Umstrittene 30er-Zone in Ried: "Waren uns relativ sicher, dass wir im Recht sind"
RIED. Der Rieder Rechtsanwalt Raimund Wiesner-Zechmeister und seine Kollegin Nora Grausgruber legten die Verordnung für die 30-km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung in der Braunauer Straße dem Landesverwaltungsgerichtshof vor.
Hohe Wellen schlug der OÖN-Bericht über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur 30er-Zone in der Braunauer Straße in Ried. Der Artikel wurde allein auf nachrichten.at rund 25.000 Mal gelesen. Mehr als 10.000 Autofahrer wurden vor rund zwei Jahren in einer neu verordneten 30er-Zone von einem mobilen Radargerät geblitzt. Viele Autofahrer fuhren mehr als zehn Mal ins Radar, der Spitzenreiter schaffte gar 18 Strafzettel.
Der Rieder Rechtsanwalt Raimund Wiesner-Zechmeister und seine Kollegin Nora Grausgruber von der Kanzlei WKG-Rechtsanwälte legten zuerst Rechtsmittel gegen einige Strafverfügungen beim Landesverwaltungsgericht wegen mehrerer Kundmachungsmängel ein.
"Es haben sich damals ungewöhnlich viele Betroffene in unserer Anwaltskanzlei erkundigt. Kaum jemand hat registriert, dass dort eine 30er-Zone verordnet wurde. Wir haben den Leuten bei Rückfragen in unserer Kanzlei empfohlen, die Anonymverfügungen nicht zu bezahlen und sodann Rechtsmittel gegen die Strafverfügungen zu erheben", sagen Wiesner-Zechmeister und Grausgruber. Das Landesverwaltungsgericht teilte die Ansicht der Rieder Juristen und legte den Fall dem VfGH vor.
Verkehrsschilder abmontiert
Wie bereits berichtet, hat der VfGH die von der Stadtgemeinde Ried – damals noch unter Bürgermeister Albert Ortig – verordnete 30er-Zone wegen Gesetzeswidrigkeit mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Mittlerweile sind die Verkehrsschilder abmontiert, es gilt wieder Tempo 50.
Auf die Frage, ob sie mit einer solchen Entscheidung des VfGH gerechnet haben, antworten die beiden Rieder Juristen: "Ja, wir waren uns relativ sicher, dass wir hier im Recht sind und die Verordnung des Gemeinderates vom 9. Juli 2020 als gesetzwidrig aufgehoben wird."
Strafen werden nicht zurückgezahlt
Groß ist die Aufregung bei den Betroffenen vor allem darüber, dass die bereits bezahlten Radarstrafen von der Erkenntnis des VfGH ausgenommen sind. Das heißt, diese Strafgelder werden nicht zurückbezahlt. Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, dass die angefochtene Verordnung des Rieder Gemeinderates vom 9. Juli 2020 gesetzwidrig ist, doch erstreckt sich diese Wirkung nicht auf bereits abgeschlossene Verfahren.
"Generell hätte der VfGH die Ermächtigung gehabt, die Verordnung rückwirkend aufzuheben, was dazu geführt hätte, dass bereits bezahlte Beträge auch wieder zurückzuerstatten wären. Davon hat er leider keinen Gebrauch gemacht. Einen allgemeinen rechtlichen Anspruch auf diesen Ausspruch durch den VfGH gibt es nicht", sagt Wiesner-Zechmeister.
"Ärger durchaus verständlich"
Dass vielen Betroffenen dafür das Verständnis fehlt, könne man verstehen, so die beiden Juristen. "Der Ärger ist durchaus verständlich. Jene, die sich Rat geholt haben und die Anonymverfügungen nicht bezahlt haben, freuen sich jetzt. Deren Verfahren müssen demnächst von der Bezirkshauptmannschaft eingestellt werden. Laut unseren Informationen dürften rund 90 von der Bezirkshauptmannschaft Ried ausgestellte Strafzettel nicht einbezahlt worden sein. Aus den umliegenden Bezirkshauptmannschaften kommen noch einmal rund 30 dazu", sagten Wiesner-Zechmeister und Grausgruber im OÖN-Gespräch.
Nochmal an die korrekten Besserwisser, die andere belehren, dass man in einem 30-er eben nur einen 30-er fährt.
