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Flugverspätungen als Geschäftsmodell: Thalheimer Start-up hilft Geschädigten

Von Erik Famler, 13. August 2018, 00:04 Uhr
Flugverspätungen als Geschäftsmodell: Thalheimer Start-up hilft Geschädigten
Peter Entenfellner vertritt Flugkunden im Streit mit Airlines. Bild: privat

THALHEIM. Peter Entenfellner erstreitet für Airline-Kunden bis zu 600 Euro pro Flugpassagier.

Wenn sich Flüge verspäten oder, noch schlimmer, gar nicht stattfinden, ist der Thalheimer Unternehmer Peter Entenfellner bei Bedarf zur Stelle. Vor sechs Monaten ging das von ihm gegründete Fluggastrechteportal "EuroFlyRefund", das für verärgerte Airline-Kunden Entschädigungen erstreitet, online. "Wenn man so will, bin ich der Robin Hood der Flugbranche. Ich hole mir das Geld von den reichen Airlines und verteile es unter den armen Fluggästen", sagt Entenfellner grinsend.

Entschädigungspflicht seit 2005

Seit 2005 müssen EU-Fluglinien, die in Europa starten und landen, ihre Kunden bei verspäteten und stornierten Flügen entschädigen. Die übrigen Airlines sind bei Starts innerhalb der EU haftungspflichtig. "Geschätzt wird, dass nur fünf Prozent der Ansprüche ausbezahlt werden, weil lediglich zehn Prozent der Fluggäste über derartige Entschädigungen Bescheid wissen", sagt Entenfellner. Die Air-Berlin-Pleite habe große Bewegung in die Branche gebracht: "2018 ist das Jahr der Flugentschädigungen. Es gibt zu wenige Flugzeuge, Piloten und Landerechte auf den großen Flughäfen. Das führt zu großen Turbulenzen im Flugplan."

Entenfellner kam die Idee zur Gründung einer Entschädigungsfirma nach einem stornierten Flug, der ihn nach Moskau bringen sollte: "Der Flieger hatte 150 Plätze. Der Austrian-Flug wurde gecancelt, weil ihn nur 36 Passagiere gebucht hatten. Während ich auf den Ersatzflug wartete, stieß ich im Internet auf das Formular eines unserer jetzigen Mitbewerber. Weil ich hier Verbesserungsbedarf sah, hatte ich die Idee, eine eigene Firma zu gründen."

Die Ansprüche geschädigter Fluggäste richten sich nach der Flugdistanz und der tatsächlichen Verspätung. Für Strecken bis zu 1500 Kilometer werden 250 Euro fällig, wenn sich die Maschine um mindestens drei Stunden verspätet. Bis 3500 Kilometer winken 400 Euro. Langstreckenflüge sind mit 600 Euro taxiert.

In der Abwehr von hartnäckigen Kunden bleiben die Airlines nicht untätig: "Auf der anderen Seite sitzen Vollprofis, die knallhart agieren und so viele Ansprüche wie möglich abwehren. Da wir auf Flug- und Wetterdaten zugreifen können, haben wir denselben Informationsstand wie die Airlines."

Neben einem Netz an juristischen Experten in mehreren europäischen Ländern sind diese Daten das Kapital von "EuroFlyRefund". Die große Herausforderung liege in der Datensicherung: "Wir können mit unserer Software Millionen von Flügen überblicken. Ohne Flug- und Wetterdaten stünden wir nackt da."

Das Risiko, zu verlieren, bewegt sich laut Entenfellner bei zehn Prozent. Die Erfolgsquote von 90 Prozent sei auch deswegen so hoch, weil private Entschädigungsfirmen im Gegensatz zur Schlichtungsstelle des Verkehrsministeriums ihre Fälle vor Gericht einklagen: "Das Prozessrisiko tragen wir als Unternehmen. Der Kunde bezahlt unsere Provision nur dann, wenn er entschädigt wird." Das Erfolgshonorar beträgt 29 Prozent der erstrittenen Summe. Bei Kunden mit Rechtsschutz zahle die Versicherung die Provision.

Kann die Airline als Grund für die Verspätung einen außerordentlichen Umstand wie einen medizinischen Notfall oder ein Unwetter nachweisen, bleiben Forderungen meistens aussichtslos. "Es gibt auch Fälle, die wir ablehnen müssen", gesteht Entenfellner. Bei einigen exotischen Airlines wären Streitigkeiten vergebene Mühe.

www.euroflyrefund.com informiert über Entschädigungsleistungen. Ansprüche können auch direkt eingefordert werden. Bei Austrian lautet die Adresse ww.austrian.com/feedback.

