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Zu trocken: Extreme Brandgefahr auch in Linz

Von nachrichten.at/linz, 18. Juli 2023, 15:58 Uhr
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Ein Funkenflug genügt und Wiesen stehen in Flammen - die Brandgefahr ist auch in Linz extrem. Bild: Daniel Scharinger (Daniel Scharinger)

LINZ. Die andauernde Trockenheit und die sommerliche Hitze: Eine Kombination, die im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich ist - auch in Linz.

"Der Boden ist überall sehr trocken", warnt der für Sicherheit zuständige Stadtrat Michael Raml vor extremer Brandgefahr. Schon ein Funke könnte genügen, um die trockenen Halme leicht in Brand zu setzen. Komme dann noch Wind auf, würde dies Flurbrände begünstigen.

So gilt der Appell an die Vernunft der Bevölkerung, beim Rauchen oder Hantieren mit offenem Feuer besonders vorsichtig zu sein oder besser gleich darauf zu verzichten, auch schon in der Nähe von Wiesen. "Alle Wiesen zählen zu den brandgefährdeten Plätzen", so Raml. Da auch die Unwetterregen der jüngsten Tage und Nächte nur wie ein Tropfen auf den heißen Stein waren, würde die Situation weiterhin angespannt bleiben.

Rauchverbot in Wäldern 

In den Linzer Wäldern ist generell von April bis Ende Oktober das Rauchen und Entzünden von Feuer verboten. Die städtische Verordnung gilt für alle Linzer Wälder, beispielsweise die Schiltenberg-Waldungen, für den Marinewald, im Bereich Wambach sowie in den Traun-Donau-Auen. Zudem umfasst das Verbot auch die Gefährdungsbereiche, das sind jene Orte, an denen Boden- oder Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers in einen benachbarten Wald begünstigen. Wer das Verbot missachtet, muss mit hohen Strafen rechnen. So wird Zündeln und Rauchen mit einer Geldstrafe von mehr als 7.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen geahndet. 

Der Linzer Stadtrat erinnert auch daran, dass seit Einführung des Bundesluftreinhaltegesetztes keine biogenen Materialien außerhalb von Anlagen verbrannt werden dürfen. Auch das punktuelle Verbrennen von Gartenabfällen in kleinen Mengen ist nicht erlaubt. Jedoch sind von dieser Regelung unter anderem Lager- und Grillfeuer oder Brauchtumsfeuer ausgenommen.

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