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Glastüre stürzte auf Schwangere: Richterin erklärte sich nicht zuständig

Von Robert Stammler, 23. November 2016, 10:42 Uhr
Gerichtsverhandlung am Gericht Traun
Strafverteidiger Josef Weixelbaum    Bild: (Alexander Schwarzl)

TRAUN/PASCHING. Im Fall des Glastüren-Unfalls in der Plus City, bei der eine schwangere Verkäuferin schwer verletzt worden war, gab es am Mittwochvormittag keine Entscheidung.

Die Richterin des Bezirksgerichts Traun fällte ein Unzuständigkeitsurteil. Die Entscheidung über den Fall obliegt nun dem Landesgericht Linz. Die Frage, ob sich der niederösterreichische Monteur der Glastüren-Konstruktion schuldig gemacht hat, wird vermutlich erst 2017 geklärt werden.

Der Grund für das Unzuständigkeits-Urteil: Staatsanwältin Lena Höpfl dehnte kurzfristig die Anklage von fahrlässiger Körperverletzung auf grobe Fahrlässigkeit aus. Bei grober Fahrlässigkeit beträgt der Höchststrafrahmen nicht mehr sechs Monate, sondern zwei Jahre Haft. Über dieses Delikt darf das Bezirksgericht nicht mehr befinden. Der Fall fällt daher in die Zuständigkeit des Landesgerichts.

"Das Verhalten der Staatsanwaltschaft ist rechtsstaatlich unerträglich", machte Strafverteidiger Josef Weixelbaum seinem Ärger über die kurzfristig erfolgte Ausdehnung der Anklage Luft.

Die Vorwürfe gegen den niederösterreichischen Glastüren-Lieferanten basieren auf einem technischen Gutachten. Demnach sollen beim Einbau der Tür für die Interio-Filiale in der Plus City im Jahr 2012 die Anforderungen an die Tragfähigkeit nicht erfüllt worden sein. Wichtige Bauteile seien nicht gesichert gewesen und das Unternehmen habe keine Weisungen für Wartungsarbeiten mitgeteilt.

Durch Verunreinigungen, die sich an dieser Konstruktion angesammelt hatten, sei beim Versuch, die Tür zu öffnen, ein Glaselement gekippt und heruntergestürzt. Dabei wurden die schwangere Verkäuferin Alina Z. (27) schwerst verletzt, eine weitere Mitarbeiterin erlitt zahlreiche Schnittwunden. Die 27-Jährige überlebte und brachte später ein gesundes Kind auf die Welt. Das bezeichneten die Ärzte als "kleines medizinisches Wunder".

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21  Kommentare
21  Kommentare
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susisorgenvoll (16.673 Kommentare)
am 24.11.2016 03:43

Das war aber auch von Anfang an klar! Der Anwalt war ein Idiot! Bei dem Schaden und dem Streitwert war das Bezirksgericht NIE zuständig!

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hepra66 (3.822 Kommentare)
am 23.11.2016 14:34

....Dabei wurden die stellvertretende schwangere Verkäuferin....

Für wen war die Verkäuferin jetzt stellvertretend schwanger?

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( Kommentare)
am 23.11.2016 17:30

Hapra, genabgenommen müssts dann heißen „stellvertretend schwanger“, oder?

obwohl, materiell ists nichts Neues.

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 23.11.2016 14:23

"Das Verhalten der Staatsanwaltschaft ist rechtsstaatlich unerträglich", machte Strafverteidiger Josef Weixelbaum seinen Ärger über die kurzfristig erfolgte Ausdehnung der Anklage Luft.

Im Volksmund sagt man dazu Feigheit vor dem Feind.
Vor dem Prozess hatte die Frau Staatsanwältin viel Zeit zum Nachdenken gehabt.
Aber so, einfach, mittendrin?

Der alte Weixelbaum dachte sicher an forumkonforumes und nicht was er sagte.

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mynachrichten1 (15.443 Kommentare)
am 23.11.2016 12:54

Mutmaßliche Behördenwillkür ist überhaupt nirgends im Strafgestzbuch geregelt. Die Verwaltung meint wohl, alle Beamten und Anschaffer wären immer Korrekt und hätten nicht mitunter verschiedenen Motive, neben der Möglichkeit generell das Gegenteil von hilfreich und fair zu sein.

Aber das hätten die vielleicht schneller feststellen können, das jemand anderer zuständig ist.

