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Hat Amtsleiter 40.000 Euro der Gemeinde veruntreut?

Von Thomas Streif, 13. Februar 2015, 00:04 Uhr
Hat Amtsleiter 40.000 Euro der Gemeinde veruntreut?
Der Prozess wird voraussichtlich Mitte März fortgesetzt. Bild: Scharinger

RIED. Innviertler soll Einkaufstour auf Gemeindekosten gemacht haben.

Von 2009 bis 2013 soll ein Amtsleiter aus dem Bezirk Ried immer wieder Einkäufe für den privaten Gebrauch auf Kosten der Gemeinde getätigt haben – die OÖN haben exklusiv berichtet. Gestern musste sich der Mann, der im Juni 2013 suspendiert wurde, wegen des Vergehens der Untreue und der Ausnützung einer Amtsstellung vor dem Landesgericht in Ried verantworten. Rund 40.000 Euro soll die Schadenssumme betragen.

Der Beschuldigte ist nur zu einem geringen Umfang geständig. "Ich will nichts beschönigen, mein Mandant bekennt sich zu einigen Punkten schuldig. Er hat einen Riesenblödsinn gemacht. Der von ihm verursache Schaden ist zur Gänze wiedergutgemacht", sagt der Verteidiger. Der von der Gemeinde geforderte Betrag sei aber viel zu hoch. Rund 5700 Euro wurden bisher zurückbezahlt. Insgesamt werden dem Mann 129 Fakten zur Last gelegt. In vielen Fällen soll er sich unerlaubterweise mit den Zugangsdaten des Bürgermeisters eingeloggt haben, um die Rechnungen mit der digitalen Signatur des Ortschefs zu unterzeichnen. Unter anderem soll er sich einen 3D-Fernseher, einen Hochdruckreiniger, Computer-Zubehör, Werkzeuge, einen Infrarot-Toaster, einen IPod und einen Geschirrspüler auf Kosten der Gemeinde gekauft haben. "Den 3D-Fernseher hat er sich daheim hingestellt, damit er sich einen gemütlichen Fernsehabend machen kann", sagt der verärgerte Bürgermeister bei seiner Zeugenaussage.

Da noch weitere Zeugen befragt und Rechnungen vorgelegt werden müssen, wird der Prozess vertagt. Bitter für den Ortschef: "Wir können seit mehr als eineinhalb Jahren den Dienstposten nicht neu besetzen. Das ist für alle ein Wahnsinn."

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4  Kommentare
4  Kommentare
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AWatzinger (2 Kommentare)
am 13.02.2015 09:45

Mir ist unklar, wie der Amtsleiter die elektronische Signatur des Bürgermeisters verwenden konnte. Dazu braucht er entweder die persönlich Bürgerkarte (z.B. e-Card) oder das Handy des Bürgermeisters. Das Gesetz schreibt für die Anweisung von Rechnungsbeträgen diese Form der Signatur vor. Zugangsdaten sind also bei weitem nicht ausreichend!

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Vereinsmeier (32 Kommentare)
am 13.02.2015 08:35

...und dürfen daher nicht weitergegeben werden. Somit darf man auch den Bürgermeister nicht ganz aus der Verantwortung entlassen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Mit der guten alten persönlichen Unterschrift auf dem Ausgabenbeleg wäre das vermutlich nicht passiert.....

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Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 13.02.2015 09:03

Gute alte Unterschriften kann man etwa nicht fälschen?

Die Zugangsdaten und gewisse Passwörte werden üblicherweise im Schreibtisch gelagert, versperrt. Auch da kan man ran.

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( Kommentare)
am 13.02.2015 07:45

..in der Firma so Stückerln drehst, dann bist sofort fristlos entlassen. Warum hier nicht? wieso werden um meine Steuern solche Leute geschützt?

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