Mit Rute geschlagen: "Perchten" verurteilt
GRAZ. Zwei junge Männer sind am Freitag im Grazer Straflandesgericht wegen Misshandlungen bei einem Perchtenlauf im oststeirischen Pischelsdorf zu Geld- und einer der beiden auch zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden.
Sie hatten einen jungen Besucher des Brauchtumsfestes mit einer Rute geschlagen. Einer der Perchten soll ihn auch zu Boden gestoßen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das "Überwaxeln" der Besucher mit Ruten gehört bei Perchten-Veranstaltungen dazu. Doch am 25. November des Vorjahres dürften die Schläge aus dem Ruder gelaufen sein. Nach dem Perchtenlauf war ein Bursch schwer verletzt. Er hatte mehrere Striemen an den Unterschenkeln und einen Bruch des rechten Schienbeinkopfes erlitten.
Wie es dazu kam, darüber gab es beim Prozess in Graz unterschiedliche Angaben. Die Staatsanwaltschaft klagte Misshandlungen mit einer schweren Körperverletzung als Folge an, da die Fraktur durch einen von einem Perchten verursachten Sturz zustande gekommen sei. Der Beschuldigte soll das Opfer nicht nur mit der Rute geschlagen, sondern auch gestoßen haben. Die Schläge sollen im Auftrag des mitangeklagten 18-Jährigen - ebenfalls ein Percht - passiert sein.
"Schläge waren brauchtumsmäßig"
Der 25-jährige Beschuldigte, er war schon zwei Mal wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht gestanden, gab an: "Geschupft habe ich ihn nicht." Die Schläge mit der Rute seien von beiden Angeklagten nicht zu fest gewesen, sondern "brauchtumsmäßig". Der Bursche sei von selbst ausgerutscht und habe sich dabei so schwer verletzt. Das sagten nicht nur die Beschuldigten, sondern auch einige der Zeugen. Andere wiederum erklärten vor Gericht, dass der Percht den Burschen am Kragen gepackt und dann gestoßen habe, so dass dieser stürzte. So beschrieb es auch das Opfer vor Gericht.
Alkohol im Spiel?
Ein Sanitäter, der vom Obmann des Perchtenvereins geholt wurde, sagte, dass der Verletzte alkoholisiert gewesen sei: "Er hat gelallt." Rettung habe der Bursche keine gewünscht: "Er sagte mir, er sei selber schuld. Er habe die Perchten 'angeheizt' und sei dann beim Weglaufen gestürzt." Nach dem Vorfall sei viel geredet worden, "aber das wurde alles nicht so ernst genommen, jeder sagte was anderes", so der Sanitäter, der ein Bekannter des Vereinsobmanns ist.
Die Richterin glaubte dem Opfer und jenen Zeugen, die einen Stoß gesehen hatten, und verurteilte die beiden Angeklagten: Der 25-Jährige muss 4.800 Euro Geldstrafe bezahlen und wurde zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Außerdem hat er dem Opfer 500 Euro Schmerzensgeld zu geben. Der 18-jährige Angeklagte wurde als Bestimmungstäter zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Beide baten um drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Wenn der betrunkene Verletzte zum Sanitäter sagt er ist selbst gestürzt und dann entscheidet die Richterin anders, wäre die Begründung interessant!
Viel zu geringe urteile! Wo Gewalt im speil ist, soll es keinen Milderungsgrund geben, voallen nich Alkohol.