Sagen Sie niemals Drohne zu ihm
POLLING. Viele Einsatzkräfte haben eine, Privatpersonen auch, Profifotografen sowieso: eine Kamera-Drohne. Doch nicht überall darf das unbemannte Luftfahrzeug (uLFZ), wie die Drohne korrekt heißt, geflogen werden.
Die Flugverkehrsbehörde Austro Control hat die strengsten Vorschriften Europas für Österreich geltend gemacht. Es gibt klar definierte Flugverbotszonen – zum Beispiel über Menschenmassen, bei Unfällen oder Bränden. Wer einen Copter, also ein uLFZ, mit mehr als 250 Gramm fliegt, muss eine Bewilligung haben.
Über Bundesstraße abgestürzt
Genau mit dem Gesetz rund um die Drohnen, die eigentlich gar nicht so heißen, kennt sich Karl-Heinz Butter von Innvideo aus Polling aus. Schon oft hat er bemerkt, dass Leute ihre Copter dort fliegen lassen, wo sie es eigentlich gar nicht dürfen. "Es kommt fast keiner auf die Idee, ohne Führerschein ein Auto zu fahren und das mit einem Auto, das nicht angemeldet und versichert ist", gibt er zu bedenken. Außerdem sei der Einsatz von fliegenden Kameras oft gefährlich. Marcel Hirscher hat eine beim Ski-Rennen knapp verfehlt, Karl-Heinz Butter hat einmal in Vöcklabruck auf der Bundesstraße beobachtet, wie eine abstürzt. "Das kann besonders im Straßenverkehr sehr gefährlich werden", sagt er. Eigentlich hätte die Straße abgesperrt werden müssen.
Grundsätzlich dürfen Copter nur über besiedeltem und dicht besiedeltem Gebiet fliegen, wenn sie bewilligt werden. Eingeteilt werden die uLFZ in vier verschiedene Gruppen, je nach Gewicht. Je nachdem wie sie bei den sogenannten Lufttüchtigkeitsanforderungen, wie zum Beispiel Akkus, Servos, mindestens sechs Motoren und so weiter abschneiden, werden sie für bestimmte Areale bewilligt. Zudem werden auch betriebliche Anforderungen, wie zum Beispiel die Versicherung, geprüft. Auch der Pilot selbst braucht eine Flugrechtsprüfung, wenn er über besiedeltem Gebiet fliegen will. "Das ist eigentlich ein kleiner Pilotenschein, der nötig ist. Die Bewilligung ist ein enormer Aufwand", sagt Karl-Heinz Butter. Er hat diesen hinter sich gebracht und ist mit seinem achtmotorigen Copter legal unterwegs, er darf auch über besiedeltem und dicht besiedeltem Gebiet fliegen. Ein zweiter Copter von Butter befindet sich im Bewilligungsstadium. Diese braucht er vorwiegend beruflich, der Pollinger filmt für deutsche und österreichische öffentlich-rechtliche Sender, für Private und verschiedene Veranstalter.
Bis zu 23.000 Euro Strafe
Wer ohne Bewilligung mit seinem Copter über Menschenansammlungen oder besiedelte Gebiete fliegt, wird bestraft. Das Strafmaß geht bis 23.000 Euro , dabei genügt ein veröffentlichter Video- oder Fotobeweis auf Facebook, Youtube und so weiter. Angezeigt wird bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft.
Mehr über das strenge Gesetz im Internet unter www.austrocontrol.at
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Gut so!
und sag niemals "kärcher" zu einem hochdruckreiniger...
Sagen Sie niemals Drohne zu ihm...
Aha! Das macht wohl einen sehr großen Unterschied wenn einem das Dreckszeug auf dem Kopf fällt!
Gibt jedenfalls ein gutes Ziel für meine Schrotflinte ab
Ich würde mir an Ihrer Stelle derartige, noch dazu öffentlich einsehbare, Kommentare gut überlegen. Auf ein registriertes uLFZ mit Genehmigung zu feuern wird in der Tat äußerst interessant für den Staatsanwalt sein.