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17  Kommentare
17  Kommentare
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2good4U (17.636 Kommentare)
am 13.08.2018 12:41

Einfach der Rechtsschutzversicherung übergeben, fertig. Da brauche ich keine extra "Firma" dafür.

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Thalheimer77 (11 Kommentare)
am 13.08.2018 17:14

Stimmt nicht ganz. Denn ein "normaler" rechtsanwalt hat nicht die historischen Flug- und Wetterdaten als belastbare Beweise wenn eine Airline außergewöhnliche Umstände einwendet. Wrklich gute Rechtsanwälte sind heute auf ein Themengebiet spezialisiert und genauso ist es beim Flugrecht, bei dem man die bisherigen EuGh und auch alle Entscheidungen von regionalen gerichten parat haben sollte. Airlines sind wirklich harte Gegner!

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tofu (6.975 Kommentare)
am 13.08.2018 10:19

Die nächste Firma welche darin ein Geschäftsmodell sieht.

Es sollte der Justiz und Politik zu denken geben, wenn dermaßen systematisch Verbraucherrechte ignoriert werden.

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Thalheimer77 (11 Kommentare)
am 13.08.2018 17:17

Hier hat die EU wirklich ein konsumentenfreundliches Gesetz beschlossen, aber die wenigsten kennen das auch und fordern das Geld ein.

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ewk53 (1.402 Kommentare)
am 13.08.2018 07:52

Was ist daran neu oder besser

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amha (11.322 Kommentare)
am 13.08.2018 08:07

Vermutlich nix, vermutlich eine Kopie von Flightright.

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ewk53 (1.402 Kommentare)
am 13.08.2018 08:27

Genau so ist

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ewk53 (1.402 Kommentare)
am 13.08.2018 08:27

Genau so ist es

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( Kommentare)
am 13.08.2018 08:28

Die eMails brauchen nicht solange, als wenn man mit Deutschland oder Wien kommuniziert!!!

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tosuma4 (2 Kommentare)
am 13.08.2018 11:50

Wenn man sich das genauer betrachtet, dann sieht man den Unterschied doch: Wenn man den Rechtsschutz nimmt, dann zahlt man 0% Provision! und nur 19% Provision im Familien und Partnerpaket ab 4 Personen....und das Formular ist viel einfacher auszufüllen...

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srdr4 (1 Kommentare)
am 13.08.2018 12:19

Da ich geschäftlich sehr viel unterwegs bin, hatte ich die Gelegenheit, einige dieser Portale auszutesten. Hier habe ich vor allem das Formular um einiges einfacher und übersichtlicher gefunden. Die mobile Version ist meiner Meinung nach auch ziemlich flott und flüssig unterwegs, was ich bei vergleichbaren Portalen nicht immer behaupten kann. Außerdem finde ich die breite Auswahl an Sprachen und die Unterstützung von Rechtslagen außerhalb der EU sehr beeindruckend, da ich kaum eine andere Seite gefunden habe, die einen Fall nach türkischem Recht übernommen hat außer diese Seite. Kann sie nur weiterempfehlen!

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ewk53 (1.402 Kommentare)
am 13.08.2018 13:41

Wichtig ist das türkische Recht in Wels

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tofu (6.975 Kommentare)
am 13.08.2018 16:11

Klingt wie Werbeeinschaltung.

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ewk53 (1.402 Kommentare)
am 13.08.2018 16:54

Ist auch eine kostenlose

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Thalheimer77 (11 Kommentare)
am 14.08.2018 09:44

interessante Behauptung; gibts da belastbare Fakten dazu oder ist das nur so "vom Hörensagen" ? zwinkern
Selbst in so einem Forum sollte man nur solche Dinge von sich geben, die auch im Falle eines Falles einer Prüfung standhalten zwinkern
Gehen wir einmal davon aus, dass es ein verbaler Rülpser war zwinkern

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Thalheimer77 (11 Kommentare)
am 13.08.2018 17:22

Konkurrenz belebt das Geschäft und bringt mehr Auswahl und damit günstigere Konditionen für die Konsumenten. Was auch passiert ist.
Wenn eine Airline das schlecht findet verstehe ich das, aber Kritik wegen mehr Auswahl und günstigeren Preisen von einem "Konsumenten" - das klingt eigenartig zwinkern
Ein Schelm wer Böses denkt zwinkern.

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ewk53 (1.402 Kommentare)
am 13.08.2018 20:33

Ich sehr in diesem Modell keine besonderen Vorteile gegenüber der bereits bestehenden Firmen

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