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Facebook-Posting könnte für Wirt gerichtliches Nachspiel haben

Von Thomas Streif, 24. August 2016, 05:44 Uhr
Verunglimpfung auf Facebook könnte für Wirt gerichtliches Nachspiel haben
Postings auf Facebook sollten gut überlegt sein. Bild: Reuters

BRAUNAU/RIED. Viel Staub hatte ein Facebook-Posting des Tiroler Landtagsabgeordneten Ahmet Demir aufgewirbelt. Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Braunauer Gastronom wegen Vergehens der Verhetzung.

Wie berichtet, hatte Demir ein Bild von Ordensschwestern auf Facebook gepostet und diese mit Burka-Trägerinnen verglichen. "Habe zwei Burka-Trägerinnen gesichtet. Sachen gibt’s. Unterdrückte Frauen überall", schrieb er mit einem zwinkernden Smiley.

Wenig später entschuldigte sich der Politiker für seine "unbedachte Aktion" und löschte das Posting. Es folgten viele empörte Stellungnahmen, vor allem von der VP und FP, aber auch von zahlreichen Privatpersonen. Auch ein Braunauer Gastronom ließ sich zu rassistischen Facebook-Postings hinreißen, die OÖN haben berichtet.

Die Ordensfrauen reagierten deutlich unaufgeregter. Schwester Beatrix Mayrhofer, Präsidentin der Vereinigung der Ordensfrauen Österreichs, sagte, dass sie sich durch das Posting Demirs nicht persönlich beleidigt fühle. Der Vergleich von Ordensfrauen mit Burka-Trägerinnen von Demir sei wohl "spontan und nicht angebracht", die politischen Reaktionen darauf seien aber jedenfalls "nicht spontan und nicht angebracht", sagte Mayrhofer in einem Interview mit Kathpress.

Bis zu zwei Jahre Haft drohen

Dem Braunauer Wirt, der bereits vor zwei Jahren mit der Aussage, dass Ausländer in seinem Lokal nicht willkommen seien, Schlagzeilen machte, droht jetzt wegen eines Facebook-Postings auf seiner Seite ein Strafverfahren.

"Ja, es ist bei uns eine Sachverhaltsdarstellung wegen Paragraf 283 Verhetzung eingegangen, und ein entsprechendes Verfahren ist anhängig", bestätigt Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried, auf OÖN-Anfrage.

Noch offen sei, ob die Staatsanwaltschaft Ried oder die Staatsanwaltschaft Wien für das Verfahren zuständig ist. Der Grund dafür ist, dass der Angezeigte – für ihr gilt die Unschuldsvermutung – einen Artikel einer Wiener Zeitung kommentierte.

Den Braunauer Wirt dürfte das noch relativ unberührt lassen: Das Posting war bis gestern Nachmittag noch immer auf seiner Facebook-Seite zu finden. Sollte der Innviertler angeklagt und verurteilt werden, drohen ihm wegen des Vergehens der Verhetzung bis zu zwei Jahre Haft.

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