Vergleich in Millionenhöhe im Schlecker-Prozess in Linz
LINZ. Der Zivilprozess gegen die Frau und die Kinder des Drogeriemarktgründers Anton Schlecker am Landesgericht Linz ist mit einem Vergleich in Millionenhöhe beendet worden.
Der Masseverwalter der österreichischen Schlecker-Nachfolgerkette dayli, Rudolf Mitterlehner, bestätigte Montag einen entsprechenden Bericht der "Bild am Sonntag". Über den Betrag wurde Stillschweigen vereinbart. Mit der Zeit sei klar geworden, dass ein Vergleich im Raum stehe, was auch vom Gericht unterstützt worden sei, sagte der Jurist. Es habe nur einen Verhandlungstag im Dezember 2017 in Linz gegeben, bei dem Mitterlehner aus Gründen der Prozessökonomie vorerst lediglich 20 Mio. Euro eingeklagt hatte. Der Rest sei in außergerichtlichen Treffen und Korrespondenzen geklärt worden. Mit dem Vergleich sei das Verfahren in Österreich abgeschlossen.
In dem Prozess ging es um Darlehen in Höhe von 174 Mio. Euro, die zwischen 2008 und 2011 von Schlecker Österreich an den Gesellschafter in Deutschland, den Einzelunternehmer Anton Schlecker, gegangen sein sollen. Mitterlehner warf Schleckers Ehefrau Christa sowie den Kindern Lars und Meike vor, sie hätten als Aufsichtsräte der österreichischen Gesellschaft gesetzwidrige Zahlungen genehmigt und nicht verhindert. Ohne diese Darlehen wäre das Überleben von dayli leichter gewesen. Die Schlecker-Nachfolgekette ging im Sommer 2013, rund ein Jahr nachdem sie die Österreich-Tochter der insolventen Drogeriemarktkette übernommen hatte, ebenfalls pleite.
Strafrechtlich haben sich die Schleckers bereits verantworten müssen: Das Landgericht Stuttgart hat den 73-jährigen Firmengründer Ende November des Vorjahres wegen Bankrotts zu zwei Jahren Haft auf Bewährung sowie 54.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Seine Kinder fassten wegen Untreue, Insolvenzverschleppung und Bankrotts 32 bzw. 33 Monate Gefängnis aus. Schleckers Frau Christa war anfangs auch angeklagt, das Verfahren gegen sie wurde aber eingestellt.
Wie heißt es so schön?
Konkurs ist erlaubter Betrug.
Gut das die Schleckers auch wenigstens zu Symbolstrafen verurteilt
wurden, denn anders kann man das bei dieser Riesenpleite nicht
bezeichnen.
Aus rein moralischen Gründen sehr bedauerlich, dass diese Konstruktion zumindest teilweise wirklich vor den Folgen des eigenen Fehlverhaltens schützt. Das war ja wirklich im Gegensatz zu einigen anderen Konkurrenzketten, schon keine, wo auf faire Löhne oder gerechte Bezahlung geachtet wurde und es wirklich nur ums Sparen ging.
Ein Vergleich heisst nicht das bezahlt wurde/wird.
Das wäre interressant woher die Familie das Geld hat um den Vergleich zu bezahlen.
Darüber gehört berichtet.
Wer um sein Geld fehlt und dadurch in Armut gerät.
Wer hat Zeit und Geld um jahrelang auf ein Urteil oder sein Geld zu warten?
Zuviel ungeklärt wie Investoren abgegolten werden.
Und ob Sie daran verdient oder verloren haben über die Jahre. Schleckergabs ja länger.
Wer zahlt die Prozesskosten usw. Zuviel im Unklaren. Geklärt istgar nichts.
Typisch österreichische Justiz. Auf einem Auge Blind - Einem Ohr Taub und das Nuscheln der Richter Masseverwalter hört bzw. Versteht kaum einer.
Anton Schlecker hat viele Millionen auf die Seite geschafft und die Existenz von tausenden Mitarbeiterinnen zerstört oder zumindest schwer gefährdet.
Dafür hat dieser Falott 2 Jahre zur Bewährung und € 54.000,-- Strafe bekommen.
Ich bin ansich gegen Gewalt aber manchmal wundere ich mich schon, dass nicht mehr passiert.
"Geld verändert die Menschen nicht. Es gibt ihnen nur die Möglichkeit so zu sein wie sie sind."
Alle Arbeitnehmer zahlen solidarisch in einen Topf ein Insolvenz-Entgelt, damit der Arbeitnehmer noch zu seinen offenen Forderungen gegenüber dem in Konkurs gegangenen Unternehmen kommt. Daher hat beim Konkurs des Schlecker jeder Dienstnehmer seine Forderungen zu 100% erfüllt bekommen. Jeder Dienstnehmer ist pflichtgemäß bei der AK Interessensvertretung. Diese sammeln in der Regel die Unterlagen von der Lohnverrechnung. Ob der Dienstnehmer beim ÖGB Mitglied war ist völlig belanglos.
Die Vermieter des Lokals, die Besitzer von eventuellen Gutscheinen und die Lieferanten werden nach dem Konkurs mit einer vom Masseverwalter festgelegten, gerichtlich genehmigten Betrag abgegolten.
Korrektur:
Alle [b]Arbeitgeber[/b zahlen solidarisch in einen Topf ein Insolvenz-Entgelt, damit der Arbeitnehmer noch zu seinen offenen Forderungen gegenüber dem in Konkurs gegangenen Unternehmen kommt.
Übrigens beim Konkurs des KONSUM musste dieser Topf eklatant erhöht werden um die ausständigen Löhne begleichen zu können.
Frage: Was haben jetzt die Arbeitnehmer davon und wo bleibt der
Aufschrei von AK und ÖGB. Offenbar kann man es sich mit Geld
richten.
Die Hauptgeschädigten sind eher keine AK- oder ÖGB-Mitglieder.
Aber die Arbeitnehmer, die ihren Job verloren ahben schon!
Alle Gehälter wurden bis zum Schluss ausbezahlt, teilweise aber ein paar Wochen verspätet, weil als Insolvenz-Entgelt.
Den Hauptschaden haben jene, die in den Fonds einbezahlt haben und die Geschäftspartner, die allesamt weder AK- noch ÖGB-Mitglieder sind.
Den Job waren sie aber trotzdem los - oder?
Waren laut roter Landespolitik angeblich ohnehin nur "Scheiss Jobs".