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Bettelverbot im Gemeinderat
VÖCKLABRUCK. Der Gemeinderat muss sich heute in seiner Sitzung erneut mit dem sektoralen Bettelverbot befassen.
Die Vöcklabrucker Verordnung war dem Land räumlich und zeitlich zu ausgedehnt. Heute Nachmittag soll im zweiten Anlauf eine geänderte Fassung beschlossen werden: Der Sektor, in dem künftig das Bettelverbot gelten soll, ist mit dem Stadtplatz begrenzt. Nicht gebettelt werden darf an Mittwochen und Freitagen von 8 bis 14 Uhr sowie an Samstagen von 8 bis 13 Uhr. Die Grünen und die SPÖ haben zuletzt ein Bettelverbot aus menschenrechtlichen Gründen abgelehnt.
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Der VfGH hat bereits 2012 festgestellt, dass ein ausnahmsloses Verbot, als „stiller Bettler“ den öffentlichen Raum zu nutzen, gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße, weil es Menschen von der Nutzung ausschließe. Ein derartiges Verbot verstoße außerdem gegen die Freiheit der Meinungsäußerung, die von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert wird.
Im Erkenntnis vom 28. Juni 2017 stellt der Gerichtshof nunmehr fest, dass es „zur Vermeidung eines drohenden Missstandes erlaubt sein könnte, zur Ermöglichung der Nutzung dieser Straßenzüge – allenfalls neben anderen Maßnahmen – ein zeitlich und (auf neuralgische Punkte) örtlich beschränktes Verbot auch des ‚stillen‘ Bettelns zu erlassen“.
https://www.vfgh.gv.at/medien/Verfassungsrechtlich_verpoentes_Bettelverbot_in_Salzb.de.php
Bettelverbot IM Gemeinderat?
Wird dort auch schon gebettelt?
Am besten wärs, ein absolutes, öffentliches Bettelverbot (Verdummungsverbot) jeder Art um Wählerstimmen, 2 Monate vor jeder Wahl einzuführen.