Corona: Gericht stellt Behördenvorgehen infrage
LINZ. Prozess: Mann soll Ex-Frau absichtlich angesteckt haben – doch bei ihm war gar kein PCR-Test gemacht worden.
Fortgesetzt und wieder vertagt wurde gestern der Strafprozess gegen einen 63-jährigen Mühlviertler, der seine damals noch im selben Haushalt lebende Ex-Frau (70) angehustet und mit Covid angesteckt haben soll. Die Richterin stellte das Vorgehen der Gesundheitsbehörde infrage und will weitere Ermittlungen dazu anstellen.
Wie berichtet, wird dem Angeklagten das Delikt der "vorsätzlichen Gefährdung" anderer Menschen "durch übertragbare Krankheiten" vorgeworfen. Weil die Frau leicht erkrankte, liege laut Anklage aber auch eine versuchte schwere Körperverletzung vor.
Wie der Prozess zeigte, war die Ehe schon seit Jahren zerrüttet. Die offizielle Scheidung erfolgte im Oktober 2020. Dennoch teilten sich beide damals noch denselben Haushalt. Die Frau behauptet, ihr Ex-Mann habe sich trotz Symptomen geweigert, einen Test zu machen. Erst als sie die Behörde informiert habe, sei er zum Arzt gegangen. Dort wurde ein Antigen-Test durchgeführt, der positiv war. Daraufhin habe die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach per Bescheid die Quarantäne über den Mann verhängt, hieß es im Prozess. Dass der Antigen-Test offenbar nicht durch einen PCR-Test abgesichert worden war, machte Richterin Petra Oberhuber stutzig. Ebenso der Umstand, dass die Ex-Frau und der Sohn, der damals ebenso wie seine geschiedenen Eltern das Obergeschoß bewohnte, keinen Quarantänebescheid als K1-Personen ausgestellt bekamen. "Wieso läuft sie herum, wenn er positiv ist?", fragte die Richterin eine Polizistin, die von der Ex-Frau zu Hilfe gerufen worden war. Darauf wusste die Beamtin keine Antwort. Doch auch die Polizistin vermutete, es sei "logisch, dass sie K1 sein müsste". Die Richterin vertagte, u. a. um zu klären, "wer bei der BH Rohrbach für den Fall zuständig ist" und ob wirklich keine K1-Bescheide erlassen wurden, "obwohl auch der Sohn und die Ex-Frau im selben Haushalt wohnten".
"Ein Tier wird besser behandelt"
In diesem Fall geht es offenbar um einen Rosenkrieg, der auch die Kinder entzweit. Während die Tochter die Aussagen der Mutter bekräftigt, verteidigte der Sohn gestern den Vater. Dieser habe im Winter im "in der Scheune" geparkten Auto schlafen müssen. "Ein Tier wird besser behandelt." (staro)
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Also eindeutig die Gefährdung ging von der Behörde aus?
Na hoffentlich sperren sie nicht die meisten BH Beamten ein wegen der vielen verursachten Körperverletzungen und Gefährdungen wegen zu spät ausgestellter bzw. vergessener bzw. nicht ausgestellter Bescheide die die Bevölkerung gefährdet hat und die Infektionen verursacht hat.
Behördliche Willkür wie im wilden Westen.
Und die Polizei spielt munter dabei mit.
Abwarten, bei solchen zerstrittenen Haushalten muss man die Aussagen immer sehr genau überprüfen.
Wenn kein PCR-Test stattgefunden hat, ist es tatsächlich ein Behördenversagen. Ein Bescheid wird meines Wissens nach nicht nach einem (dafür ungeeigneten und tendenziell falsch-positiven) Antigentest ausgesprochen, sondern erst nach Kontrolle durch den sichereren PCR Test.
Klettermaxe
kein PCR Test bei K1 - das ist seit November letzten Jahres Standard in Oö.
Es werden noch viele Urteile kommen - und Freisprüche für angebliche Quarantäneverstöße die rechtlich gar nicht gültig war.
Better ist wiedereinmal des sinnerfassendes Lesens nicht mächtig!
"kein PCR Test bei K1 - das ist seit November letzten Jahres Standard in Oö."
Es geht nicht um die PCR-Tests bei K1 (Frau und Sohn), sondern um den Angeklagten.
