Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Vorsorge, Abschläge, Antrittsalter: Was Sie vor der Pension beachten sollten

Von OÖN, 11. November 2021, 00:04 Uhr
Vorsorge, Abschläge, Antrittsalter: Was Sie vor der Pension beachten sollten
Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. "Achtung, Falle!": In der Online-Informationsveranstaltung der Arbeiterkammer und der OÖNachrichten wurden zahlreiche offene Fragen zum Thema Pension geklärt

Ab welchem Alter kann ich in Pension gehen, ohne Abschläge zu riskieren? Welche Pensionsarten gibt es überhaupt, und wie soll ich dafür vorsorgen? Noch nie haben die OÖNachrichten bereits vor einer Onlineveranstaltung so viele Fragen erreicht wie zum Thema Pensionen.

"Das überrascht mich nicht. Das Sozialversicherungsrecht hat sich vielfältig entwickelt, und dabei ist es leider auch zu Schlechterstellungen gekommen", sagt Andreas Stangl, Vizepräsident der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich, der die aktuelle Ausgabe der Kooperationsveranstaltung "Achtung, Falle!" lieber vor Publikum und in der neu eröffneten Bezirksstelle in Ried gesehen hätte – das Infektionsgeschehen machte dies aber nicht möglich. Die Fragen der OÖN-Leser beantworteten die AK-Experten Ulrike Weiß, Markus Brandner und Karl Brandstetter aber trotzdem. Eine Auswahl:

  • Ab welchem Alter darf ich frühestens in Pension gehen? Eine Standardfrage, die zahlreiche OÖN-Leser beschäftigte.

Männer können mit dem vollendeten 65. Lebensjahr die Regelpension antreten, Frauen mit dem vollendeten 60. Lebensjahr. Derzeit noch. Ab 1. Jänner 2024 wird das Pensions-Antrittsalter von Frauen stufenweise angehoben – und zwar um jeweils sechs Monate pro Jahr. "Das bedeutet, dass Frauen im Jahr 2033 auch erst mit 65 Jahren in Pension gehen können", sagt Sozialrechtsexperte Karl Brandstetter. Das trifft auf alle Frauen zu, die ab dem 2. Juni 1968 geboren sind.

  • Welche Möglichkeiten gibt es, früher in Pension gehen zu können, und mit welchen Abschlägen muss ich rechnen?

Alle anderen Möglichkeiten als die Regelpension sind sogenannte "vorzeitige Alterspensionen". Die Korridorpension, die derzeit nur für Männer ab dem 62. Lebensjahr möglich ist, ist abhängig von 40 Versicherungsjahren. Der Abschlag ist der höchste von allen Pensionen. Pro Jahr sind es 5,1 Prozent Abschlag vom Bruttobetrag – bei drei Jahren also 15,3 Prozent. Dieser Abschlag bleibt bis zum Lebensende bestehen.

  • Sind "Hacklerregelung" und Schwerarbeitpension identisch?

"Nein, der Terminus Hacklerregelung ist grundsätzlich nicht richtig. Eigentlich heißt diese Pension ‚vorzeitige Alterspension für Langzeitversicherte‘", sagt Brandstetter. Dafür braucht es 540 Beitragsmonate. In diesen Beitragsmonaten sind auch Präsenzdienstzeiten inbegriffen – eine Abschlagsfreiheit gibt es aber ab 1. Jänner 2022 nicht mehr. Kann die Pension nur durch die Präsenzdienstzeiten erreicht werden, kommt es zu einem Abschlag. Für die Schwerarbeitspension braucht es ebenfalls 540 Versicherungsmonate, wobei innerhalb der vergangenen 20 Kalenderjahre vor dem Pensionsstichtag mindestens zehn Schwerarbeitsjahre gegeben sein müssen.

  • "Muss ich mit 65 Jahren in Pension gehen oder kann ich länger arbeiten?", wollte ein OÖN-Leser wissen.

"Eine Verpflichtung gibt es nicht", sagt Arbeitsrechtsexperte Markus Brandner. Es sei aber dennoch sinnvoll, sich diesen Schritt vor der Regelpension zu überlegen. "Wenn ich im Regelpensionsalter in Pension gehe, kann ich unbegrenzt dazuverdienen. Ich kann also in Pension gehen und trotzdem weiterarbeiten. Bei den vorzeitigen Alterspensionen sieht das anders aus", sagt Brandner. Dann dürfe man nur geringfügig (470 Euro brutto) dazuverdienen. Übersteigt man diese Grenze, kann es passieren, dass das gesamte Pensionsgeld für einen Monat wegfällt.

Vorsorge, Abschläge, Antrittsalter: Was Sie vor der Pension beachten sollten
So viele Fragen wie noch nie erreichten die Expertenrunde online. Bild: VOLKER WEIHBOLD
  • "Ich möchte in Altersteilzeit gehen. Wirkt sich das auf die Höhe meiner Pension aus?"

"Nein, die Pension wird dadurch nicht gemindert. Die Beiträge werden auf Basis jenes Entgelts geleistet, das ich vor Antritt der Altersteilzeit hatte. Ob ich Altersteilzeit in Anspruch nehme oder nicht, hat auf die Pension also keine Auswirkungen", sagt Brandner. Die Altersteilzeit sei maximal fünf Jahre vor Regelpensionsalter möglich. Es gebe keinen Rechtsanspruch darauf, sie fuße auf beidseitigem Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auch einseitig aufgelöst dürfe sie nicht werden. Arbeitgeber würden dem Modell aber positiv gegenüberstehen.

