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In Oberösterreich müssen jetzt neun Imame gehen

Von Alfons Krieglsteiner, 20. Februar 2016, 00:05 Uhr
In Oberösterreich müssen jetzt neun Imame gehen
Die Verbreitung des Islam soll künftig der Islamischen Glaubensgemeinschaft vorbehalten bleiben. Bild: privat

LINZ/WIEN. Das neue Islamgesetz untersagt Imamen, die aus dem Ausland finanziert werden, ihr Amt in Österreich weiter auszuüben. Am Mittwoch musste der erste muslimische Seelsorger des von der Türkei finanzierten Vereins „ATIB“ in Niederösterreich gehen. In Oberösterreich sind neun Imame betroffen.

Das neue Islamgesetz hat für den Imam einer niederösterreichischen Moschee bereits Konsequenzen. Yakup Aynagöz war in St. Veit an der Gölsen (Bez. Lilienfeld) tätig. Vergangene Woche hatte er die Aufforderung zur Ausreise erhalten, der er mit seiner Frau am Mittwoch nachkam. Aynagöz war Vorbeter eines Gebetshauses, das zum Moscheeverein "Türkisch-Islamische Union für soziale und kulturelle Zusammenarbeit" (ATIB) gehört. Die ATIB vertritt ein Fünftel aller türkischstämmigen Muslime Österreichs. Weil ihre 65 Imame von der türkischen Religionsbehörde "Diyanet" bezahlt werden, müssen sie jetzt alle gehen – so verlangt es das neue Gesetz.

In Oberösterreich sind neun Imame betroffen. Sie leiten die ATIB-Gebetshäuser in Linz/Humboldtstraße, Wels/Salzburger Straße, Ried, Schärding, Freistadt, Mauthausen, Enns, Grieskirchen und Molln/Leonstein.

Auf einer Versammlung morgen in Enns werden die ATIB-Imame aus Oberösterreich und Salzburg über das weitere Vorgehen beraten. Die Zeit drängt: "Alle Imame, die erst vor Kurzem um Aufenthaltsbewilligung angesucht haben, müssen sofort ausreisen", sagt ATIB-Rechtsexperte Metin Akyürek (39) aus Frankenmarkt. Für Imame, die sich schon länger in Österreich aufhalten, gilt eine Frist bis zum 31. März. Neue Visa werden nicht erteilt.

Schon im Vorjahr hat die ATIB beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Prüfung des Gesetzes beantragt. Dieses sieht vor, dass Anträge auf Aufenthalt abzuweisen sind, wenn ein Imam aus dem Ausland finanziert wird. Akyürek, Lektor an der Uni Salzburg, hat aber wenig Hoffnung, dass der VfGH noch rechtzeitig – also bis Ende März – darüber entscheidet. Und danach sei es zu spät: "Denn dann werden die Moscheevereine aufgelöst und haben keinen Anspruch mehr auf eine Gesetzesprüfung durch den VfGH."

Glaubensleben monopolisiert

Von den betroffenen ATIB-Imamen war gestern keine Stellungnahme zu erhalten. "Das wurde ihnen vom türkischen Attaché in Salzburg verboten", sagt Murat Baser, Vorsitzender der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) in Oberösterreich. Ab März ist Muslimen die gemeinsame religiöse Betätigung nur noch unter dem Dach der IGGiÖ erlaubt. Alle anderen "Moscheevereine", deren Zweck in der Verbreitung des Islam besteht, werden dann aufgelöst oder müssen ihre Statuten ändern. Doch auch Baser findet die "Ausweisung" der ATIB-Imame "nicht okay". Zumal es schwer sei, für die meist hoch gebildeten Seelsorger adäquaten Ersatz zu finden.

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