Nichts gegen einen 30-er, gerade bei solchen Passagen wie die angesprochene.
Jetzt! Jetzt ist diese 30-er Zone ja gut sichtbar gemacht.
Aber als dieser 30-er installiert wurde, passierte das ohne Vorankündigung und durch Anbringen eines viel zu kleinen und schwer sichtbaren Verkehrsschildes. Noch dazu in einer Nacht und Nebelaktion. Und man stellte auch gleich das mobile Radar als Falle auf. Noch dazu verstellten Blumentöpfe die Sicht im Kreisverkehr, wo man den neu installierten 30-er noch schwerer erkennen konnte.
Da ist es kein Wunder, wenn viele Leute, die ihr Leben lang dort in die Stadt fahren und einen 50-er gewohnt waren, in diese Falle tappten.
Das war bewusst organisierte Abzocke. Jetzt kommt, dank dieser Juristen, ans Tageslicht, dass das damals rechtswidrig war!
Da müsste man doch die Größe haben, diese zu unrecht einkassierten Strafen zurückzuzahlen!
Und das ist der Grund, auch für mich, Ried den Rücken zu kehren.
Das, was es dort zu kaufen gibt, bekommt man in jeder anderen Kommune auch.
Die Innenstadt ist sowieso schon fast wie ausgestorben und wirkt fad und kahl.
Ein paar wirklich gute Fachgeschäfte bilden die Ausnahme, aber sonst gibt es für viele keinen Grund, in diese Stadt zu fahren.
Und ja, viele haben recht, wenn sie sich abgezockt fühlen.
Gefühllos und eiskalt, wie hier vorgegangen wurde und man noch immer dahinter steht.
Und das soll das Konzept sein, mit dem man die Leute nach Ried locken möchte?
Lob und Dank gebührt den beiden Rechtsanwälten Raimund Wiesner-Zechmeister und Nora Grausgruber. Schön, wenn sich durch deren Einsatz wenigstens jetzt noch für ein paar das Blatt gewendet hat und die Strafen nicht weiter verfolgt werden.
Wegen dem Zurückzahlen der ungerechtfertigt kassierten Strafen: laut Doris ist die Braunauer Straße eine Straße in der Verwaltung der Stadt Ried. Das heißt, dass die Stadt Ried über den Umweg der Bezirkshauptmannschaft die Strafgelder eingenommen hat. Wenn die Stadt Ried zu ihrem Fehler stehen würde, dann sollte sie auch diese "Strafen" zurückzahlen. Also, wenn die Politik für die Bürger dasein sollte, wie sie immer gerne behauptet, dann soll sie das auch zurückzahlen ohne Wenn und Aber!
Dann bitte neu und besser/rechtsverdreher-sicherer!
Am besten ist es, man meidet Ried in Innkreis!
oder man geht vom Gas, wenn eine runde, rot umrahmte Tafel mit der Zahl 30 zu sehen ist.
Das macht man ohnedies!
Ried ist trotzdem zu meiden, da man nirgends so unverschämt abgezockt wird, wie man liest!
Wer bei Verstössen gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen mit "abgezockt" argumentiert, scheint nicht eigenverantwortlich handeln zu können.
man kann es auch übertreiben mit der Geschwindigkeitsbeschränkung, in diesem Fall dient die 30er Zone lediglich der Abzocke.
Der 30er in der Braunauer Straße ist unbedingt notwendig. Leider war die Ausführung in der Verordnung mangelhaft und musste deshalb aufgehoben werden. Der 30er wird hoffentlich neu und korrekt verordnet werden.
Ich habe mir das Urteil des VfGH runtergeladen und gelesen (offenbar im Gegensatz zu ihnen). Der VfGH hat eindeutig festgestellt, dass im VORFELD schon nicht richtig gearbeitet wurde. Er hat das Gutachten des Sachverständigen und dessen folgende Umsetzung scharf kritisiert. Außerdem ist der Verordnungstext selbst und auch die Kundmachung der Verordnung mittels Straßenverkehrszeichen schon sehr stark kritisiert worden. Genau genommen hat das fachlich und rechtlich eigentlich gar nicht existiert, das war ein "fake" würde man heute sagen. Es hat an Voraussetzungen gefehlt, dort überhaupt den 30er zu verordnen laut Entscheidung.