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Zwei berechtigte Beschwerden von 1.-Mai-Demonstranten

Von nachrichten.at, 19. Mai 2010, 14:43 Uhr

LINZ. Als berechtigt führt der Unabhängige Verwaltungssenat heute zwei Beschwerden zur 1. Mai-Demo 2009 an, bei der die Polizei brutal gegen Demonstranten vorging.

Dem Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) des Landes Oberösterreich wurden insgesamt sechs Maßnahmenbeschwerden im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz anlässlich der Demonstration am 1. Mai 2009 in Linz (Blumauerplatz) vorgelegt. Drei Fälle wurden bereits entschieden und die Beschwerden als unbegründet abgewiesen.

Heute, Mittwoch, wurde über die anderen drei Fälle dahingehend entschieden, dass zwei Beschwerden berechtigt waren. Die Beschwerdeführer seien durch die Behinderung ihrer Teilnahme an der Versammlung jeweils in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit behindert worden.

Unverhältnismäßiges Verhalten der Polizisten

Der UVS begründete seine Entscheidung damit, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ein für eine funktionierende Demokratie höchst essentielles Recht darstellt. In dieses Recht darf nur dann eingegriffen werden, wenn ein Fehlverhalten der Versammlungsteilnehmer zweifelsfrei vorliegt und dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Betreffend die beiden Beschwerdeführer konnte zu keinem Zeitpunkt sicher festgestellt werden, dass sich diese vermummt hatten. Das polizeiliche Vorgehen war somit anfänglich unverhältnismäßig.

Im Übrigen wurden die Beschwerden als unzulässig zurückgewiesen. Ab dem Zeitpunkt, zu dem die einschreitenden Polizeiorgane von einem Widerstand gegen die Staatsgewalt ausgehen konnten, wurde das Polizeivorgehen vom UVS nicht mehr geprüft, da seit dem 1. Jänner 2008 dem UVS keine entsprechende Zuständigkeit mehr zukommt. Gegen die Entscheidung des UVS kann binnen einer Frist von sechs Wochen ab Zustellung Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof und den Verfassungsgerichtshof erhoben werden.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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thehypercritics (892 Kommentare)
am 20.05.2010 00:03

"... da seit dem 1. Jänner 2008 dem UVS keine entsprechende Zuständigkeit mehr zukommt. "

"Es gilt abzuwarten, ob der Verfassungsgerichtshof die Verfassungswidrigkeit dieser Normen feststellt und diese als rechtsunwirksam aufhebt. Andernfalls unterläge ein rechtswidriges Einschreiten der Polizei kaum noch einer effektiven Nachkontrolle."
http://gegenpolizeigewalt.servus.at/

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( Kommentare)
am 19.05.2010 20:48

der Polizei, das kann ihnen doch nur gut tun.
Das würde ihnen menschliches Ansehen einbringen.
Wo bleibt die Entschuldigung vom Polizeipräsidenten und vom Landeshauptmann?
Das Niveau der Polizei ist leider nie angehoben worden, inzwischen schaut es so aus, als ob Sie auf dem rechten Auge blind sind.
Ja Ministerin Fekter ist halt wie andere Minister auch ein sehr schlechtes Vorbild und hat nicht unbedingt selber ein gutes vorbildliches Verhalten da und dort gezeigt.
Und Strasser hat das Glück gehabt, dass die Vorwürfe gegen ihn, bzw. die Anzeige verjährt ist, zufällig hat der Staatsanwalt immer wieder vergessen.

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 20.05.2010 06:50

es geht darum, daß die Straftaten der Einsatzleitung ungesühnt bleiben, da es mangels Aktivität der Staatsanwaltschaft nie zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 19.05.2010 20:00

zuständig. Ansonsten 2 von 6 "berechtigt", vier nicht. Die vier hätten ja weitergehen können, da sie nicht selber eingekesselt waren.

Hauptsache, die Staatsmacht hat gezeigt, wozu sie fähig ist. Und daß die Staatsanwaltschaft nicht ermittelt, keine Vorerhebungen einleitet, also verlängerter Arm der "Polizei"gendarmerie ist.

Alle mutmaßlichen Straftäter, für die die Unschuldsvermutung gilt, also ungeschoren davonkommen.

Freiheit.

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