30er-Zone war gesetzeswidrig, Radarstrafen werden aber nicht zurückerstattet

RIED. Mehr als 10.000 Autofahrer wurden vor rund zwei Jahren in einer neu verordneten 30er-Zone in der Braunauer Straße geblitzt. Jetzt gibt es eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes.
Groß war die Aufregung bei tausenden Autofahrern vor rund zwei Jahren. Der Standort des mobilen Radargeräts in der Braunauer Straße in einer neu verordneten 30er-Zone ließ die Wogen hochgehen. Rund 10.000 Autofahrer wurden dort innerhalb kürzester Zeit geblitzt und zur Kasse gebeten. „Wir haben für mehrere unserer Mandanten bereits Einsprüche gegen die Strafverfügung eingebracht, und es werden von Tag zu Tag mehr. Unser Ziel in dieser Angelegenheit ist, die Verordnung dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) vorzulegen“, sagte der Rieder Rechtsanwalt Raimund Wiesner-Zechmeister Anfang März 2021 im OÖN-Gespräch. Er sei der Meinung, dass die Verordnung nicht hinreichend genau bestimmt ist, zudem seien die Verkehrsschilder zu klein gewesen. Der Rekordhalter wurde damals 18 Mal erwischt, zudem gab es mehrere Lenker, die mehr als zehn Strafzettel im Postkasten hatten. Der damalige Rieder Bürgermeister Albert Ortig begründete die Standort-Auswahl in einer Gemeinderatssitzung so: "Alle drei Monate gibt es ein Gespräch mit dem Leiter der Stadtpolizei, bei dem die kommenden drei Standorte besprochen werden." Dieser Vorschlag werde von ihm als Behörde zur Kenntnis genommen. Hier geht es zum Bericht vom 27. März 2021.

Jetzt gibt es eine Entscheidung: "Der VfGH hat die bestehende 30er-Zone wegen Gesetzeswidrigkeit mit sofortiger Wirkung aufgehoben", sagte Wiesner-Zechmeister am Donnerstagvormittag im OÖN-Gespräch.
"Mit der Abnahme der Verkehrsschilder reagierte die Stadtgemeinde Ried prompt auf diese Erkenntnis und stellte den rechtskräftigen Zustand wieder her", heißt es in einer Presseaussendung der Stadt Ried.
Strafen werden nicht zurückbezahlt
Nach Ansicht der Stadt Ried kommt die Entscheidung des VfGH aber für all jene Autolenker zu spät, welche die Strafe aufgrund einer Anonymverfügung bereits bezahlt haben. In der Aussendung der Stadt Ried heißt es: "Über diese Entscheidung dürfen sich jene Autolenker freuen, deren Strafverfahren wegen Überschreitung des 30er-Tempolimits noch anhängig sind. Laut Bezirkshauptmannschaft Ried werden diese laufenden Verfahren eingestellt. Alle rechtskräftig beziehungsweise bezahlten Strafen sind von dieser Erkenntnis des VfGH unberührt und werden nach Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Ried nicht zurückbezahlt."
Mehr Details zu diesem Gerichtsurteil lesen Sie in der kommenden Woche in den Innviertler Nachrichten.
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