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Bürgermeister und Ex-Amtsleiter von Pichl verurteilt

Von nachrichten.at/Famler, 11. September 2018, 14:34 Uhr

PICHL. Das Landesgericht Wels fällte am Dienstag ein Urteil in der Causa Pichl. Gegen Bürgermeister Johann Doppelbauer (VP) wurde eine bedingte Haftstrafe von 15 Monaten ausgesprochen. Den früheren Amtsleiter Franz I. verurteilte das Gericht zu 24 Monaten, davon acht unbedingt.

Während sich Doppelbauer Bedenkzeit erbat, meldete der Franz I. Nichtigkeitsbeschwerde an. Der dritte Angeklagte, der Chef der Bauverwaltung, wurde von allen Vorwürfen freigesprochen.

Doppelbauer und sein früherer Amtsleiter standen wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht. Letzter war überdies wegen Urkundenfälschung angeklagt.  Das Urteil gegen I. fiel auch deshalb strenger aus, weil sich dieser in seiner Zeit als Amtsleiter insgesamt 231.000 Euro als Belohnung zugeschanzt hatte und dazu Gemeindeprotokolle „ergänzte“. Mit einer Verwendungszulage waren bereits alle Überstunden abgedeckt.

Im Detail befasste sich der Senat mit mehr als 90 Liegenschaften in Pichl, die nicht oder viel zu spät an das Kanalnetz oder die Ortswasserleitung angeschlossen wurden. 15 Fälle endeten mit einer Verurteilung. Der Bürgermeister hatte es unterlassen, Bescheide auszustellen. Dadurch war der Gemeinde ein nachvollziehbarer Schaden entstanden. Bereits 2009 wies die Direktion für Inneres und Kommunales (IKD)  auf Versäumnisse hin. 2012 drohte die zuständige Landesbehörde erstmals mit dem Staatsanwalt.

Der Ernst der Lage wurde Doppelbauer erst 2015 bewusst. Doch da war es schon zu spät. Zwar stellte die Staatsanwalt ein erstes Verfahren ein. Die IKD hakte aber nach und zeigte Pichl erneut an.  

Das Versagen in der Gemeinde hatte mehrere Gründe: Doppelbauer wollte es sich mit seinen Wählern nicht verscherzen und suchte unentwegt nach Kompromissen, die gesetzlich nicht gedeckt waren. Im Amt selbst  herrschte  Personalnot, die der damalige Amtsleiter nicht beheben konnte oder wollte, weil er dann um seine  „Belohnung“ umgefallen wäre. Die Missstände führten dazu, dass Bescheide nicht ausgefertigt wurden und sich überlastete Mitarbeiter reihenweise verabschiedeten.  

Doppelbauer, der als Schadenersatz  an die Gemeinde 48.771 Euro zurückzahlen muss, wollte nach dem Urteil keine Stellungnahme abgeben. Eine rechtskräftig bedingte Haftstrafe von mehr als zwölf Monaten hat einen automatischen Amtsverzicht zur Folge.  SPÖ-Ortsparteiobmann Roland Rampetsreiter hält Doppelbauer für rücktrittsreif: „Das muss er selbst entscheiden. Ich würde ihm diesen Schritt aber nahe legen.“     

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34  Kommentare
34  Kommentare
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GerhardNoebauer (6 Kommentare)
am 12.09.2018 14:05

Mich wundert, das jene, die sich gegen Gesetze und die Bescheide gewehrt haben und wo der Bürgermeister in vielen Gesprächen versucht hat, es zu erklären und Lösungen für sie die Betroffenen gesucht hat, jetzt schweigen.
Pichl ist eine lebenswerte Gemeinde, hat vieles für die Gemeinde erreicht und wird jetzt für Seine Gutmütigkeit bestraft.
Ich glaube, dass bei meinen Kommentar viele + gemacht werden.

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Commendatore (1.407 Kommentare)
am 12.09.2018 14:36

Eine lebenswerte Gemeinde wo der Ex-Amtsleiter in die Kasse greift und der Bürgermeister es für die Freunderl richtet.

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sfoggia (13 Kommentare)
am 12.09.2018 17:57

War kein Bürgermeister mit Ecken und Kanten. Das ist Preis wenn man es jeden recht machen will. Immer nur lächel ist einfach zu wenig.
Das einzige "+" in diesen Kommentar ist das eigene.

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attweng (48 Kommentare)
am 12.09.2018 18:32

Wenn manche 'gleicher' sind als andere und wenn beim 'Lösung suchen' der gesetzliche Rahmen verlassen wird, dann darf man sich nicht wundern, dass sich irgendwann Gerichte damit beschäftigen.

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attweng (48 Kommentare)
am 13.09.2018 13:39

Wenn manche 'gleicher' sind als andere und wenn beim 'Lösung suchen' der gesetzliche Rahmen verlassen wird, dann darf man sich nicht wundern, dass sich irgendwann Gerichte damit beschäftigen.

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mercedescabrio (5.482 Kommentare)
am 12.09.2018 09:41

gibt's in st. Wolfgang auch ein Gerichtsverfahren. was dort geschehen ist, da ist pichl ein lercherlschas.

