Sicher unterwegs im Internet

Bei "Achtung, Falle!" in Ried im Innkreis gab es alle Antworten zu Fragen rund um Betrug im Netz und wertvolle Tipps zum Erkennen zwielichtiger Onlineshops
Fast restlos gefüllt war am Montagnachmittag der Veranstaltungssaal der Arbeiterkammer-Bezirksstelle Ried im Innkreis. Zahlreiche Menschen nutzten die Gelegenheit, bei "Achtung, Falle!" ihre Fragen rund um das Thema Onlinebetrug zu stellen. Die fachkundigen Antworten lieferten die AK-Konsumentenschutzberaterinnen Anita Eckmaier und Karolin Thalhammer.
? Was sind die raffiniertesten Betrugsmethoden, mit denen Sie im AK-Konsumentenschutz konfrontiert sind?
Anita Eckmaier: Oft arbeiten die Betrüger mit Zeitdruck. Man sucht kurz vor Weihnachten eine Spielekonsole für das Kind oder Enkelkind und findet einen Fake-Shop, der die Konsole sogar vergünstigt anbietet. Oft kommt die Ware, für die man bezahlt hat, aber überhaupt nicht an.
? Geld von diesen Fakeshops zurückzubekommen, ist sehr schwierig, oder?
Karolin Thalhammer: Wenn man die Zahlung selbst aktiv tätigt, stehen die Chancen schlecht. Dann war die Zahlung ja gewollt – man ist aber auf einen Betrüger reingefallen. Wenn die Transaktion aber ohne starke Kundenauthentifizierung freigegeben wurde, haftet die Bank. Diese Authentifizierungsmethode beinhaltet, dass der Zahlende durch zwei Faktoren aus den Kategorien Besitz, Wissen oder Biometrie die Zahlung freigibt – zusätzlich zum Bekanntgeben der Kartendaten zum Beispiel durch eine App mit biometrischer Gesichts- oder Fingerabdruckerkennung. Dass auf starke Kundenauthentifizierung verzichtet wird, kommt aber immer seltener vor.
? Wie erkenne ich im Internet einen vertrauenswürdigen Shop?
Eckmaier: Es gibt Merkmale, durch die man geschätzt 80 Prozent der Betrugsfälle ausschließen könnte. Wenn zum Beispiel ein Artikel überall ausverkauft ist, und nur in einem Shop ist er noch auf Lager, ist das verdächtig – gerade wenn er dort besonders billig ist. Ein Hinweis ist auch das rechtlich vorgeschriebene Impressum: Wenn es das nicht gibt, ist das ein Ausschlusskriterium. Wird darin ein Firmensitz im EU-Ausland angegeben, greifen viele rechtliche Schutzmaßnahmen nicht. Die Domain, ob also ".at" am Ende steht, sagt übrigens nichts über den Firmensitz aus. Eine gute Ressource ist watchlist-internet.at, dort können Nutzer nach Websites suchen und erhalten Informationen, wie vertrauenswürdig diese sind.
? Was muss ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass ich Opfer von Onlinebetrug geworden bin, und bereits Geld überwiesen habe?
Thalhammer: Opfer sollten bei der Bank eine unverzügliche Sperre des Kontos bzw. der Karte veranlassen. Im zweiten Schritt sollte man Anzeige bei der Polizei erstatten. Da ist es wichtig, sich immer das Vernehmungsprotokoll aushändigen zu lassen – das kann hilfreich für den Reklamationsprozess sein, auch für uns beim Konsumentenschutz. Drittens ist es immer sinnvoll, die Zahlung bei der Bank zu beeinspruchen. Dazu gibt es auf unserer Homepage den Musterbrief "Einspruch gegen nicht genehmigte Abbuchungen". Handelt es sich um sogenannte "unautorisierte Transaktionen", die zwar aus technischer Sicht korrekt durchgeführt wurden, die aber nicht von Ihnen getätigt wurden oder gewollt waren, kommt es darauf an, ob Ihnen sorgfaltswidriges Verhalten vorgeworfen werden kann. Wer letztlich den Schaden zu tragen hat, hängt immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Stangl will Banken stärker in die Pflicht nehmen
Der Arbeiterkammer-Präsident fordert bessere Sicherungs- und Überwachungssysteme
Ried im Innkreis. Nicht nur in Einzelgesprächen hilft die Arbeiterkammer Oberösterreich bei Konsumentenschutz-Beratungen, die Verbraucher vor Betrug im Netz zu schützen und Opfern rechtlich zu helfen. Auch politisch gebe es mehrere Forderungen, sagte Oberösterreichs AK-Präsident Andreas Stangl am Montag bei „Achtung, Falle!“ in Ried im Innkreis: „Wir haben 2022 in der Vollversammlung eine Resolution für mehr Kontrolle und Sicherheit für Verbraucher bei Phishing durch gesetzliche Vorgaben beschlossen.“ Das sei nötig, weil Finanzinstitute sich oft weigern, entstandene Schäden zu übernehmen – meist werde mit grober Fahrlässigkeit der Konsumenten argumentiert. „Besser wäre es, wenn verdächtige Transaktionen von den Sicherungs- und Überwachungssystemen der Banken identifiziert werden.“ Es gebe keine verbindlichen Regelungen für ein solches Monitoring.
In der Praxis gebe es von Bank zu Bank große Unterschiede bei dieser automatischen Überwachung. „Darum haben wir die Finanzmarktaufsicht aufgefordert, den kontoführenden Geldinstituten dem Stand der Technik entsprechende Regulierungsstandards sowie ein verpflichtendes Monitoring vorzuschreiben“, sagte Stangl.
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