Da hat der Weinberg wieder einmal den Artikel nicht gelesen. Oder ihn nicht verstanden;
"Dass der Antigen-Test offenbar nicht durch einen PCR-Test abgesichert worden war, machte Richterin Petra Oberhuber stutzig. Ebenso der Umstand, dass die Ex-Frau und der Sohn, der damals ebenso wie seine geschiedenen Eltern das Obergeschoß bewohnte, keinen Quarantänebescheid als K1-Personen ausgestellt bekamen. "Wieso läuft sie herum, wenn er positiv ist?", fragte die Richterin eine Polizistin, die von der Ex-Frau zu Hilfe gerufen worden war. Darauf wusste die Beamtin keine Antwort"
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Es gibt zig Verfahren weil Menschen gegen den Quarantänebescheid (ausgestellt ohne Test) verstoßen haben und wegen Gefährdung mit einer ansteckenden Krankheit angeklagt wurden.
Kein positiver PCR Test (es wurde ja überhaupt kein Test gemacht) - also keine Gefährdung für andere. Freispruch war die Folge.
Better, lies noch einmal - Auszug aus dem Artikel!
Die Frau behauptet, ihr Ex-Mann habe sich trotz Symptomen geweigert, einen Test zu machen. Erst als SIE die Behörde informiert habe, sei ER (!) zum Arzt gegangen. Dort wurde ein Antigen-Test durchgeführt, der positiv war. Daraufhin habe die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach per Bescheid die Quarantäne ÜBER DEN MANN (!) verhängt, hieß es im Prozess. Dass der Antigen-Test offenbar NICHT durch einen PCR-Test ABGESICHERT worden war, machte Richterin Petra Oberhuber stutzig.
Im Ausschnitt des Artikleltext habe ich ein paar Wörter in Großschreibung gesetzt und Rufzeichen eingefügt "(!)", um auf die wesentlichen Stellen hinzuweisen.
Wahrscheinlich hast du dir die Herzerl selber gegeben, andere Poster halte ich nicht für so begriffstutzig.
Herr Weinberg
Selber Herzerl geben ... Sie sollten nicht von sich auf die Allgemeinheit schließen.
zum Thema:
haben Sie noch immer nicht gecheckt, dass mein 2. Posting in diesem Thread eine Antwort auf Klettermaxe war?
"haben Sie noch immer nicht gecheckt, dass mein 2. Posting in diesem Thread eine Antwort auf Klettermaxe war?"
Doch, das habe ich, darum habe ich in der selben Minute noch ergänzt, dass die Antwort auf Klettermaxe ein Blödsinn ist, weil es um den fehlenden PCR-Test beim MANN (=Angeklagter) und nicht um die K1-Personen (=Ex-Frau + Sohn) geht!
Und noch was Better!
Es mag ja stimmen, dass K1 Personen keinen PCR-Test brauchen, doch darum geht es NICHT!
Klettermaxe schreibt ja richtig:
"Wenn kein PCR-Test stattgefunden hat, ist es tatsächlich ein Behördenversagen. "
Ja, weil beim MANN (=Angeklagter) kein PCR-Test stattgefunden hat!
Da ist völlig nebensächlich, wie die Regelungen für K1-Personen (=Ex-Frau + Sohn) aussehen.
Klettermaxe hat völlig recht, doch du widersprichst ihm mit deiner K1-Regelung.
Wenn du des logischen Denkens nicht mächtig bist dann bitte nicht posten.
Herr Weinberg
was wollen Sie von mir?
ich kritisiere, dass Menschen (der Angeklagte) ohne Test unter Quarantäne gestellt werden und dann (auf Basis eines nicht vorhandenen Tests) noch dazu wegen Gefährdung anderer mit einer ansteckenden Krankheit angeklagt werden.
Habe dies als Willkür bezeichnet.
zum Thema Angehörige:
auch wenn es Ihrer selektiven Wahrnehmungsgabe im Wege steht:
die Richterin hat die fehlende Quarantäne für die K1 (Ex Frau und Sohn) zum Thema gemacht.
Better , so muß man es sehen. Im Gegensatz zu einem wie man einst sagte "ausgesteuerten" Beamten.
Was Sie Unwissender nicht alles schon jetzt wissen. Mit welcher Glaskugel schauen Sie in die Zukunft?
Und was konkret "spielt die Polizei munter mit"? Hören Sie auf andere anzupatzen wenn Ihnen in ihrer herausragenden Unwissenheit nicht einmal bekannt ist, wer für die Kontaktnachverfolgung und die Ausstellung evtl. erforderlicher Bescheide zuständig ist. Sie sind einfach nur widerlich!
Sinnerfassendes Lesen ist offensichtlich auch nicht gerde eine Stärke von Ihnen. Von der Richterin wurde hinterfragt warum ein positiver Corona-Antigentest bei dem Mann nicht durch einen PCR-Test, wie vorgeschrieben, ergänzt wurde.