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Foto von Juden-Deportation: "Leben in vollen Zügen genießen"

Von OÖN/tst, 17. Februar 2017, 06:29 Uhr
Foto von Juden-Deportation gepostet: "Das Leben in vollen Zügen genießen"
Der 20-Jährige Innviertler musste sich in Ried vor einem Geschworenengericht wegen Wiederbetätigung verantworten Bild: Streif

INNVIERTEL. Facebook-Einträge: Innviertler wegen Wiederbetätigung im Landesgericht Ried verurteilt.

Andreas Rumplmayr hält ein Bild, auf dem die Deportation von Juden auf Viehwaggons in ein Konzentrationslager zu sehen ist, in die Höhe. Als Zusatz steht dabei: "Genieße das Leben in vollen Zügen." Wegen der Veröffentlichung dieses Fotos auf der Facebook-Seite "Islam gehört nicht zu Österreich", diversen anderen einschlägigen Kommentaren auf Facebook und einer WhatsApp-Konversation, in der er unter anderem "Heil Hitler" geschrieben hatte, muss sich ein 20-Jähriger Innviertler vor einem Geschworenengericht wegen Wiederbetätigung verantworten. Weitere Auszüge seiner schriftlichen Kommentare: "Hopp, alle ins KZ und Gas aufdrehen", "Duschen gehen, dann sind sie alle weg" und "wir marschieren für den nationalen Widerstand." Auch das Kürzel "88" (Heil Hitler) habe der Mann mehrmals verwendet.

Mehr Essen für "Asylanten"?

"Ja, das habe ich alles geschrieben." Er habe sich jedoch nichts dabei gedacht, sagt er zum vorsitzenden Richter Andreas Rumplmayr. Es sei halt "blödes Gerede" gewesen, versucht er sich mit kleinlauter Stimme zu rechtfertigen. Geärgert habe er sich darüber, dass "die Asylanten bevorzugt würden." Im Sommer 2015, als er die Kommentare verfasste, habe seine Mutter, die Sozialhilfe beziehe, um Einkaufsgutscheine angefragt. Diese habe sie jedoch nicht bekommen.

"Und dann sieht man überall im Fernsehen die vielen Asylanten mit den Plastiksackerln herumlaufen. Da regt man sich halt schon auf, wenn die mehr zu Essen bekommen", sagt der 20-Jährige, der angibt, bei einem Wachdienst zu arbeiten.

"Warum kann man diese Kritik nicht sachlich formulieren", will Rumplmayr jetzt wissen. "Weiß ich nicht, es war mir nicht bewusst, was ich damit bewirke", so die knappe Antwort. Der Richter bohrt nach: "Sie posten auf einer Seite, in der gegen den Islam gehetzt wird. Was hat das mit der Nazi-Zeit zu tun?" Jetzt muss der Angeklagte lange überlegen, um dann doch mit einem "überhaupt nichts. Ich weiß nicht, warum ich das da reingeschrieben habe" zu antworten. Dass er Musik von Neonazi-Bands geschickt bekommen habe, bestreitet er nicht. Angehört habe er sich das hingegen nie.

Den beisitzenden Richter Walter Koller interessiert jetzt, welchen Zusammenhang der Beschuldigte zwischen Flüchtlingen und der Deportation von Juden unter dem Regime von Adolf Hitler sehe. "Hmm, gar keinen, es war mir nicht klar, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Viele meiner Freunde sind Ausländer. Es tut mir leid, was ich geschrieben habe", gibt der Innviertler zu Protokoll. "Dieses Argument mit den ausländischen Freunden hören wir in solchen Verfahren immer und immer wieder", zweifelt jetzt die beisitzende Richterin Birgit Rieß die Argumentation an.

Rieß: "Was tut Ihnen eigentlich leid?" Nach längerem Überlegen antwortet der 20-Jährige: "Dass ich es geschrieben habe, weil was können denn die Asylanten dafür, das sind ja auch nur Menschen."

Er habe sich mit seinen hetzerischen Kommentaren nicht im nationalistischen Sinne wiederbetätigen wollen. "Ich habe es halt einfach so geschrieben, mit der rechten Szene habe ich nichts zu tun, ich kenne keine Personen aus diesem Umfeld."

Das Gesamtbild für die drei Berufsrichter und die Geschworenen ist nicht das Beste. Auf dem Handy des Beschuldigten wurden auch einschlägige Fotos gefunden. Auf einem ist Hitler mit dem Schriftzug "Vermisst seit 1945" zu sehen.

"Hitler glorifiziert"

Staatsanwältin Petra Stranzinger fordert in ihrem Schlussplädoyer einen Schuldspruch. "Sowohl die objektive als auch die subjektive Taterfüllung ist gegeben. Sie haben NS-Inhalte veröffentlicht und die Person Adolf Hitler glorifiziert. Jeder Mensch verbindet ihre Kommentare mit den Gräueltaten der NS-Zeit.

Nach weniger als 30 Minuten kehren die Geschworenen in den Schwurgerichtssaal zurück. Sie sprechen den Angeklagten in allen fünf Punkten mit acht zu null Stimmen schuldig.

Der Angeklagte kommt noch einmal mit einem blauen Auge davon: Er wird zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Richterspruch ist bereits rechtskräftig.

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