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alteraloisl (2.659 Kommentare)
am 12.09.2018 08:27

Linz ist auch anders. Das war ja in Wels auch so. Die kleine Kassierin wurde verurteilet, aber die Beamten nicht!! So ist unser "Rechtsstaat"!!
Manche sind halt gleicher.

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MartinH (1.120 Kommentare)
am 12.09.2018 08:04

Wenn man sich den finanziellen Schaden in Linz ansieht versteht man das Urteil nicht. Warum gibt es in Linz noch keine Gerichtsverhandlung und Urteile??

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Maxl1166 (288 Kommentare)
am 11.09.2018 23:00

Hoffe, dass dieses Urteil die anderen Bürgermeister und Gemeindebeamten zum Nachdenken anregt und den Weg hin zu gesetzeskonformer Amtsführung verbessert!

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jesuschristusamen (11 Kommentare)
am 11.09.2018 22:55

Der SOZI fordert ihn zum Rücktritt auf....Selten so gelacht dumm dümmer SOZN&😂😂😂😂😂😂

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at00d9 (118 Kommentare)
am 12.09.2018 06:10

Warum? Ist es üblich dass ein Bürgermeister eine Haftstrafe bekommt?

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 11.09.2018 22:07

Dass der Bauamtsleiter so davonkommt ist der blanke Hohn.

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 11.09.2018 22:09

Aber Justitia ist eben nur auf einem Auge sehend.
Wird also alles seine Richtigkeit haben!

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Orlando2312 (22.338 Kommentare)
am 12.09.2018 13:34

Könnte es sein, dass dem Bauleiter kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen wurde?

Oder sollte Ihrer Meinung sowieso JEDER Angeklagte auch bestraft werden.

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jw0815 (308 Kommentare)
am 11.09.2018 20:42

Oha, die Latte für die Linzer Aktenaffäre wird höher gelegt, auch die Chefs und Chefinnen kommen ins Visier der Justiz! Gut so!

Übrigens handelt sich in Linz nicht einfach um irgendwelche nicht erledigte Akten sondern um ein Versagen des Rechtsstaates, weil hunderte Verwaltungsstrafverfahren nicht bearbeitet und somit Gesetzesübertretungen nicht geahndet wurden.

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Kocher (222 Kommentare)
am 11.09.2018 20:02

Meines Wissens kommt es bei einer Verurteilung von mehr als einem Jahr (einerlei, ob bedingt oder unbedingt!) zu einem Amtsverlust ex lege. Der Bürgermeister ist bei Rechtskraft daher Geschichte. Bisher wurden die Täter immer viel zu milde behandelt. Sachzwänge, hat es ja nur gut gemeint, wollte es jedem Recht machen, etc. Es wird Zeit, dass damit Schluss ist. Dieses Urteil ist ein guter Anfang!

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Burlei (20 Kommentare)
am 11.09.2018 18:52

Meines Wissens werden schwarze Gemeinden nicht von schwarzen Landesräten kontrolliert?

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keinLehrer (928 Kommentare)
am 11.09.2018 19:21

Falsch! Die schwarzen Gemeinden werden von einem schwarzen Landesrat, die roten Gemeinden von einem roten Landesrat kontrolliert. Siehe Referatsverteilung der OÖ. Landesregierung!

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( Kommentare)
am 11.09.2018 17:34

...sicher kein ausnahmefall in den 2098 gemeinden in österreich !!!

...besonders bei baubewilligungen !!!

...mangels kompetenz, unqualifikation und fehlenden fachwissen, dieser möchtegern- bzw nebenerwerbs-kommunalpolitiker/innen, sollten
diese viel mehr überprüft werden !!!

...noch besser, alle gemeinden unter 10.000 einwohner auflassen und in einen "verwaltungsbezirk" fusionieren !!!

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senfdazugeber (743 Kommentare)
am 12.09.2018 07:54

Auf ihre abwertige Art: Nebenerwerbsbürgermeister;

Wie soll das Amt sonst in kleineren Gemeinden geführt werden?

Da müsste der Verdienst dementsprechend höher ausfallen dann könnten es alle im Haupterwerb machen.
Vor allem geht es aber auch um die Zeite "danach". Was ist wenn ein Bgm nicht mehr gewählt wird (oder einfach nicht mehr will)? Er bekommt im Moment ja nicht einmal ein Arbeitslosengeld, geschweige denn dass er bei einem Vollzeitamt jahrelang Weg von der Privatwirtschaft ist u. die Jobaussichten daher sehr überschaubar sein werden.

Wollen wir das alles entsprechend haben u. trotzdem fähige/gute Leute an der Spitze der Gemeinde haben, dann wird man sich monetär u. sozialrechtlich was einfallen lassen müssen.

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betgziege (827 Kommentare)
am 11.09.2018 16:48

Da sind sie ja die schwarzen Schafe ,die Spezies scheint nicht vom aussterben betroht...

