Verfassungsrichter wiesen Welser Beschwerde ab
WELS. Die Stadt Wels hat im Vorjahr gegen ein Durchgriffsrecht des Bundes Beschwerde erhoben.
Diese wurde nun vom Verfassungsgericht abgewiesen. Konkret ging es um Pläne des Innenministeriums, die leerstehende alte Frauenklinik in der Linzer Straße in ein Asyl-Erstaufnahmezentrum zu verwandeln. Wels hatte geltend gemacht, dass das Verfassungsgesetz über die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden dem föderalistischen und dem rechtsstaatlichen Prinzip der Bundesverfassung sowie dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden widerspreche. Der VfGH ließ diese Einwände nicht gelten und wies die Beschwerde ab. Zugleich zeigten die Richter dem Magistrat die Möglichkeit auf, nach baurechtlichen Vorschriften einzuschreiten. Bürgermeister Andreas Rabl (FP) sieht sich dadurch bestätigt: "Sie brauchen eine Widmungsänderung und die baurechtliche Zustimmung der Stadt. Die bekommen sie nicht." Seine Taktik, nicht zu verhandeln, zeige nun Wirkung. Von SPÖ und den Grünen war Rabl dafür massiv kritisiert worden. Nach dem Rückgang der Flüchtlingszahlen wurden die Pläne eines Erstaufnahmezentrums vom Bund auf Eis gelegt.
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