Besuchsrecht verweigert: Schmerzensgeld für Vater
WIEN. Weil eine Wienerin nach der Trennung vier Jahre lang das Besuchsrecht des Vaters zu seinem Sohn verhinderte, muss die Frau dem Mann nun Schmerzensgeld zahlen. Das hat der Oberste Gerichtshof nun erstmals entschieden.
Das Präjudiz des OGH ist Wasser auf die Mühlen jener gesellschaftspolitischen Diskussion über die Rechte von Vätern. Seit mehr als vier Jahren hatte ein Wiener seinen heute 15-jährigen Sohn nicht mehr gesehen.
Schuld sei seine Ex-Partnerin, sagt der Kläger. Sie habe das Kind gegen ihn „aufgehetzt und ständig das Besuchsrecht unterlaufen“. So habe er häufig an Albträumen und depressiven Zuständen gelitten. Er schaltete die Justiz ein und forderte rund 7000 Euro wegen der erlittenen psychischen Schmerzen.
Zu Recht, wie der OGH nun entschieden hat. „Das ist natürlich sehr ungewöhnlich“, sagt Britta Schönhart, die Wiener Rechtsanwältin des Vaters. Denn der OGH habe nun erstmals ausgesprochen, dass seelische Schmerzen, die entstanden, weil der Mann zu seinem Sohn keinen Kontakt gehabt habe, ersatzfähig seien. Experten halten das Urteil für richtungsweisend. „Weil eine bisher bestehende Pflicht, dass ein Elternteil den anderen in den Augen des Kindes nicht heruntermachen soll, erstmals mit einer drastischen schadenersatzrechtlichen Folge ausgestattet wird“, sagt Jurist Michael Stormann vom Justizministerium. „Das sollte den Eltern ein Wink sein, das Kind nicht in Streitigkeiten hineinzuziehen.“
Man wolle sich das Urteil nun genau anschauen und prüfen, ob es gesetzlichen Nachbesserungsbedarf gebe, heißt es aus dem Büro von Justizministerin Beatrix Karl. Wenn es Reformbedarf gäbe, würde dies ohnehin auf dem Weg der geplanten Familienrechtsnovelle passieren, sagte ein Sprecher von Karl.
Derzeit verhandeln Karl und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek über das gemeinsame Sorgerecht nach Scheidungen. Heinisch-Hosek meinte, das Urteil zeige die Notwendigkeit, das Besuchsrecht gleich nach der Scheidung zu regeln. Es gebe aber auch viele Väter, die ihr Besuchsrecht gegenüber dem Kind überhaupt nie ausüben würden. Auch hier seien Sanktionen denkbar.
Selber lesen hilft:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20110412_OGH0002_0040OB00008_11X0000_000
Der Apparatschik wird sich schwer tun, mit der geltenden PRAXIS der Rechtssprechung bei der Obsorge von ENTPARTNERInnenungen: „Die Wahrscheinlichkeit einer hauptsächlichen Obsorge der Frau beträgt für die ‘Musterfamilie’ jeweils etwa 100%.“ (Quelle: http://familienrecht.at/fileadmin/studien/auswirkungen_ehescheidung_buchegger_et_al.pdf)
Aber wenn die Kinder der getrennten Männer auf die getrennten Frauen aufgeteilt werden, ist die „Gleichstellung“ wieder verwirklicht.
Es ist schön zu lesen das Väter gibt, die sich für Ihr Kinder einsetzen! Der Vater meines 2-jährigen interessiert sich nämlich überhaupt nicht für seinen Sohn. Ich habe es über 1 Jah versucht regelmässige Besuchstermin zu organisieren, leider habe ich es nicht geschafft. Stattdessen habe ich Antworten wie: "da muss ich mein Haus putzen" oder "ich hab auch ein Privatleben" Es ist traurig das manchen Männern ihr eigenes Fleisch und Blut so wenig wert ist.... Deshalb find ich es umso schöner das es auch Männer gibt die für Ihre Kinder einstehen!!! Super !!!!!
daß er mit den Sprößlingen einer Frau, die ihn derart gelegt hat, nichts zu tun haben will.
Zahlen Sie ihm die Alimente zurück - dann sieht er's vielleicht nachsichtiger.
Zunächst ein DANKE für den Vater! Für seine "innere" Kraft, sein
Anliegen bis zum OGH zu ziehen. Zum Schutz der eigenen Verletzbarkeit geben viele der frustrierten Väter den Kontakt zu den eigenen Kindern auf.
Die gemeinsame Obsorge würde viel mehr Väter in die Pflicht nehmen, ihr Kontaktrecht zu den Kindern wahrzunehmen.
Auffallendschwieri gistes mitno rmalerSchtr eibgeschw indigkei tdiese Blogseitezuben utzen -einHinw eis andieBlogre daktion,
Ein wichtiger Schritt zum Abbau der Diskriminierung geschiedener Väter, der unter Justizministerin Bandion-Ortner eingeleitet wurde und jetzt in eine Gesetzesnovell mit der gemeinsamen Obsorge als Normalfall mündet. Als nächstes müsste die Regelung fallen, dass Kinder einen "überwiegenden Aufenthalt" haben müssen, denn bei halbwegs normalen Lebensumständen (keine Gewalt, Alkohol etc.) ist das Doppelresidenzmodell ("Halbe-Halbe bei der Kinderbetreuung für alle Beteiligten das Beste.
Der Argumentation der Frauenministerin ist entgegenzuhalten, dass hier Theorie und Praxis auseinanderklappen. Was nützen gesetzlich mögliche Strafen, wenn sie von den weiblich dominierten Jugendämtern und den Gerichten nicht verhängt werden?