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mynachrichten1 (15.443 Kommentare)
am 23.11.2016 12:59

und zum möglichen Strafausmaß kann man auch so seine Bedenken haben, denn absichtlich wird das niemand gemacht haben.
Da müssten die Manager die die Zündschlösser weiter eingekauft haben, die zu Unfällen geführt haben, nur aus Gründen von unternehmerischer Gier, nach den Toten länger eingesperrt worden sein.

Und die Drahtzieher von Umweltskandalen wie im Görsdchitztal ?

Weltfremde Gesetze, die die Nutznießer von Umweltskandalen meist unbehelligt lässt. Da haben die Grünen auch nicht daran geändert, seit sie in der Regierung sitzen.

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Superheld (13.122 Kommentare)
am 23.11.2016 13:50

Grobe Fahrlässigkeit, Unterlassung, Duldung und Vorsatz liegen eng zusammen.

Das höhere Strafausmaß hat sich erst durch Ausweitung der Vorwürfe ergeben, was erst durch ein zu einem späteren Zeitpunkt verfügbaren Gutachten entstanden ist.

Ich bin großer Kritiker von Behörden und Obrigkeiten, hier sehe ich aber wirklich keinen Grund zur Kritik.

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rri (3.208 Kommentare)
am 23.11.2016 14:15

sehe ich genauso wie Sie - wir sind ein Rechtsstaat, und das scheint doch noch zu funktionieren

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 23.11.2016 16:09

Und gerade bei diesem Prozess pressiert es so sehr, dass die Frau Staatsanwältin Lena Höpfl vorher keine Zeit zum Aktenstudium hatte?
Die arme Frau aber auch.

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beppogrillo (2.507 Kommentare)
am 23.11.2016 15:01

"absichtlich wird das niemand gemacht haben"

Genau um diese Klärung müßte es in einem Strafprozess gehen ! Aber die Willkür der §§-Kreierer und -Interpretierer kennt längst keine Grenzen mehr.

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tofu (6.978 Kommentare)
am 23.11.2016 19:54

Bei Absicht wäre es auch Vorsatz und nicht grobe Fahrlässigkeit

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jago (57.723 Kommentare)
am 23.11.2016 20:05

Beim Verfahren kommt dann heraus, dass die Putzfrau die Bedienungsanleitung verlawariert hat und dass deswegen die Tür nicht richtig gewartet worden ist. So eine hi tech Glastür ist ja nicht so einfach wie ein Nudelwalker.

In den USA sinds da schon viel weiter! Da steht in der Bedienungsanleitung in einem ganzen Absatz drin, dass eine nasse Katze, die von draußen reingekommen ist, besser nicht in der Mikrowelle getrocknet werden darf. Auf jeden Fall §-haftet-§ der Hersteller nicht für eventuelle Folgen.

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Superheld (13.122 Kommentare)
am 23.11.2016 12:33

Die Ausweitung auf grobe Fahrlässigkeit bringt eine zeitliche Verzögerung, für die aber niemand etwas kann, weil Gutachten neue Erkenntnisse gebracht haben.

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 23.11.2016 16:04

Genau wie beim schönen Schwiegermamaliebling aus Kärnten. Da wird auch alles sehr genau geprüft und im Zweifelsfall wird verlängert. Derzeit wieder um ein Jahr.
Auf Capri scheint die Sonne halt viel zu lang.

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 23.11.2016 18:46

Wie gewinnen Staatsanwältinnen während des Prozess solche Erkenntnisse?
Geht ihr vielleicht ein Lichtlein auf dem stillen Örtchen auf?

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deskaisersneuekleider (4.150 Kommentare)
am 23.11.2016 12:15

seinem Ärger.... beherrscht bei den Nachrichten eigentlich irgendjemand die deutsche Sprache?

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xolarantum (2.762 Kommentare)
am 23.11.2016 11:56

lassts die leut` doch amoi in ruah ! wer muss das, und warum wissen ??
diese berichterstattung hat für keinen irgendwelchen mehrwert, man kann sie locker vermissen.

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laskpedro (3.404 Kommentare)
am 23.11.2016 11:26

was ist bitte eine stellvertretende schwangere Verkäuferin...

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 23.11.2016 14:11

Eine Leihmutter?

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Gugelbua (31.944 Kommentare)
am 23.11.2016 11:03

Pfusch am Bau heißt nun Unzuständigkeit ?

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 23.11.2016 11:06

Nix verstanden?

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