Großvater (71) wegen sexuellen Missbrauchs der Enkelkinder verurteilt
RIED. Am Landesgericht Ried wurde ein 71-jähriger Mann wegen sexuellen Missbrauchs seiner Enkelin und seines Enkels verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten, davon sieben Monate unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen musste sich am Montag ein 71-Jähriger vor dem Schöffengericht des Landesgerichts Ried verantworten - die OÖNachrichten berichteten. Laut Anklage soll der Mann zwischen 2014 und 2020 seine 2007 geborene Enkeltochter schwer sexuell missbraucht und seinen 2003 geborenen Enkelsohn sexuell missbraucht haben. Die Taten sollen im bayerischen Grenzgebiet begangen worden sein. Der Angeklagte zeigte sich im Rahmen der Hauptverhandlung nicht geständig.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Gericht unter Vorsitz von Richter Josef Lautner gab der Staatsanwaltschaft nicht in allen Anklagepunkten Recht. Vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs wurde er freigesprochen. Verurteilt wurde er wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen an der Enkelin und dem Enkel. Als unmündig gelten Personen, die zur Tatzeit noch nicht 14 Jahre alt waren. Konkret soll er die beiden über einen längeren Zeitraum an der Brust beziehungsweise im Intimbereich berührt haben. Der Strafrahmen beträgt hier bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Das Gericht verurteilte den bisher unbescholtenen Mann zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten. Sieben Monate davon sind unbedingt. Zudem muss er den beiden Opfern ein Schmerzengeld bezahlen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollten am Montagabend keine Erklärung abgeben. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.