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"War kein Zahlenmensch": Disco-Betreiber nach Großpleite verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 04. August 2020, 12:33 Uhr
Pleite einer Disco-Kette: Zwei Jahre für Betreiber in Linz
Großpleite einer Diskotheken-Kette: Die beiden Männer standen am Dienstag vor Gericht. Bild: FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR (FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR)

LINZ. Nach der Großpleite einer Diskotheken-Kette mussten sich die Betreiber - Vater und Sohn - am Dienstag vor dem Linzer Landesgericht verantworten.

Das Duo wurde nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt. Der angerichtete Schaden ließ sich nicht mehr exakt eruieren, laut Anklage lag er bei über fünf Millionen Euro.

Die Betreiber waren zwischen 2006 und 2014 für insgesamt fünf Gesellschaften mit mehreren Betrieben verantwortlich. Anfangs florierende Geschäfte verleiteten die beiden, die Zahl der Diskos schnell anwachsen zu lassen. Zuletzt waren es zwölf. Darunter befanden sich jedoch auch nicht wirklich rentable. Dazu kamen ab 2008 die Auswirkungen der Wirtschaftskrise - weniger Publikum, das am Abend ausging.

Loch-auf-Loch-zu funktionierte nicht

Als die finanziellen Probleme größer wurden, begannen die Angeklagten mit der Loch-auf-Loch-zu-Methode. Gewinne wurden als - laut Anklage "wirtschaftlich unvertretbare" Kredite in Verlustbetriebe geschoben. Doch 2014 ging es sich gar nicht mehr aus. Es blieben Schulden bei Banken, Getränkelieferanten, Krankenkasse und Finanzamt. Nach den Insolvenzverfahren kam der strafrechtliche Vorwurf: Das Verbrechen der betrügerischen Krida und das Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen.

Im Prozess waren die beiden voll geständig. Allerdings konnten sie sich an die einzelnen finanziellen Vorgänge nicht mehr erinnern. Sie gaben auch an, diese nicht zur Gänze verstanden zu haben. Der Vater sagte: "Ich war kein Zahlenmensch." Jedenfalls bestritten sie, sich persönlich bereichert zu haben. Das war auch nicht angeklagt worden.

WKStA: "Keine Schwerverbrecher"

Der Sohn gestand ein, ab 2010/2011 hätte man wissen müssen, dass man sich von Betrieben trennen sollte, aber man habe gehofft, das Ruder herumreißen zu können. Die beiden haben kein Vermögen mehr. Der Sohn ist noch mit Partnern in der Nachtgastronomie tätig und leidet derzeit unter der Schließung wegen Covid-19. Der Ankläger der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) stellte fest, dass Vater und Sohn keine Schwerverbrecher seien. Sie hätten sich bemüht, jedoch wider besseres Wissen gehandelt.

Das Urteil: Schuldspruch im Sinne der Anklage, nur mit der Einschränkung, dass die Schadenssumme nicht mehr konkret feststellbar sei. Aber jedenfalls sei die rechtlich relevante Wertgrenze von 300.000 Euro mehrfach überschritten. Es habe sich um eine qualifizierte Misswirtschaft gehandelt. Beide fassten zwei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt, aus. Mildernd waren das Geständnis, das Wohlverhalten - seit sechs Jahren mit einem ordentlichen Lebenswandel - die lange Verfahrensdauer von fünf Jahren und die teilweise Schadensgutmachung in den Insolvenzverfahren. Erschwerend war unter anderem, das beide schon früher mit der Justiz zu tun hatten.

Vater und Sohn nahmen das Urteil an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Die Verhandlung war auf drei Tage anberaumt, denn bisher hatten die Angeklagten die Vorwürfe zurückgewiesen. Durch das Geständnis entfielen die Befragung von etlichen Zeugen und die Erörterung des Sachverständigung-Gutachtens.

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10  Kommentare
10  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
jesus2000 (616 Kommentare)
am 04.08.2020 22:55

5Mio Schulden verursacht... und wieviel mussten sie zurückzahlen?

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Orlando2312 (22.212 Kommentare)
am 04.08.2020 21:57

Blöd, dass die beiden sich nicht als Finanzexperten beim Land Salzburg beworben haben. In dieser Funktion kriegt man für 5 Mio Schaden nicht mal einen erhobenen Zeigefinger. Da musst du schon das Hundertfache verzocken und muss halt für 18 Monate zu Hause sitzen.

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Gugelbua (31.756 Kommentare)
am 04.08.2020 16:50

„Erschwerend war unter anderem, das beide schon früher mit der Justiz zu tun hatten“

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( Kommentare)
am 04.08.2020 16:36

Wenn man kein zahlenmensch ist, sollte man sich nicht selbstständig machen. Vollholler

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Elmec444 (503 Kommentare)
am 04.08.2020 15:55

Blöd für die Gläubiger. Der Verurteilte war leider kein Zahlen-Mensch. Wenn die das vorher gewusst hätten dass der nicht zahlt ......

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betterthantherest (33.681 Kommentare)
am 04.08.2020 16:04

Wenn die Lieferanten meinen, die Kunden können ewig anschreiben...

.... dann sind die Lieferanten selber schuld. Kein Mitleid.
Kein Geschäft ist manchmal das bessere Geschäft.

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Hans1958 (3.155 Kommentare)
am 04.08.2020 15:09

Schwerverbrecher nicht gerade, , aber eine kriminelle Tat war es auf alle Fälle...

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ewk53 (1.402 Kommentare)
am 04.08.2020 13:30

die Armen natürlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung
bestimmt war auch hier Corona Schuld an der Pleite

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shakesbeer (1.048 Kommentare)
am 04.08.2020 15:00

... vorausgesetzt damals (2014) hat´s Corona schon gegeben

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gent (3.909 Kommentare)
am 04.08.2020 16:25

Hams den Artikel nicht gelesen, oder einfach nicht verstanden?

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