Styrol: Anrainer können Schadenersatz fordern
WELS. ÖBB haben mit Abwicklung begonnen, Schadensfläche mittlerweile um 73 Prozent zurückgegangen.
Nach der Verunreinigung des Grundwassers in der Welser Pernau mit dem giftigen Kohlenwasserstoff Styrol können jetzt betroffene Anrainer bei den ÖBB Schadenersatzansprüche geltend machen. Das teilten die ÖBB gestern in einer Presseaussendung mit. Die Ersatzforderungen können beispielsweise Schäden an Geräten, die im oder mit Grundwasser betrieben werden, sowie die Kosten durch erhöhte Nutzung der Ortswasserleitung betreffen.
Laut ÖBB wird jeder Fall individuell geprüft und aufgearbeitet. Man übernehme die Verantwortung für die verursachten Schäden. ÖBB-Mitarbeiter werden Anrainer persönlich oder via Postwurf informieren.
Das Styrol war im Herbst 2023 nach einem Zugunglück ins Grundwasser geraten. Rund 40.000 Liter traten damals aus. In der Folge wurden auf Kosten der ÖBB zahlreiche Grundwasser-Reinigungsanlagen wie Filteranlagen und Sperrbrunnen, die eine weitere Ausbreitung verhindern sollten, implementiert.
Mittlerweile wurden bereits rund 22.000 Liter Styrol aus dem Grundwasser gefiltert. Die Ausbreitungsfläche, die Mitte März ihren Höhepunkt erreicht hatte, hat sich mittlerweile um rund 73 Prozent reduziert. Derzeit prüfen die ÖBB in Kooperation mit der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes, wie es zu dem Unglück kommen konnte.
Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer rät auf Anfrage der OÖN dazu, alle Schäden sowie die Kommunikation genau zu dokumentieren und Formulare vor der Unterzeichnung genau zu prüfen – im Zweifel zahle es sich immer aus, zweimal nachzufragen.
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