Linz
Gericht: Volk darf über Eisenbahnbrücke abstimmen

LINZ. Jetzt ist es rechtens: Die Bürger dürfen – vorausgesetzt der Gemeinderat stimmt zu - über die Zukunft der Eisenbahnbrücke in Linz entscheiden. Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SP) respektiert den Rechtsspruch.
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Der Landesverwaltungsgerichtshof hat jetzt festgestellt, dass eine Bürgerbefragung in diesem seit Monaten schwelenden Streit zulässig ist. Die dafür nötigen Unterschriften müssen allerdings noch binnen von vier Wochen gesammelt werden. Dann kommt noch einmal die Politik ins Spiel.
Wie berichtet, will die überparteilichen Plattform „Eisenbahnbrücke retten!“, der auch Vertreter von VP, FP und Neos angehören, die in die Jahre gekommene Eisenbahnbrücke renovieren und daneben eine weitere Brücke bauen. Die Stadt Linz will die Brücke aber abreißen und an gleicher Stelle einen neuen Donau-Übergang errichten. Dass die Bürger über die beiden Modelle entscheiden dürfen, war bislang ein rechtlicher Streit, der nun geklärt ist. Demnach ist eine Bürgerbefragung zulässig. Erhard Kargel, Sprecher der „Brücken-Retter“, nach der Verhandlung: „Mir fällt ein Stein vom Herzen.“
Die Stadt Linz hätte die Möglichkeit, Revision oder Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen das Urteil einzulegen. Bürgermeister Klaus Luger (SP) hatte zuletzt aber davon gesprochen, das Urteil zu akzeptieren. Johannes Fischer, Präsident des Landesverwaltungsgerichtshofs, merkte bei der Urteilsverkündung an, dass die Rechtslage keineswegs eindeutig sei.
Bürgermeister akzeptiert Gerichtsentscheid
Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SP) nimmt die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts zur Kenntnis und respektiert den Rechtsspruch. „Andere juristische Meinungen sind in einer Demokratie zulässig und legitim. Ich nehme dies zur Kenntnis, auch wenn es sich um eine andere juristische Meinung als jene meiner Rechtsgutachter handelt, die mir die gewählte Vorgehensweise nahegelegt haben“, sagte Luger in einer ersten Reaktion darauf, dass in der Causa Eisenbahnbrücke eine Volksbefragung zulässig ist, wie es von der Plattform „Eisenbahnbrücke retten!“ gefordert worden war.
„Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts ist für mich bindend“, so Luger weiter. Die Stadt verzichte auf weitere Rechtsmittel. Der Bürgermeister, der heute heiratet, hat zudem bereits genaue Vorstellungen, wann die Bürger über die Zukunft der Eisenbahnbrücke abstimmen sollen. „Ich schlage den anderen Parteien vor, am Wahltag, also Sonntag, 27. September 2015, die Volksbefragung abzuhalten.“ Wie die weitere Vorgangsweise für die Volksbefragung aussehen könnte, will Luger nächste Woche in einem Gespräch mit den Regierungsparteien klären.
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