Bei Hochzeitsschießen explodierte gasgefüllter Ballon in Hand
NUßDORF AM ATTERSEE. 18-Jährigem aus Nußdorf am Attersee wurde Sauerstoff-Acetylen-Mix zum Verhängnis.
Ein folgenschwerer Unfall ereignete sich am Samstagnachmittag in Nußdorf (Bezirk Vöcklabruck) bei einem brauchtumsmäßigen Hochzeitsschießen wenige Minuten vor der angesetzten Trauung (nachrichten.at berichtete). Dabei explodierte ein mit einem Gasgemisch gefüllter Ballon in den Händen eines 18-jährigen Einheimischen. Der Bursch erlitt schwere Verletzungen.
Wie die Ermittlungen der Polizei ergaben, hatten mehrere Hochzeitsschützen Ballons mit einem Gemisch aus Sauerstoff und Acetylen – ein üblicherweise in der Schweißtechnik bzw. beim sogenannten Brennschneiden zum Einsatz kommendes Gas – gefüllt. Anschließend wollten die Beteiligten auf einer Wiese die Ballons mit glühenden Nägeln bewerfen und auf diese Weise "kontrolliert" zünden. Doch so weit kam es nicht, denn bereits auf dem Weg zur Wiese explodierte einer der mit der brisanten Mischung befüllten Ballons in den Händen des 18-jährigen Nußdorfers.
Der junge Mann erlitt laut Polizei schwere Verbrennungen, vor allem am Oberkörper und an den Armen. Er musste mit dem Notarzthubschrauber zum Landeskrankenhaus Salzburg geflogen werden.
Warum der Ballon vorzeitig explodierte, war zunächst unklar und ist Gegenstand der Ermittlungen. Möglicherweise liegen die Gründe dafür in einer Art Selbstentzündung, wie ein Polizeibeamter gegenüber der Austria Presse Agentur sagte: "Die Reibung des Ballons am T-Shirt könnte vermutlich der Auslöser für das Unglück gewesen sein."
Das Hochzeitsschießen selbst war behördlich genehmigt gewesen, doch der Umgang mit Acetylen sollte Fachleuten überlassen werden. In der Gebrauchsanweisung für das Gas wird explizit auf die Gefahr hingewiesen: "Unkontrolliertes Mischen von Acetylen mit Luft oder Sauerstoff vermeiden!" Acetylen bilde mit Luft oder Sauerstoff ein explosionsfähiges Gemisch, das durch einen Funken oder ähnliches gezündet werden und zu einer heftigen Explosion führen könne. (gs)
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Als ich vor 4 Jahren das Hochzeitsschießen angemeldet hatte, wurde mir das Schießen mit Gas strengstens verboten.