  • "Wirken sich meine Schul-und Studienzeiten auf meine Pensionshöhe aus?"

Grundsätzlich nicht. Es besteht zwar die Möglichkeit, Beiträge im Nachhinein zu entrichten, diese Vorgehensweise ist aber teuer: "Es sind rund 1265 Euro pro Monat", sagt Brandstetter.

  • "Ich zahle schon einige Jahre Prämien in meinen Vorsorgevertrag ein, das derzeitige Guthaben ist aber wesentlich geringer als die Summe meiner Einzahlungen, wie kann das sein?"

"Grundsätzlich ist zu sagen: Es gibt nicht die eine Pensionsvorsorge, nicht das eine Produkt. Alles, was ich mir an Werten schaffen kann, ist Vorsorge", sagt Ulrike Weiß, Leiterin der Konsumentenschutzabteilung bei der AK. Gerade bei Versicherungsprodukten würden in den ersten fünf Jahren die höchsten Abschlusskosten anfallen. Risikobeiträge und Verwaltungskosten inklusive. "Wenn kein Gewinn mehr garantiert werden kann und das höchste der Gefühle eine Kapitalgarantie ist, dann würde ich mich als Kunde nicht so lange dafür verpflichten", sagt Weiß.

mehr aus Oberösterreich

Gedenken an die Opfer des KZ Gusen in Langenstein

Traunsee: Nächster Skandal um billige Immobilie?

Florians JüngerInnen im Wandel der Zeit

Stadel in Feldkirchen völlig ausgebrannt

Interessieren Sie sich für diesen Ort?

Fügen Sie Orte zu Ihrer Merkliste hinzu und bleiben Sie auf dem Laufenden.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

10  Kommentare
10  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
( Kommentare)
am 11.11.2021 20:27

FALSCH in der Korridorpension darf man nicht's dazu verdienen, sondern erst ab dem regulären Pensionsantritt ab 65 Jahren!

lädt ...
melden
antworten
detti (1.804 Kommentare)
am 11.11.2021 18:40

Ob das die jetzigen Pensionisten kratzt. Die Jammerei all derer, die sich eh alles leisten können, mit den fettesten 15 Jahren gehen durften und noch immer glauben sie sind die Verlierer muss aufhören. Was ist mit der nächsten Generation ? Hinter mir die Sinnflut.

lädt ...
melden
antworten
2good4U (17.708 Kommentare)
am 11.11.2021 12:59

Das Leben nach der Arbeit ist wie das Leben nach dem Tod.

Alle reden davon aber keiner weiß ob es dann wirklich gibt wenn es soweit ist...

lädt ...
melden
antworten
MxMichael (1 Kommentare)
am 11.11.2021 10:57

Sie zitieren einen Experten, dass ab 1. Jänner 2022 Präsenzdienstzeiten nicht mehr zu den Beitragsmonaten zählen. Das ist auch derzeit schon so - Präsenzdienstzeiten sind auch jetzt nur "Versicherungszeiten" und führen auch derzeit zu (wenn auch verminderten) Abschlägen einer Alterspension "wegen langer Versicherungsdauer =540 Versicherungsmonate".

lädt ...
melden
antworten
Orlando2312 (22.333 Kommentare)
am 11.11.2021 09:09

Nur eine einzige Lösung wäre wirklich gerecht. EIN Pensionssystem für ALLE. Die ASVGler finanzieren sich (dzt noch) die Pensionen fast zu Gänze selber. Die Beamten müssen fast zur Gänze von Vater Staat getragen werden. Aber da im Parlament mehrheitlich Beamte sitzen wird das wohl nie was werden.

Wie das Verhältnis bei Selbständigen und Bauern ist, weiss ich nicht.

lädt ...
melden
antworten
spacer (1.513 Kommentare)
am 11.11.2021 08:57

Irgendwie haben alle Angst davor, wenn wir Babyboomer in Pension gehen.
Bin gespannt was da noch kommt 😁

lädt ...
melden
antworten
xolarantum (2.762 Kommentare)
am 11.11.2021 08:13

"... dass das gesamte Pensionsgeld für einen Monat wegfällt."

das ist NICHT richtig: 50 % des pensionsanspruches müssen immer bleiben !

lädt ...
melden
antworten
Orlando2312 (22.333 Kommentare)
am 11.11.2021 09:04

Nein, auch Sie liegen da falsch! In der Korridorpension wird Ihnen die gesamte (!) Monatspension gestrichen, wenn Sie auch nur einen EINZIGEN Euro über die Geringfügigkeit verdienen!!!

lädt ...
melden
antworten
edita (3.639 Kommentare)
am 11.11.2021 03:31

Mache dürfen dazuverdienen ohne Abschläge (Beamte), anderen wird gleich die Pension gestrichen, Sehr gerecht?

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 11.11.2021 20:31

Beamte haben eine gute Gewerkschaft, fallen ja auch die Politiker in diese Pensionskasse. Die ASVG-Versicherten haben nur Altpolitiker als Vertreter. Darum wird sich dort leider nicht ändern!
Ich war ja auch ein Befürworter von 1 Gesundheitskasse - aber mit der 5 Kassenlösung kann ich leider nicht leben, es ist Verarschung pur!

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen