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"Es ist keine Lappalie, wenn man jemanden mit dem Umbringen bedroht"

Von Thomas Streif, 05. September 2016, 00:04 Uhr
"Es ist keine Lappalie, wenn man jemanden mit dem Umbringen bedroht"
Der Angeklagte meldete gegen das Urteil umgehend Berufung an. Bild: Streif

BRAUNAU/RIED. Vorfall auf Supermarkt-Parkplatz eskalierte: Urteil, 600 Euro Geldstrafe, nicht rechtskräftig.

"Ich bekenne mich unschuldig", sagt der 32-Jährige Angeklagte aus dem Bezirk Braunau. Dem Mann wird von Staatsanwalt Alois Ebner das Vergehen der gefährlichen Drohung vorgeworfen. Der Ankläger wirft dem Mann vor, am 17. Mai einen 25-jährigen Lastwagenfahrer auf dem Parkplatz eines großen Braunauer Supermarktes unter anderem mit dem Umbringen bedroht zu haben.

Ein Einparkmanöver des Lastwagens, der gezwungen war, rückwärts zu fahren, dürfte das Gemüt des Angeklagten, für den die Unschuldsvermutung gilt, so sehr erhitzt haben, dass es zu der heftigen Auseinandersetzung gekommen ist.

"Habe mich extrem gefürchtet"

Davon will der Beschuldigte jedoch nichts wissen. "Wenn jemand aggressiv war, dann er zu mir. Ich habe nur gehupt, um auf mich aufmerksam zu machen. Dann ist er auf einmal aggressiv aus dem Lkw gesprungen. Es kann natürlich sein, dass ich dann nicht mehr sehr höflich zu ihm gewesen bin und ihn angeschrien habe. Mehr aber nicht", versichert der Beschuldigte. "Ich habe mich echt extrem gefürchtet. Ich habe noch nie jemanden gesehen, der so aggressiv war. Immer wieder hat er, dich merk ich mir, dich merk ich mir, und ich bringe dich um geschrien", sagt der Lkw-Fahrer zu Richterin Claudia Lechner.

Er habe sich, nachdem er den Beschuldigten dabei beobachtet hatte, dass dieser etwas im Kofferaum gesucht habe, sogar in der Fahrerkabine eingesperrt. "Ich hatte sehr, sehr große Angst. Ich wusste ja nicht, was er aus dem Kofferraum holt." Anschließend habe er die Polizei verständigt. Nachdem er von der Polizei einvernommen wurde, habe ihm der Mann noch einmal mit dem Umbringen gedroht und ihn wüst beschimpft.

Verteidiger fordert Freispruch

Sein Mandant sei im Zweifel freizusprechen, so der Verteidiger in seinem Schlussplädoyer. Der Zeuge habe zwar den Sachverhalt grundsätzlich plausibel geschildert, aber dieser habe sich diese Version nur gut zurecht gelegt. "Es war ein Parkplatzstreit, wie er jeden Tag Hunderte Maleme vorkommt." Es stehe lediglich fest, dass es zwischen den beiden lauter geworden sei.

"Warum soll der Belastungszeuge das erfinden? Das ergibt doch keinen Sinn. Außerdem ist es überhaupt keine Lappalie, wenn man jemanden mit dem Umbringen bedroht", sagt Ankläger Ebner.

"Es gibt keinen Anhaltspunkt, warum sie der Zeuge unnötig belasten soll", sagt Richterin Lechner, die den Beschuldigten zu einer Geldstrafe in der Höhe von 600 Euro verurteilt. "Ich gehe davon aus, dass sie diese gefährliche Bedrohung begangen haben", so Lechner.

Der Beschuldigte meldet noch im Schwurgerichtssaal völlig empört gegen das Urteil Berufung an, der Richterspruch ist daher nicht rechtskräftig.

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11  Kommentare
11  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
jamei (25.502 Kommentare)
am 05.09.2016 14:00

Der Beschuldigte meldet noch im Schwurgerichtssaal völlig empört gegen das Urteil Berufung an - ohne oder mit Dolmetscher?

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tradiwaberl (15.612 Kommentare)
am 05.09.2016 15:46

völlig empört... hat er leicht den Richter auch noch gleich bedroht ??

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pepone (60.622 Kommentare)
am 05.09.2016 13:59

jemanden mit dem Umbringen bedroht

ein deutscher hat vor ca. 3 Jahren eine solche Bedrohung gegen ein ösi ausgesprochen und wurde des Landes verwiesen .

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voegelchen (4 Kommentare)
am 05.09.2016 09:56

Hab' diesen Vorfall am Rande mitbekommen und fand besonders traurig, dass der kleine Junge des Angeklagten sich das Ganze mitanhören musste. Als Vater sollte er sich doch soweit im Griff haben, nicht vor den Augen seines Sohnes derartige Drohungen und Beschimpfungen von sich zu geben. Kann man nur hoffen, dass der nicht alles verstanden hat, was der liebe Papa da im gebrochenen Deutsch so dahergeschimpft hat und sich diesen auch nicht zum Vorbild nimmt...

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 05.09.2016 10:02

...in gebrochenem Deutsch... - ach ja!

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 05.09.2016 07:05

Mich verwundert dieser Vorfall gar nicht.
Geht man sehenden Auges durchs Leben, erkennt man die Sittenverrohung aller Orten. Und der Straßenverkehr ist ein Spiegelbild einer sich wandelnden Ellenbogengesellschaft.
Einmal tief durchatmen würde helfen, so manchen Ausraster zu verhindern.
Es ist erschreckend, nein erschütternd, was sich täglich auf unseren Straßen und Parkplätzen abspielt.

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WernerKraus (938 Kommentare)
am 05.09.2016 06:41

Es bleibt nur dann straffrei, wenn ein Linker einem Freiheitlichen droht. Droht ein Rechter, wird gestraft. Dass ist unsere Justiz, auf einem Auge blind.

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 05.09.2016 08:20

Wann wurde von einem Linken einem Freiheitlichen gedroht und blieb straffrei?
Ich habe noch nie gehört, dass die Justiz den Linken gegenüber besonders freundlich ist. Eher hört man, dass es sehr viele Rechte unter den Richtern und Rechtsanwälten und Jusstudenten gibt.
Wieso wollen Sie alles verdrehen? Absichtlich?
Und erklären Sie bitte, woher Sie wissen, dass der Verurteilte ein Rechter war!

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mescalero (642 Kommentare)
am 05.09.2016 13:51

äh, am gebrochenen Deutsch grinsen

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 05.09.2016 15:01

grinsen grinsen

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SRV (14.567 Kommentare)
am 21.09.2016 06:46

Angesichts der orthografischen Qualität der hiesigen Äusserungen von so Blaunschildboys &-girls wie bspw. NedDeppat, Superruss, Analphabet & Co lässt sich diese Theorie aber nicht aufrecht erhalten.

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