offensichtlich sind wir bisher zu gut durch die Krise geschlittert da können es die alle nach Österreich Partei nicht erwarten die Grenzen zu öffnen.Hoffentlich fällt und das in einer zweiten Welle nicht auf den Kopf.

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observer (22.247 Kommentare)
am 17.04.2020 12:36

Das ist eine depperte Regelung - wasch mir den Pelz und mach mich nicht nass. Leicht kann sio was zu einen Wiederaufflammen der Infektion in einem grösseren Ausmass führen. Die Grenzen sollen bis auf Weiteres und mit wenigen Ausnahmen nicht geöffnet werden. Gerade bei den eingeflogenen, ach so dringenden Erntearbeitern war eine infizierter dabei. Die sitzen jetzt alle in Quarantäne - in Österreich versteht sich. Und nützen bei der Ernte nichts. Und eine anderer Bauer, der seine Erntehelfer in der Nacht mittels Zusperren der Haustür kaserniert hat, weil er nicht wollte, dass sie sich wegen der Coronaangelegenheit mit anderen treffen, der kann sich jetzt höchstwahrscheinlich vor Gericht verantworten, weil 3 seiner 18 damit nicht einverstanden waren.

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a_nungsvoll (1.238 Kommentare)
am 17.04.2020 09:19

Ich werde wohl nie verstehen, warum Leute wie sie ständig solche dummen und verhetzenden Unwahrheiten verbreiten müssen.
Vermutlich sollte ich darüber glücklich sein, denn würde ich es verstehen, müsste ich ihre Lebensumstände und -Ängste kennen. Und das will ich gar nicht.

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Bergonzi (4.578 Kommentare)
am 17.04.2020 10:22

leider ist mein Posting die Wahrheit, und zu psychologisieren ist nicht angebracht!

sehr teilweise wurde auch in dieser Zeitung über diese Fälle berichtet!

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Bergonzi (4.578 Kommentare)
am 17.04.2020 12:33

diese Coronagroteske ist innviertelweit bekannt, aber pschtttt!

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ZeuschnerJoachim (343 Kommentare)
am 17.04.2020 06:17

Wird eine "Eigenerklärung" beim geplanten Grenzübertritt ausgestellt( Formular?)?

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soling (7.432 Kommentare)
am 17.04.2020 00:26

Super, der Rückfall ist damit hausgemacht.

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BamBam1987 (4.119 Kommentare)
am 17.04.2020 07:13

Geh bitte - Corona ist da und wird da bleiben, ohnehin... Gut so, wenn nun Lockerungen passieren - ich will und werde die nächsten 6 Monate nicht mit Ausgangssperren verbringen...

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jamei (25.507 Kommentare)
am 17.04.2020 09:59

Bambam - Sie unterliegen Ausgangssperren?!? Dh Sie dürfen NICHT auf die Straße?

Nicht zum Einkaufen von Lebensmittel.../ nicht zum Arzt/Apotheke oder Spazieren gehen bzw. Radfahren. Sie sind dann entweder Häftling oder Bewohner eines Altenheimes.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 16.04.2020 23:07

Ja, und die kärntner und Tiroler Bauern haben Erntearbeiter aus Rumänien einfliegen lassen.

Das geht also auch schon. Muss gehen, weil unsere Arbeitslosen, ganz besonders die Goldstücke darunter, offenbar zu überqualifiziert für derlei simple Tätigkeiten sind.

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