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Libertine (5.447 Kommentare)
am 11.09.2018 16:24

Finde das Urteil absolut verträglich, was den Amtsleiter angeht, denn der macht Prüfungen um diesen Job erledigen zu können, also hat er auch dafür gerade zu stehen. Beim Bürgermeister welcher meines Wissens ehemals Landwirt war, sehe ich es etwas differenzierter, obwohl lange genug im Amt um es besser zu wissen, glaube ich eher aus politischen und nicht aus eigennützigen Interessen gehandelt zu haben. Daraus erschließt sich nur mehr hauptberufliche Bürgermeister zu haben, welche sich nicht um Parteiklientel und ähnliches kümmern müssen, sondern wie ein GF agieren können. Das würde meiner Meinung nach manches Problem im Keim ersticken.

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restloch (2.553 Kommentare)
am 11.09.2018 17:23

Nein, ich finde die verfassungsmäßig garantierte Selbstverwaltung der Gemeinde in Verbindung mit einer demokratisch gewählten Leitungsfunktion (Bgm.) sollte schon bestehen bleiben.

Evtl. sollte man das Bürgermeisteramt aber mehr im Sinne einer nebenberuflich ausübbaren Tätigkeit konstruieren.

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soling (7.432 Kommentare)
am 11.09.2018 15:46

Wie kann so einer überhaupt noch als Bürgermeister tätig sein?
Das geht offensichtlich nur in tiefschwarzen Ländern.

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allesistmOOEglich (5.632 Kommentare)
am 11.09.2018 15:37

Wird Stelzer diesmal wieder nicht die Konsequenzen für seinen Landesrat ziehen?

Österreich muss dies zu Recht befürchten. Gnade uns Gott.

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adaschauher (12.083 Kommentare)
am 11.09.2018 15:28

Wenn er jetzt nicht geht dann ist das schlicht und einfach nicht zu verstehen

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Malvenkind (503 Kommentare)
am 11.09.2018 15:24

Er dachte vermutlich, dass er Narrenfreiheit im Ort hat.
Andererseits tut er mir Leid

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Zahnschleiferl (2.727 Kommentare)
am 11.09.2018 15:31

Er ist jetzt bedient, und sein Fall sollte nachdenklich machen.

Er hatte es aber auch selbst in der Hand. Ich erkenne nicht, dass er zu seiner Amtsführung oder überhaupt zu seinem Amt gezwungen gewesen wäre.

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Zahnschleiferl (2.727 Kommentare)
am 11.09.2018 15:23

Danke für die Analyse, die zwei grundlegende strukturelle Probleme vermutlich nicht nur dieser Gemeinde aufzeigt:

1. "Das Versagen in der Gemeinde hatte mehrere Gründe: Doppelbauer wollte es sich mit seinen Wählern nicht verscherzen und suchte unentwegt nach Kompromissen, die gesetzlich nicht gedeckt waren." (Berufspolitiker)

2. "Im Amt selbst herrschte Personalnot, die der damalige Amtsleiter nicht beheben konnte oder wollte, weil er dann um seine „Belohnung“ umgefallen wäre." (bizarre Gehaltskonstruktion mit durchaus absehbaren möglichen (!) Folgen)

Und so ging es dann zu und offenbar munter dahin:

"Die Missstände führten dazu, dass Bescheide nicht ausgefertigt wurden und sich überlastete Mitarbeiter reihenweise verabschiedeten."

Na Mahlzeit. Hier geht es nicht nur um diesen Bürgermeister und diesen Amtsleiter!!

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Zahnschleiferl (2.727 Kommentare)
am 11.09.2018 15:27

Warum hat sich in Bad Ischl die Bauamtsleiterin, eine blitzgescheite und hochmotivierte junge Dame vertschüßt, warum hat sich in...

Wer heute Verstand hat, macht um minderbemittelte Berufspolitiker bzw. entsprechende Amterlsammler einen kilometerweiten Bogen!

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StefanieSuper (5.177 Kommentare)
am 11.09.2018 15:19

Wo ist da die Gemeindeaufsicht gewesen, Herr Landesrat. Das erinnert ja sehr an St. Wolfgang. Die ÖVP wollte ihre Wähler nicht vergrämen. Wer hat da wohl den Schaden bezahlt? Es ist doch ein Sittenbild, wie die ÖVP und ihre Vertreter mit dem (herrenlosen) Geld der Allgemeinheit umgeht. Eine eher unehrliche Gemeinde. Pfui! Und den Landesrat sollte man nun auch fragen, warum das alles so lange möglich war. Diese Abteilung sollte doch Packeleiwerkstatt heißen.

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Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 11.09.2018 14:50

Gesetze sind einzuhalten, daher absolut kein Mitleid!

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( Kommentare)
am 11.09.2018 19:26

Wie wird das in Gmunden jetzt weitergehen,mit der Vergabe der Ordner Stube,wo vor 2 Monaten die O.Ö. Nachrichten Zeitung berichtete! Bürgermeister vergab in eigenen Regie die Verpachtung der OrtnersTube! Keine Protokolle für die anderen Bewerber im Rathaus!

Wird es da zu Rücktritte kommen,war ja eine feine Leistung......!!!

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phare (2.636 Kommentare)
am 11.09.2018 19:38

Gesetze sind einzuhalten, aber schon ein bisserl Mitleid auch!

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