Vier Jahre Haft für Waldviertler Bankräuber
KREMS. Wegen eines Banküberfalls im Waldviertel ist ein 26-Jähriger am Dienstag am Landesgericht Krems rechtskräftig zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Die bedrohten Angestellten nahmen nach dem Erlebnis im Oktober psychologische Betreuung in Anspruch. "Wir haben noch immer Angst", schilderte ein Mitarbeiter im Zeugenstand. Der Angeklagte entschuldigte sich bei allen Opfern.
Eine weibliche Bankangestellte berichtete als Zeugin, der Täter habe sie mit einer Waffe – die sich später als Spielzeugpistole herausstellte – bedroht. Vor Schreck sei sie von ihrem Sitzball gefallen. Wieder auf den Beinen, öffnete sie gemeinsam mit einer Kollegin eine per Code gesicherte Lade, was aufgrund ihrer Angst erst beim vierten Versuch gelang, nahm mehrere Bündel an Bargeld heraus und gab sie in das Plastiksackerl des Täters.
Tat monatelang geplant
Ein junger Mann hatte am Tag des Überfalls vom Auto aus eine Person mit Helm beobachtet. "Das ist mir komisch vorgekommen", meinte er im Zeugenstand. Er stellte seinen Wagen auf einem Parkplatz ab und sah, wie der 26-Jährige die Bank betrat, kurze Zeit später mit einem Sackerl wieder herauskam und flüchtete. Anschließend fuhr der Zeuge einem verdächtigen Auto nach, fotografierte Kennzeichen und Wagen und gab die Dateien der Polizei.
Der Angeklagte hatte die Tat seit Monaten geplant, aber immer wieder einen Rückzieher gemacht. Der 26-Jährige war mehrmals auf einen Parkplatz gefahren, hatte sich umgezogen und mit Skimaske, Haube und Helm maskiert, dann "habe ich zurückgeschreckt", schilderte er. Ob er nicht glaube, dass er im Sommer mit Skianorak und Haube aufgefallen sei, wollte der Richter wissen. "Oja", meinte der Waldviertler.
Angestellte hatten Todesangst
Die Kennzeichen hatte er seinen Angaben zufolge auf einem Bahnhof im Mistkübel gefunden. Schließlich verübte er am 25. Oktober den Banküberfall. Den Fluchtweg konnte er nicht genau beschreiben, die Route "weiß ich gar nicht, weil ich so aufgeregt war", erzählte der 26-Jährige. Nach dem Raub sei er nach Tschechien gefahren und habe sich dort Zigaretten gekauft, getankt habe er auch. Am Nachmittag wurde er festgenommen.
Die Angestellten "hatten wirklich Todesangst", betonte die Staatsanwältin im Schlussvortrag erneut. Der Verteidiger ersuchte um eine milde Strafe.
Bei einem Strafrahmen von einem bis zehn Jahre erachtete der Schöffensenat eine Freiheitsstrafe von vier Jahren als angemessen, erklärte der Richter. Mildernd wirkten sich das Geständnis und das Aufbringen der Beute aus, erschwerend kamen zwei einschlägige Vorstrafen und das Zusammentreffen mehrerer Delikte hinzu. Die Vorhaft seit 25. Oktober werde angerechnet.