"Spring doch von der Brücke": 14-Jährige muss 90 Stunden Sozialdienst leisten
LINZ. Auf Instagram hatte eine 14-Jährige im Streit eine 17-Jährige dazu aufgefordert, "von der Brücke zu springen." Tatsächlich unternahm diese einen Suizidversuch. Eine Verurteilung blieb der Jüngeren erspart.
Lena (14) und Nadja (17) (Namen von der Redaktion geändert) kannten sich über Social Media. Sie schrieben sich auf Instagram und freundeten sich auf diese Weise an, wie Staatsanwalt Philip Christl schilderte. Die 17-Jährige litt in der Vergangenheit an ihren psychischen Problemen und hatte vor dem Vorfall bereits einen Suizidversuch unternommen und war in der Psychiatrie gewesen. Das wusste die 14-Jährige, denn Nadja hatte ihr ja geschrieben, dass sie nun wieder aus aus dem Spital "heraußen" war.
Dann kam es zu einem Streit zwischen den beiden Teenagerinnen. "Es kam zu beiderseitigen Beleidigungen, da sind beide schuld", sagte der Staatsanwalt. Auch die 17-Jährige habe massiv provoziert. "Aber deshalb sitzen wir heute nicht hier."
"Spring doch von der Brücke"
"Du kannst dich schämen. Spring doch von der Brücke. Die Schaufel geht auf mich!", schrieb Lena. Nadja habe tatsächlich überlegt, zur Brücke zu gehen und zu springen. Stattdessen spülte sie Tabletten mit einer ganzen Schachtel Alkopops ("Klopfer") hinunter. Das Mädchen wurde zum Glück gerettet und ins Krankenhaus gebracht.
Die 14-Jährige wurde wegen versuchter "Mitwirkung an der Selbsttötung" angeklagt. Für Erwachsene drohen bis zu fünf Jahre, für Jugendliche sind es zweieinhalb Jahre.
Anfangs hatte das Mädchen noch gemeint, sie habe über die psychischen Probleme Nadjas nicht so genau bescheid gewusst und es sei alles "noch so gemeint" gewesen. Doch es tue ihr jedenfalls leid und sie wolle sich auch gerne entschuldigen. "Sie übernimmt die Verantwortung für ihre Tat", sagte dazu der Staatsanwalt. Daher stehe einer Diversion nichts im Wege. "Das Jugendstrafrecht soll keine drakonischen Strafen verhängen, sondern Grenzen aufzeigen."
Das Gericht fällte den Beschluss auf vorläufige Einstellung des Verfahrens. Wenn die 14-Jährige binnen sechs Monaten nachweislich 90 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringt, dann wird das Strafverfahren endgültig eingestellt. Die Einrichtung wird vom Bewährungshilfeverein Neustart bestimmt.