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Umstrittene 30er-Zone in Ried: "Waren uns relativ sicher, dass wir im Recht sind"

Von Thomas Streif, 29. März 2023, 06:00 Uhr
"Waren uns relativ sicher, dass wir hier im Recht sind"
Rechtsanwalt Raimund Wiesner-Zechmeister und Juristin Nora Grausgruber von der Kanzlei WKG-Rechtsanwälte Bild: privat

RIED. Der Rieder Rechtsanwalt Raimund Wiesner-Zechmeister und seine Kollegin Nora Grausgruber legten die Verordnung für die 30-km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung in der Braunauer Straße dem Landesverwaltungsgerichtshof vor.

Hohe Wellen schlug der OÖN-Bericht über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur 30er-Zone in der Braunauer Straße in Ried. Der Artikel wurde allein auf nachrichten.at rund 25.000 Mal gelesen. Mehr als 10.000 Autofahrer wurden vor rund zwei Jahren in einer neu verordneten 30er-Zone von einem mobilen Radargerät geblitzt. Viele Autofahrer fuhren mehr als zehn Mal ins Radar, der Spitzenreiter schaffte gar 18 Strafzettel.

Der Rieder Rechtsanwalt Raimund Wiesner-Zechmeister und seine Kollegin Nora Grausgruber von der Kanzlei WKG-Rechtsanwälte legten zuerst Rechtsmittel gegen einige Strafverfügungen beim Landesverwaltungsgericht wegen mehrerer Kundmachungsmängel ein.

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30er-Zone war gesetzeswidrig, bezahlte Radarstrafen werden dennoch nicht zurückerstattet

RIED. Mehr als 10.000 Autofahrer wurden vor rund zwei Jahren in einer neu verordneten 30er-Zone in der Braunauer Straße geblitzt.

"Es haben sich damals ungewöhnlich viele Betroffene in unserer Anwaltskanzlei erkundigt. Kaum jemand hat registriert, dass dort eine 30er-Zone verordnet wurde. Wir haben den Leuten bei Rückfragen in unserer Kanzlei empfohlen, die Anonymverfügungen nicht zu bezahlen und sodann Rechtsmittel gegen die Strafverfügungen zu erheben", sagen Wiesner-Zechmeister und Grausgruber. Das Landesverwaltungsgericht teilte die Ansicht der Rieder Juristen und legte den Fall dem VfGH vor.

Verkehrsschilder abmontiert

Wie bereits berichtet, hat der VfGH die von der Stadtgemeinde Ried – damals noch unter Bürgermeister Albert Ortig – verordnete 30er-Zone wegen Gesetzeswidrigkeit mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Mittlerweile sind die Verkehrsschilder abmontiert, es gilt wieder Tempo 50.

Auf die Frage, ob sie mit einer solchen Entscheidung des VfGH gerechnet haben, antworten die beiden Rieder Juristen: "Ja, wir waren uns relativ sicher, dass wir hier im Recht sind und die Verordnung des Gemeinderates vom 9. Juli 2020 als gesetzwidrig aufgehoben wird."

"Waren uns relativ sicher, dass wir hier im Recht sind"
Das Tempo-30-Verkehrsschild in der Braunauer Straße war zu klein. Bild: privat

Strafen werden nicht zurückgezahlt

Groß ist die Aufregung bei den Betroffenen vor allem darüber, dass die bereits bezahlten Radarstrafen von der Erkenntnis des VfGH ausgenommen sind. Das heißt, diese Strafgelder werden nicht zurückbezahlt. Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, dass die angefochtene Verordnung des Rieder Gemeinderates vom 9. Juli 2020 gesetzwidrig ist, doch erstreckt sich diese Wirkung nicht auf bereits abgeschlossene Verfahren.

"Generell hätte der VfGH die Ermächtigung gehabt, die Verordnung rückwirkend aufzuheben, was dazu geführt hätte, dass bereits bezahlte Beträge auch wieder zurückzuerstatten wären. Davon hat er leider keinen Gebrauch gemacht. Einen allgemeinen rechtlichen Anspruch auf diesen Ausspruch durch den VfGH gibt es nicht", sagt Wiesner-Zechmeister.

"Ärger durchaus verständlich"

Dass vielen Betroffenen dafür das Verständnis fehlt, könne man verstehen, so die beiden Juristen. "Der Ärger ist durchaus verständlich. Jene, die sich Rat geholt haben und die Anonymverfügungen nicht bezahlt haben, freuen sich jetzt. Deren Verfahren müssen demnächst von der Bezirkshauptmannschaft eingestellt werden. Laut unseren Informationen dürften rund 90 von der Bezirkshauptmannschaft Ried ausgestellte Strafzettel nicht einbezahlt worden sein. Aus den umliegenden Bezirkshauptmannschaften kommen noch einmal rund 30 dazu", sagten Wiesner-Zechmeister und Grausgruber im OÖN-Gespräch.

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif
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