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David (17 Monate) nach OP gestorben: Prozess gegen zwei Ärzte vertagt

Von nachrichten.at/apa, 04. Februar 2020, 14:19 Uhr
(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: Daniel Scharinger

SALZBURG. Der fortgesetzte Prozess im Fall David ist am Dienstag in Salzburg auf unbestimmte Zeit vertagt worden, weil eine Zeugin nicht erschienen war. Laut Anklage sollen zwei Ärzte den Tod des 17 Monate alten Kindes nach einem kleinen Eingriff im April 2018 in den Salzburger Landeskliniken (SALK) grob fahrlässig verschuldet haben.

Der Bub wurde unter Narkose operiert, obwohl er nicht nüchtern war. David hatte Erbrochenes eingeatmet, er starb elf Tage nach der Operation an massiven Hirnschäden. Der Prozess am Landesgericht Salzburg gegen einen Kinderchirurgen und einen Anästhesisten startete am 11. Dezember 2019. Damals wurde die Verhandlung zur Einvernahme weiterer Zeugen und zur Gutachtenerörterung auf den heutigen Termin vertagt.

Richterin Gabriele Glatz musste am Dienstag erneut vertagen. Sie könne auf die Zeugin, eine damals diensthabende Ärztin in der Kinderintensivstation des Landeskrankenhauses, nicht verzichten. Die Ärztin wurde zu dem kleinen Patienten als erste gerufen, nachdem Komplikationen aufgetreten waren. Aus dem Routineeingriff wurde eine Notsituation. Der Bub musste reanimiert und künstlich beatmet werden. Die Zeugin hatte die Ladung offenbar nicht erhalten. Ihr Anwalt habe ihr geraten, deshalb heute nicht zum Prozess zu kommen, erläuterte die Richterin. Glatz merkte noch an, sie selbst sei bestrebt, das Verfahren zügig durchzuführen, und habe trotz eines Beinbruches den heutigen Termin eingehalten.

Vorwurf: Ärzte hielten Vorschriften nicht ein

Die Staatsanwältin warf den bisher unbescholtenen Angeklagten Behandlungsfehler vor. Obwohl die Eltern darauf hingewiesen hätten, dass David zu Hause Joghurt und Früchte bis etwa 19 Uhr gegessen habe und damit die Sechs-Stunden-Frist für eine erforderliche Nüchternheit im Fall einer Narkose nicht eingehalten worden sei, sei das Kind rund zwei Stunden später operiert worden. Der erstangeklagte Chirurg habe zu wenig lang und zu wenig intensiv versucht, die kleine Blutung mit konservativen Maßnahmen zu stillen. Der zweitangeklagte Anästhesist habe zudem eine höhere Dosis des Narkosemittels Propofol verabreicht, und bei der Verstärkung der Narkose hätte ein Schlauch zur künstlichen Beatmung gelegt werden müssen.

Der Chirurg rechtfertigte sich damit, dass in seiner 27 Jahre langen Tätigkeit als Kinderchirurg in den Salzburger Landeskliniken das Narkoseverfahren "Sedoanalgesie" (umgangssprachlich "Dämmerschlaf", Anm.) laufend bei Kindern durchgeführt worden war, auch wenn sie nicht nüchtern gewesen seien, und es nie zu einer Aspiration gekommen sei. Deshalb habe er dem Vorschlag des Narkosearztes, David gleich zu operieren, auch zugestimmt.

Der Anästhesist verwies auf eine Studie aus der Schweiz. Demnach könne zwei Stunden nach der letzten Nahrungsaufnahme bei Kindern dieses Narkoseverfahren durchgeführt werden. Das Aspirationsrisiko sei sehr selten. Nachdem ein massiver Sauerstoffsättigungsabfall bei David festgestellt worden war, habe er versucht, den Patienten zu beatmen. Für ihn sei es schlüssig, dass es zu einem Stimmritzenkrampf und dann zu einer Aspiration gekommen sei. Beide Ärzte verneinten die Frage der Richterin, ob eine Operation des Buben zu diesem Zeitpunkt dringend notwendig gewesen wäre. Es sei kein absoluter Notfall gewesen, hieß es.

Die Frage der Dringlichkeit dieses Eingriffes und das Aspirationsrisiko bei Kindern, die nicht nüchtern sind, war heute auch das Thema bei der Befragung einer leitenden Oberärztin in der Kinderanästhesie, die ebenfalls wegen der eingetretenen Notsituation zur Reanimation von David hinzugezogen worden war. Sie habe nachher bei den Besprechungen erfahren, dass keine Notfall-Indikation gegeben war, erklärte sie. Auf die Frage der Richterin, ob sie selbst noch etwas zugewartet hätte, um das Risiko hintanzuhalten, antwortete die Zeugin mit "ja".

Sie hätte auch eine Sedoanalgesie durchgeführt, erklärte die Ärztin. Eine Dringlichkeit sei aber Voraussetzung, "aus Jux und Tollerei wird ein nicht nüchternes Kind nicht aufgelegt". Sie stehe seit 1987 im Anästhesiedienst, und seitdem sei (bis April 2018, Anm.) keine Komplikation mit tödlichem Ausgang aufgetreten, gab die Ärztin zu bedenken.

Wie oft bei nicht nüchternen Kindern eine Sedoanalgesie im Landeskrankenhaus erfolgt sei, konnte die Zeugin nicht sagen. "Das wäre jetzt Kaffeesatzlesen." Dass kleine Kinder leichter speien, stimme, antwortete sie auf die Frage der Richterin. Und ja, es sei richtig, dass das Aspirieren eines Patienten nur bei vollen Magen möglich sei.

Die Zweier-Dienste hätten bis zum damaligen Zeitpunkt die Sechs-Stunden-Frist vor einer Narkose unterschiedlich gehandhabt, die einen hätten schon vorher operiert, die anderen erst nach den sechs Stunden, erklärte die Zeugin. Allerdings könnten Patienten mit einem Trauma, beispielsweise bei einer größeren Oberarmfraktur, auch nach sechs Stunden noch nicht nüchtern sein, gab die Ärztin zu bedenken. Auf die Frage der Richterin, ob denn bei einer stecknadelgroßen Blutung an der Wange wie im Fall David auch ein Trauma vorliege, antwortete die Zeugin mit "nein".

Die SALK haben die beschuldigten Ärzte mehr als ein Jahr nach dem tragischen Ereignis im Juni 2019 vom Dienst suspendiert. Zudem hat die Klinik mit Zustimmung der Versicherung die Haftung anerkannt, sodass die Eltern zumindest finanziell entschädigt werden können. Die SALK haben an die Eltern von David mittlerweile jeweils 50.000 Euro gezahlt. Opferanwalt Stefan Rieder fordert je Elternteil noch 20.000 Euro an Schmerzensgeld, Verdienstentgang und Sachaufwendungen.

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