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Plakatieren: Stadt Linz kündigt Strafen an

Von Christian Diabl, 21. November 2023, 06:32 Uhr
Linz bekommt 27 freie Plakatwände
Gerade für kleine Kulturvereine sind freie Plakatierflächen wichtig.

LINZ. Nachdem 30 Plakatflächen geschaffen wurden, ist "wildes" Plakatieren überall sonst verboten.

Seit 11. September gilt in Linz eine neue Plakatierverordnung. Plakatieren ist seither nur mehr auf 30 extra aufgestellten Plakatflächen erlaubt. Nachdem man bis jetzt noch kulant war, hat der Magistrat die Szene informiert, dass nun gestraft wird.

Mehr dazu: Linz bekommt 27 freie verfügbare Plakatwände

Plakatierverordnung aufgehoben

Vor allem Kulturinitiativen, aber auch politische Organisationen greifen nach wie vor auf das Plakat zurück, um Veranstaltungen und Ähnliches zu bewerben. In den letzten vier Jahren war das frei möglich, denn der Verfassungsgerichtshof hat 2019 die seit 1983 geltende Verordnung für ein generelles Plakatierverbot in Linz aufgehoben. Damals hatte die "Solidarwerkstatt" geklagt, 40 Vereine und NGOs haben sich daraufhin zur "Medien- und Plakatierfreiheit" zusammengeschlossen. Als Begründung für das Urteil wurde unter anderem angeführt, dass es für Vereine und Bürgerinitiativen im ganzen Stadtgebiet nur mehr vier legale Möglichkeiten gebe, auf stadteigenen Flächen Plakate aufzuhängen. Bei Erlass der Verordnung 1983 waren es noch rund dreißig.

Langes Warten auf eine Lösung

Als Reaktion hat die damalige Liegenschaftsreferentin Stadträtin Regina Fechter (SP) angekündigt, freie Plakatflächen schaffen zu wollen. Doch die ließen lange auf sich warten. Nachfolger Dietmar Prammer (SP) übernahm die Baustelle und vermeldete heuer im Jänner, dass 27 Standorte geprüft werden. Im Herbst waren es dann sogar 30, weshalb die zuständige Landespolizeidirektion eine neue Verordnung zum Plakatieren an öffentlichen Orten erlassen konnte. Plakatieren ist seitdem nur mehr an den 30 Plakatflächen erlaubt, alles andere wie Brückenpfeiler, Bäume, Denkmäler, Laternen- oder Abspannungsmasten sowie Schaltkästen dürfen nicht mehr "zum Anschlag von Druckwerken" genutzt werden. Es droht eine Verwaltungsstrafe. Ausnahme: amtliche Bekanntmachungen an Amtsgebäuden. Die Reaktionen aus der Kulturszene sind gemischt: Einerseits begrüßt man, dass es die Plakatierflächen gibt, andererseits hätten sie aber größer sein können. Viele Plakate nebeneinander gingen sich nicht aus.

Das sind die 30 Plakatflächen:

  1. Aubrunnerweg - Umkehrschleife JKU
  2. Schumpeterstraße - Spielplatz
  3. Dornacher Straße - ASKÖ Steg
  4. Commendastraße - Unterführung
  5. Kirchmühlstraße - Spielplatz
  6. Leonfeldner Straße 123-130 - Unterführung
  7. Im Bachlfeld - Volkshaus Harbach
  8. Prunbauerstraße - Unterführung
  9. Hinsenkampplatz - Unterführung
  10. Ars-Electronica-Straße - Fahrradrampe
  11. Obere Donaustraße - Donaugarten
  12. Untere Donaulände - Parkbad
  13. Huemerstraße - Stadtpark
  14. Krankehausstraße 26 - Fun-Court
  15. Volksgartenstraße - Fun-Court
  16. Blumauerstraße - Hundefreilauffläche Musiktheater
  17. Stieglbauernstraße 10 - Kiosk
  18. Uhlandstraße 5 - Volkshaus Bindermichl
  19. Schiffmannstraße - Fun-Court
  20. Vogelfängerweg - Volkshaus Neue Heimat
  21. Dauphinestraße - Schörgenhubstraße Unterführung-West
  22. Dauphinestraße - Schörgenhubstraße Unterführung-Ost
  23. Rädlerweg Allendeplatz - Fun-Court
  24. Traundorfer Straße - Haltestelle Hillerstraße
  25. Schiltenbergstraße - Fun-Court
  26. Traundorfer Straße - Haltestelle Ebelsberg Bahnhof
  27. Heliosallee 134 - solarCity
  28. Raffelstettner Straße 30 - Umkehrschleife Pichlinger See

 

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Autor
Christian Diabl
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1  Kommentar
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1949wien (4.189 Kommentare)
am 21.11.2023 14:31

...dieses Verbot soll auch vor den nächsten Wahlen von allein Parteien eingehalten werden!

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