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Mann wegen Mordversuchs an Ehefrau in Linz vor Gericht

21. September 2018, 13:58 Uhr
Der Angeklagte vor Gericht Bild: Dostal

LINZ. Wegen des versuchten Mordes an seiner Ehefrau stand am Freitag ein 36-Jähriger in Linz vor Gericht. Davor soll er sie mehrfach vergewaltigt haben.

Die Tat am 7. Dezember 2017 in Linz löste damals Entsetzen aus: Der Angeklagte Armend Z. soll plötzlich in jenem Geschäft im Stadtteil Auwiesen aufgetaucht sein, in dem seine Frau beschäftigt war. Er soll erst mit einer Schreckschusspistole auf die 34-Jährige geschossen und dann mit einem Klappmesser auf sie eingestochen haben, bis die Klinge abbrach. Die gebürtige Kroatin überlebte dank einer Notoperation. Der Verdächtige flüchtete. Am 11. Jänner 2018 wurde er in Linz gefasst. Am Freitag stand er erstmals vor Gericht. 

Zu Beginn der Verhandlung beschrieb der Staatsanwalt die Beziehung des Paares, das zwei gemeinsame minderjährige Kinder hat. Von Anfang an habe es Probleme gegeben, unter anderem aufgrund des Drogenkonsums des 36-Jährigen. Es sei immer wieder zu körperlicher und verbaler Gewalt gekommen. Binnen drei Jahren wurden sechs Betretungsverbote gegen ihn ausgesprochen, die er jedoch ignorierte. Im Jänner 2017 wurde er wegen Körperverletzung gegen seine Frau schuldig gesprochen. Zuletzt soll er sie viermal vergewaltigt haben.

Video: Dem 36-Jährigen droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Gutachten: Angeklagter „höchst gefährlich“ 

Ein Gutachten der Psychiaterin Adelheid Kastner attestierte Armend Z. eine Persönlichkeitsstörung, zurechnungsfähig sei er aber. Der Angeklagte sei „höchst gefährlich für seine Angehörigen“, schrieb die Expertin. Der Staatsanwalt beantragte seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. 

Andreas Mauhart, der Verteidiger des Angeklagten, kritisierte, dass die Staatsanwaltschaft nicht mit seinem Mandanten gesprochen habe. Die Anklage beruhe ausschließlich auf den Angaben des Opfers. Armend Z. habe seine Ehefrau nicht töten wollte, er habe sie mittels der Pistole zu einer Aussprache zwingen wollen. Als dies nicht funktioniert habe, habe er zu dem Messer gegriffen. Er gehe „nur“ von Nötigung, Körperverletzung und Drohung aus, nicht aber von versuchtem Mord. 

Vorwürfe gegen Ehefrau

Der Angeklagte, der bereits acht Vorstrafen hat – unter anderem wegen Körperverletzung, nicht nur gegen seine Ehefrau, sondern gegen eine Ex-Freundin – bekannte sich im Wesentlichen nicht schuldig. Er erhob aber schwere Vorwürfe gegen seine Frau. Sie habe die früheren Anschuldigungen gegen ihn erfunden, er habe sie weder vergewaltigt noch bedroht, sie ihn dagegen jahrelang psychisch misshandelt. „Ich wollte, dass sie damit aufhört“, erklärte er. Um dies zu erreichen und mit ihr über eine mögliche Scheidung zu sprechen, sei er am 7. Dezember im Drogenrausch zu ihr gegangen. Seine Frau habe gewusst, dass die Gaspistole keine echte Waffe sei, das Messer sei ein „Arbeitsmesser“ gewesen, das sich zufällig in seiner Jacke befunden habe. 

Am Freitagnachmittag sollten noch Zeugen vernommen werden. Ein Urteil ist für den 8. Oktober geplant.

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